Hallo Zusammen
Meine mutter ist leider seit März krankgeschrieben und hatte dieses jahr noch keinen Urlaub genommen. Ihre Krankheit ist noch nicht absehbar und wird voraussichtlich bis mitte nächstes jahr andauern. Das Verhältnis zum Arbeitgeber ist schlecht. Wie ist das bzgl der 24 Gesetzlichen Urlaubstage (theoretisch hat sie lt vertrag 30 Tage Urlaub) Verfallen diese oder kann man diese irgendwie geltend beim Arbeitgeber machen (quasie ausbezahlen lassen) Wenn ja wie?
Welche rechte hat meine Mutter?
Vielen Dank euch vorab
Gruß
EDIT: Sie wird nicht wieder beim selben Arbeitgeber anfangen zu Arbeiten. Sprich es wird auf eine kündigung ihrerseits im nächsten jahr hinauslaufen. Es besteht alsi nicht die möglichkeit den Urlaub im nàchsten Jahr zu nehmen.
-- Editiert von Enjoyx am 25.12.2021 11:36
-- Editiert von Enjoyx am 25.12.2021 11:39
Urlaubsverfall durch Krankheit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zum Urlaubsanspruch bei langer Krankheit lies
https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html
Wenn Urlaub nicht mehr genommen werden kann, ist er auszubezahlen:
Zitat:BurlG § 7
....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Danke für deine Hilfe!
Geht das automatisch bei kündigung oder muss man das schriftlich beim arbeitgeber einfordern? Muss eine gewisse frist ablaufen damit ich die Urlaubstage ausbezahlt bekomme oder kann ich das theoretisch jetzt schon für 30 Tage einfordern? Bzw gelten hier nur die gesetzlichen 24 tage urlaub?
Gruß
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Meist gibt es eine Schlussabrechnung zum Ende des Arbeitsverhältnisses. In dieser Abrechnung erscheint dann auch die Urlaubsabgeltung für die nicht genommenen Tage aus 2021 und 2022.ZitatGeht das automatisch bei kündigung :
Das könnte man evtl. als Automatismus bezeichnen. Falls der AG das versäumt, kann man ihn schriftlich dazu auffordern.
Nein. Jetzt ist deine Mutter noch immer im Beschäftigtenverhältnis. Da ist keine Urlaubsabgeltung/Auszahlung vorgesehen.Zitatoder kann ich das theoretisch jetzt schon für 30 Tage einfordern? :
Im Arbeits-und Tarifvertrag deiner Mutter findest du, was für sie anzuwenden/abzugelten ist.ZitatBzw gelten hier nur die gesetzlichen 24 tage urlaub? :
Das Arbeitsverhältnis besteht noch. Solange es besteht, kommt eine finanzielle Abwicklung nicht in Betracht.
wirdwerden
Ihr seid super. Danke für die Hilfe.
Kurz noch eine Frage dazu…
Sie ist krank aufgrund des Arbeitgebers (Depression - burn out). Lt ihrer Ärztin ist es nicht mehr möglich in diesem Betrieb zu arbeiten (nicht zumutbar.) deshalb wird sie kündigen und erhält somit das Krankengeld vom Arbeitsamt (so mein Verständnis… Die Ärztin schreibt ihr da wohl was aus, damit sie nicht beim Arbeitsamt gesperrt ist).
Beim beenden des Arbeitsverhältnisses erhält sie ja dann rückwirkend bis max vergangene 15 Monate das Urlaubsgeld erstattet, richtig?
Lange rede, wenig sinn.. nun die eigentliche Frage:
Muss sie das Urlaubsgeld dem „arbeitsamt geben" (sorry für die flapsige formulierung)?
Ich meine ich hab soetwas in der richtung gelesen. Oder steht ihr das Geld voll zur Verfügung?
Ganz vergessen:
Schöne Weihnachten euch allen!! :-)
Nicht so, aber so ähnlich.Zitatund erhält somit das Krankengeld vom Arbeitsamt (so mein Verständnis… :
Sie würde ALG1 erhalten. Ein wichtiger Grund gegen eine Sperrzeit sollte dann die ärztliche Stellungnahme sein.
Das sollte man aber trotzdem --vorher-- mit der Arbeitsagentur besprechen.Evtl. will man das mit einer amtsärztlichen Stellungnahme absichern.
Das ist die Urlaubsabgeltung für den nicht genommenen/nicht bezahlten Urlaub. Sie bekommt ihre Urlaubstage dann abgegolten/bezahlt.Zitatbis max vergangene 15 Monate das Urlaubsgeld erstattet, richtig? :
Wie kommt man schon jetzt auf 15 Monate? Weiß deine Mutter jetzt schon, wann/zu wann sie kündigen wird?
Das Arbeitsamt, was schon länger Arbeitsagentur heißt, nimmt die Summe der Urlaubsabgeltung NICHT weg.
Ok danke :-)
Also ich dachte die Urlaubstage werden nur maximal bis 15 Monate zurück berücksichtigt. So wird verhindert dass man Unmengen an Urlaubstage ggf bei mehrjähriger Krankheit ansammelt, oder...?
Bis jetzt ist unklar wie lang sie noch im Krankenstand ist.
Macht es sinn bei der Kündigung auf die Urlaubsabgeltung hinzuweisen?
Die Anzahl der Urlaubstage die tariflich festgelegt sind, werden hier quasi berücksichtigt oder?
Gruß
Das gehört zum kleinen 1x1 eines AG bzw. seines Lohn-und Steuerbüros. Viele AN verlangen mit Ihrer Kündigung auch ein qual. Arbeitszeugnis, und man kann auch die Berücksichtigung der Urlaubsabgeltung verlangen.ZitatMacht es sinn bei der Kündigung auf die Urlaubsabgeltung hinzuweisen? :
Ja, das hast du gelesen. Das ist die EuGH-Entscheidung. Das ist also so.ZitatAlso ich dachte die Urlaubstage werden nur maximal bis 15 Monate zurück berücksichtigt :
Im Vertrag müsste zu finden sein, ob die 24 oder 30 Tage im Falle der Beendigung der Beschäftigung gelten.ZitatDie Anzahl der Urlaubstage die tariflich festgelegt sind, :
... kleine Ergänzung:
Zwar bekommt die AA nicht dir Urlaubsabgeltung, aber der Anspruch auf Leistungen verschiebt sich entsprechend:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-157_ba015164.pdf
Anmerkung: ich halte zwar viel davon, sich frühzeitig zu informieren, aber ganz wenig davon, zu früh tätig zu werden.
Abwarten und Tee trinken - das reicht im Moment völlig.
Ok bedeutet das also, dass sie im Endeffekt von der Urlaubsabgeltung nichts hat? Da es sich ja doch irgendwie auf das Krankengeld auswirkt?
@blaubär+
Sollte sie dann aus deiner Sicht einfach weiter angestellt bleiben bis theoretisch die 78 Wochen Krankengeld „auslaufen"?
Danke
Edit:
Wäre es also am besten so lang wie möglich angestellt zu bleiben und bestenfalls mit Kündigung direkt bei einem neuen Arbeitgeber anzufangen? Dann würde die Urlaubsabgeltung auch wie erwartet ausbezahlt werden und meine Mutter „hätte auch was davon"?
-- Editiert von Enjoyx am 26.12.2021 15:30
Die erste Frage ist doch, wie lange die Betroffene überhaupt arbeitsunfähig geschrieben wird. Irgendwann wird der MDK ins Spiel kommen. Das sollte man unbedingt ins Kalkül mit einbeziehen. @ blaubär hat schon recht. Der Urlaubsanspruch ist keine Sparbüchse für die Zukunft, sondern soll der Erholung dienen, der Erhaltung der Arbeitskraft. Die Mutation zur Sparbüchse soll die absolute Ausnahme sein.
Ich sehe zwei Optionen. Einmal, man nimmt die Arbeit wieder auf und geht sofort in den Urlaub und genießt den Urlaub, der ja dann als Anspruch für dieses Jahr und noch für das nächste besteht. Die weitere Option ist, dass man sich eine neue Arbeitsstelle sucht, die sich nahtlos an die jetzige anschließt.
wirdwerden
Was ist denn der MDK und in welchem Zusammenhang steht denn dieser?
Danke
MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen.
Googlen hilft mitunter schneller, als solche Nachfragen zu stellen.
ZitatIch sehe zwei Optionen. Einmal, man nimmt die Arbeit wieder auf und geht sofort in den Urlaub und genießt den Urlaub, der ja dann als Anspruch für dieses Jahr und noch für das nächste besteht. :
-> Gehen wir davon aus sie ist jetzt noch bis einschl. Mai 2022 Krank (wovon in aktueller Situation mindestens auszugehen ist - Rücksprache Psychologin und Ärzte). Dann wären die 15 Monate die man Rückwirkend für die Urlaubsabgeltung betrachtet erreicht. Bei einem tariflichen Urlaub von 30 Tagen im Jahr, hätte sie dann Anspruch auf 37,5 Urlaubstage, richtig?
-> Was passiert mit der Urlaubsabgeltung wenn die 78 Wochen Krankengeld "auslaufen" würden (nicht ganz abwegig in aktueller Krankheitslage meiner Mutter)? Dann wäre sie ja nicht mehr beim Arbeitgeber angestellt und erhält ALG1 von der AA. Verschieben sich die AA Leistungen (ALG1) dann wie in einem vorherigen Beitrag genannt, aufgrund der Auszahlung der Urlaubsabgeltung? Oder ist das nur bei einer Kündigung Ihrerseits der Fall?
Wäre aus eurer Sicht eine Kündigung beim Arbeitgeber in dieser aktuellen Situation nicht nötig und würde auch absolut keine Vorteile schaffen, oder?
Sorry, das Thema ist aus meiner Sicht bereits sehr verstrickt und ich versuche das komplette Thema mit allen Aspekten zu verstehen um einfach einer Fehlentscheidung entgegen zu wirken.
ZitatMDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen. :
Googlen hilft mitunter schneller, als solche Nachfragen zu stellen.
Du hast natürlich recht. Ich war hier nur in diesem "Forums Flow". Sorry für die unnötige Frage.
Jedenfalls wurde ihr durch ihre Krankheit ein Behindertenausweis ausgestellt. Ich weiß nicht in wie weit das den MDK dann interessiert. Aber gut, das ist jetzt erst mal Zukunftsmusik.
Nochmal hier ein recht herzliches Dankeschön für eure Hilfe. Ein Anwalt kommt aufgrund der Kosten leider nicht in Frage, deshalb bin ich auf solch schlauen Köpfe wie euch angewiesen. :-)
Vielen Dank.
Gruß
ZitatWäre aus eurer Sicht eine Kündigung beim Arbeitgeber in dieser aktuellen Situation nicht nötig und würde auch absolut keine Vorteile schaffen, oder? :
Ich rate ab, während einer Krankheit zu kündigen, erst recht, wenn das so eine unabsehbare Sache ist.
Nach 78 Wochen Krankengeldbezug würde deine Mutter von der KK 'ausgesteuert', danach stellt sich die Frage nach Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit oder auf Dauer. Der AV ruht dann meines Wissen.
Wenn man schon den Blick so weit nach vorne lenken will, dann empfehle ich zu lesen
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-und-urlaubsabgeltung
Urlaubsrettung macht nur dann Sinn, wenn AN - also deine Mutter - tatsächlich wiedere in einen Zustand zurückfindet, den man verantwortungsvoll als 'gesund' ansehen kann. Zulasten der Gesundheit deiner Mutter ---
Angemerkt: Auch auf das Risiko hin, dass du es übelnimmst: du erscheinst mir regelrecht "hyperaktiv" in der Angelegenheit.
- "Um einfach einer Fehlentscheidung entgegen zu wirken", mag gut und schön klingen, geht aber doch mächtig an der Sache vorbei. Du möchtest die Krankenzeit deiner Mutter danach 'optimieren', dass möglichst großer Gewinn dabei rumkommt.
Das wäre im wahrsten Sinn des Wortes wider-sinnig: die Genesung steht im Fokus der Aufmerksamkeit - zum Abfedern unerwünschter Belastungen haben Gerichte und Gesetzgeber eine gewisse Abfederung vorgesehen. Die kann man in Anspruch nehmen, wenn es soweit ist, aber proaktiv keine Fehler machen ...
Der größte Fehler wäre wohl, deine Mutter zu früh wieder ins Arbeitsleben zu schicken.
Hallo Zusammen,
Vielen Dank an alle für die Hilfe. Ich denke wir können das Thema hiermit abschließen.
ZitatAngemerkt: Auch auf das Risiko hin, dass du es übelnimmst: du erscheinst mir regelrecht "hyperaktiv" in der Angelegenheit. :
Keineswegs nehme ich Kritik jemandem übel. Vor allem nicht Personen die mir wie du sehr weitergeholfen haben.
In diesem Sinne.. Einen guten Start ins Jahr 2022!
Gruß
Enjoyx
... das Schließen kannst/musst du selbst besorgen. Irgendwo ist da der entsprechende Knopf.
Und jetzt?
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