Urlaubsverteilung bei Arbeitgeberwechsel

16. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 167x hilfreich)
Urlaubsverteilung bei Arbeitgeberwechsel

Arbeitnehmer X arbeitet bei Unternehmen A. Jahresurlaubsanspruch 30 Tage. A verlangt von X eine fruehzeitige Verteilung seines Jahresurlaubs, was auch wie folgt geschehen ist:

1 Woche Maerz
3 Wochen Juli (Sommerferien, Kita hat geschlossen, Reise wurde gebucht)
2 Wochen September (Reise wurde gebucht).

Nun bahnt sich ein Arbeitgeberwechsel zum 01.07. zu Unternehmen B an. Auch hier 30 Tage Urlaubsanspruch.

Nun ist es ja so, dass 5 von den 6 Urlaubswochen in den Zeitraum bei Unternehmen B fallen. Fuer 20120 haette er aber ja bei B nur 3 Wochen Anspruch.

Umplanen und die 2 Septemberwochen in den Zeitraum bis 30.06. bei Unternehmen A zu ziehen, ist problematisch da

1. Reise schon gebucht (Ruecktrittskosten!)
2. A fuer X aufgrund dessen Taetigkeitsbereichs eine Urlaubssperre bis Ende Mai verhaengt hat. Selbst die eine Woche im Maerz ist nur nach langem Kampf genehmigt worden, weil X der Zeitraum bis zum ersten Urlaub im Juli einfach zu lang war. Er koennte zwar dann theoretisch im Juni die 2 Wochen nehmen - aber das waere ja doof, da er ja im Juli schon wieder 3 Wochen hat. Ausserdem haben bereits mehrere Kollegen im von X ihren Urlaub im Juni eingereicht, so dass er aufgrunddessen wohl auch im Juni nicht gehen koennte.

Gibt es irgendeine gesetzliche Regelung, wie mit Urlaub (der ja schon mit Reisen geplant ist) zu verfahren ist bei unterjaehrigem AG wechsel? Primaeres Ziel waere hier, dass der Urlaub so wie geplant stehen bleibt. Ginge das?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17804 Beiträge, 8045x hilfreich)

Das Hauptproblem dürfte sein, dass X bei B im ersten Monat der Beschäftigung Urlaub nehmen will, obwohl er keinen Anspruch darauf hat.
Weiß B denn schon von der Urlaubsplanung?
A muß 15 Tage des Jahresurlaubsanspruchs gewähren oder auszahlen, der kann nicht zu B "mitgenommen" werden.

Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
...
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


"Primaeres Ziel waere hier, dass der Urlaub so wie geplant stehen bleibt. Ginge das?"

Ich halte das für ausgeschlossen. Gesetzliche Regelung dazu; Bundesurlaubsgesetz §4,§5.



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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 167x hilfreich)

Danke, das hilft sehr.

Zur Not wuerde X vom Sommerurlaub und vom Septemberurlaub je 1 Woche abziehen und die noch bei A nehmen. Das Problem ist eben, dass A bisher NIE vor dem 01.06 eines Jahres Urlaub an x gewaehrt (Urlaubssperre) und im Juni durch andere Kollegen schon die Ressourcen verplant sind. Zumal man von X verlangen wird, kurz vor seinem Weggang den Nachfolger einzuarbeiten.

Aber X wuerde den Urlaub auf alle Faelle nehmen wollen und NICHT in Geld auszahlen lassen. Er hat einen stressigen Job und ihm ist die Freizeit lieber als das Geld. Hat er das Recht, auf Urlaub statt Geld zu bestehen oder kann A sich das aussuchen, wie er den Urlaub an X abgeltet?

Was den fruehzeitigen Urlaub bei B betrifft: Uns ist noch kein Arbeitgeber untergekommen, der - wenn man das Problem schon bei der Bewerbung anspricht - den Urlaub nicht gewaehrt. Ausserm hat X bei B schon vorher 15 Jahre lang gearbeitet und sich einen sehr guten Ruf erarbeitet. Seine neuen/alten Kollegen und Vorgesetzten kennt er jahrelang persoenlich, so dass der Juliurlaub wahrscheinlich gesichert ist. Es geht X also erstmal primaer um die Urlaubsfrage beim noch-AG A.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 167x hilfreich)

Nachtrag: Sollte B (unerwarteterweise) doch nicht den Juliurlaub genehmigen, kann man ihm ja vorschlagen, dass X erst zum 01.08 anfaengt, damit B nicht gleich zu Anfang des Arbeitsverhaeltnisses Urlaub geben muss. Im Juli haette er dann eben 1 Monat leerlauf (finanziell gottseidank machbar)

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