Urlaubsverfall bei Krankheit

26. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)
Urlaubsverfall bei Krankheit

Hallo !
Ich bräuchte mal eine Auskunft, hoffentlich kann mir jemand helfen.
Durch Mutterschutz und Krankheit verbleibt ein Resturlaub aus 2003 von 10 Tagen. Dazu kommt neuer Urlaub für 2004.
Ab Ende Februar wird die Arbeitnehmerin bis zum erneuten Mutterschutz (Ende Juni) krank geschrieben. Was passiert mit dem Urlaub ?
AN wollte Resturlaub ausbezahlt bekommen, Arbeitgeber sagt, Urlaub wäre am 31.03. verfallen. Pech gehabt.
In den Vorjahren konnte man Resturlaub aber immer noch später als März abfeiern.
Wo bekommt man zu so einem Sachverhalt Infos ?
Vielen Dank !

Claudia R.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Resturlaubsanspruch dürfte verfallen sein. Er verfällt grundsätzlich kraft Gesetz (§§ 1 , 13 BUrlG ) wenn er nicht innerhalb des Urlaubsjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres vom Arbeitnehmer geltend gemacht wird.

Etwas anderes gilt auch nicht, wenn der Arbeitnehmer infolge langer Arbeitsunfähigkeit daran gehindert war, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen, es sei denn, der Arbeitgeber hat die Arbeitsunfähigkeit zu vertreten.

Zu Prüfen wäre allerdings, ob sich aus dem Arbeitsvertrag etwas Günstigeres ergibt oder eventuell eine betriebliche Übung besteht. Das kann ich in diesem Rahmen aber nicht machen - schicken Sie mir bei Interesse einfach eine Online-Anfrage.

Ansonsten dürfte der Arbeitgeber leider durchaus Recht haben.

MfG,
A. Schwartmann

-----------------
"RA Andreas Schwartmann
Schwerinstr. 37-39. 50733 Köln
Tel.: 0221-7787630
Fax: 0221-7787629"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Herr Schwartmann !

Vielen Dank für Ihre Info !
Meine Anfrage bezog sich auf die Situation einer Freundin.
Sollte sie noch weitere Beratung wünschen, wird sie sich direkt an Sie wenden.

Danke nochmal !

Claudia R.

0x Hilfreiche Antwort

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