Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung (Fiktiver Fall)

28. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
juristenfan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung (Fiktiver Fall)

Annahme:
Seit 1.7.2023 bis Heute Langzeitkrank.
Resturlaub aus 2023: 20 Tage
Resturlaub aus 2024: 30 Tage

Bis wann wären die 20 Tage bezahlter Urlaub aus 2023 arbeitgeberseitig zu gewähren und vom Arbeitnehmer abzubauen, wenn:

a) Die Arbeitsunfähigkeit vor dem 3.3.2025 wiederhergestellt ist (20 Tage bis zum 31.3.2025).
b) Die Arbeitsunfähigkeit nach dem 3.3.2.2025 wiederhergestellt ist.
c) Die Arbeitsunfähigkeit nach dem 31.3.2025 wiederhergestellt ist.

Selbe Frage für Urlaub aus 2024 (30 Tage).

-- Editiert von User am 28. November 2024 17:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18245 Beiträge, 6687x hilfreich)

Für a) und b) ist die Antwort dieselbe: Langzeitkranke sparen den Urlaub längstens 15 Mon auf. Wenn AN rechtzeitig wieder arbeitsfähig ist und den Urlaub vor dem 31/03/25 beantragt haben sollte, kann er ihn nehmen - die Bedingung ist nicht, dass das U-Ende vor dem 31/03 zu liegen habe.
Wenn AN aber später wieder arbeitsfähig werden sollte, ist der Urlaub aus 2023 futsch.
Entsprechendes gilt für den U-Anspruch 2024.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(823 Beiträge, 348x hilfreich)

Es muss ergänzend erwähnt werden, dass die 15 Monate nur für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten. Für tariflichen Zusatzurlaub können auch kürzere Fristen wirksam vereinbart werden.

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