Urlaubsverteilung mit Kinder/Kinderlosen

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsverteilung mit Kinder/Kinderlosen

Hallo zusammen,

Ich habe eine paar Fragen,finde darauf aber keine richtige Antwort.
Vielleicht weiß da ja jemand bescheid.

Wenn eine Verwaltung nur über 2 Mitarbeiter verfügt, eine Kollegin hat zwei Kinder und einen Mann, die andere Kollegin ist kinderlos(der Grund sei dahingestellt).

Die Kollegin mit den Kindern bekommt natürlich Vorrang bei den Ferien.
Muss aber deshalb die andere Kollegin,ohne Kinder, IMMMER zwischen den Jahren dann arbeiten?
In der Zeit ist die Verwaltung geöffnet.

Und muss die Kollegin ohne Kinder auch immer an den Brückentagen einspringen,wenn die Kita zu hat?

Sonst schaut ja die kinderlose Kollegin komplett in die Röhre was Feiertage anbelangt und das nur,weil sie ggf unfreiwillig kinderlos ist oder auch schon etwas älter.

Wie verhält sich das Arbeitsrechtlich?
Man versucht sich immer einig zu werden,aber wenn die Kollegin mit den Kindern auf diese freien Tage pocht und nicht nachgeben will,muss man das einfach hinnehmen?

Und wenn nun beide Mitarbeiter Kinder haben,wie läuft das dann?
Müssen sich dann beide abwechseln bzw aufteilen oder kann eine darauf bestehen,immer frei zu bekommen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17245 Beiträge, 9508x hilfreich)

Das wichtigste:
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, das zu regeln.
Die kinderlose Mitarbeiterin sollte also auch mal Urlaub zu den "Zuckerzeiten" beantragen. Wenn beide gleichzeitig Urlaub haben wollen, muss der Arbeitgeber eine Lösung finden. Die Lösung kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin immer die Wunschurlaubszeiten bekommt und die andere nie.
Was macht der Arbeitgeber eigentlich, wenn eine Mitarbeiterin im Urlaub ist und die andere krank wird?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
IMMER zwischen den Jahren ...
immer bei Brückentagen
auf diese freien Tage pocht und nicht nachgeben will
darauf bestehen, immer frei zu bekommen?

Ich habe es absichtsvoll Mal so zusammengesucht: ein Recht auf IMMER gibt es so nicht. Ein unscheinbares Wort mit großem Potential für Streit: immer. Es kann nicht sein, dass zwischen den Jahren, an den Brückentagen .... eine Partei auf etwas pocht und nicht nachgeben will.

Es ist im Wesentlichen auch in Ordnung, wenn die Kolleginnen und Kollegen untereinander klären, wer wann Mal womit dran ist - wenn und solange das reibungslos funktioniert, aber selbst wenn es lange so gut gelaufen ist: ein Gewohnheitsrecht entsteht dadurch nicht. Und wenn sich die Wünsche ändern und Reibung ins Team kommt, ist eben der AG gefragt zu entscheiden und ggf. auch Regeln aufzustellen. Wovor sich aber mancher auch gerne drücken mag, weil man es halt nicht jedem oder jeder immer Recht machen kann ...

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#3
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann der Arbeitgeber denn vorschreiben, dass immer die Mitarbeiterin ohne Kind arbeiten muss?
Oder ist das gesetzlich nicht gestattet?

Wie verhält es sich denn,wenn die eine Mitarbeiterin ohne Kind frei hat(wegen eines Termins) und bei der anderen spontan die Kita zu macht und niemanden für das Kind hat.
Beide Mitarbeiter haben eine 4 Tage Woche.

Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiterin ohne Kind zwingen zu kommen?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Du hast da schon recht spezielle Ideen zum Thema ....
Wie wäre es denn, wenn du dich über die allgemeinen Regeln der Urlaubsvergabe Mal breiter informieren würdest?

Dann könntest du womöglich aus den Grundsätzen ableiten
- dass eine MA, deren Urlaubswünsche missachtet werden, die Ablehnung auch gerichtlich überprüfen lassen kann
- dass einmal gewährter Urlaub praktisch nicht widerrufen werden kann, die Ausnahmen kann man hier getrost beiseite lassen.

Angemerkt: Wenn es bei euch so hergeht, kann das auch daran liegen, dass die Personaldecke einfach zu dünn ist.

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#5
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Angemerkt: Wenn es bei euch so hergeht, kann das auch daran liegen, dass die Personaldecke einfach zu dünn ist.


Die Arbeitsstätte ist sehr klein,ist daher nicht für mehr als 2 Mitarbeiter vorgesehen.

Also kann weder der Arbeitgeber noch die Kollegin mit Kind verlangen, dass man immer an Brückentagen bzw zwischen den Jahren arbeiten muss,weil man kein Kind hat,ja?
Beim Arbeitgeber heißt es im Normalfall immer "Mitarbeiter mit Kind hat vorrang an solchen Tagen".

Sowas ist aber nicht rechtens oder?

Worunter kann ich mich bezüglich Urlaubsvergabe denn informieren?
Im Vertrag steht nichts dergleichen

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39405 Beiträge, 14153x hilfreich)

Der Gesetzgeber hat es so geregelt, dass soziale Belange zu berücksichtigen sind. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff auszufüllen ist. Soziale Belange hat auch der kinderlose Mitarbeiter. Also, die Urlaubsansprüche sind nicht permanent an die Kita-Öffnungszeiten des Kollegen auszurichten. Im Prinzip sollte doch jeder verantwortungsvolle Elternteil eine Notfallplanung haben.

Wenn man sich insoweit nicht einigen kann, ist es Aufgabe des Arbeitgebers, hier im Einzelfall eine Entscheidung zu fällen. Fairer Weise so lange vor dem Urlaub, dass Betreuungsersatz für das Kind organisiert werden kann. Und, wenn jemand ein Jahr zurückstehen muss, dann sollte derjenige im nächsten Jahr Vorrang haben.

wirdwerden

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17245 Beiträge, 9508x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Also kann weder der Arbeitgeber noch die Kollegin mit Kind verlangen, dass man immer an Brückentagen bzw zwischen den Jahren arbeiten muss,weil man kein Kind hat,ja?

Nicht immer.

Aber wenn so auf dem "immer" herumgeritten wird: Welche Nachweise hat die kinderlose Mitarbeiterin denn, dass sie Urlaub an Brückentagen und zwischen den Jahren beantragt hat und dieser vom Arbeitgeber abgelehnt wurde?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39405 Beiträge, 14153x hilfreich)

Es ist immer schwierig, wenn sich bei der Urlaubsplanung eine Unsitte eingeschlichen hat, von der wieder runter zu kommen und eine für alle tragbare Lösung zu erarbeiten und dann auch durchzusetzen. Ich würde die Problematik mit dem AG besprechen. Gleichzeitig meine eigene Urlaubsplanung/meine Urlaubsanträge sehr lange im Voraus einreichen. Und klar rüber bringen, dass man nicht verpflichtet ist, die eigene Planung völlig vom Kita-Plan des Kollegen abhängig zu machen.

Diese Argumentation sollte eigentlich auch einem vernünftigen Chef zugängig sein.

wirdwerden

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
bezüglich Urlaubsvergabe denn informieren?

Wie wärs mit dem Internet, Tante Google & Co.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124209 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiterin ohne Kind zwingen zu kommen?

Nö, Zwangsarbeit findet in DE weitgehend nicht mehr statt - das hat man in Länder ausgelagert wo man es nicht so mit bekommt.

Wenn man Frei hat - also auch nach Dienstschluss - dann muss man keine Nachrichten des AG lesen, auch nicht ans Telefon gehen. Es sei denn man hat da eine besondere vertragliche Vereinbarung.



Zitat (von Gunter50):
Beim Arbeitgeber heißt es im Normalfall immer "Mitarbeiter mit Kind hat vorrang an solchen Tagen".

Dann sollte man ihn mal nach der substantiierten Rechtsgrundlage befragen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Gunter50
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch!Das klingt schon mal beruhigend, dass man nicht immer zurückstecken muss.
Kann man sich für den Fall der Fälle wapnen.

Laut Kollegin läuft es ala "da lass ich garnicht mit mir verhandeln,ich hab Kinder...da komme ich zwischen den Jahren nicht"
Und bei dem Chef, aufgrund das er selbst frisch Vater ist,geht Familie vor...der andere Mitarbeiter muss halt zusehen.
Ist wohl allgemein Sitte diese Meinung,auch in anderen abteilungen in der firma...aber jeder möchte mal dran sein und die Vorzüge einer kurzen Woche zwischen den Jahren genießen.
Kind hin oder her.

Zitat (von blaubär+):
Wie wärs mit dem Internet, Tante Google & Co.


Das habe ich mir schon gedacht :) aber wonach ich genau suche...aber finde es schon raus ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124209 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
Laut Kollegin läuft es ala "da lass ich garnicht mit mir verhandeln,ich hab Kinder...da komme ich zwischen den Jahren nicht"
Und bei dem Chef, aufgrund das er selbst frisch Vater ist,geht Familie vor...der andere Mitarbeiter muss halt zusehen.

Nun, wenn man sich das nicht mehr gefallen lassen will, entsprechend gerichtsfest Urlaube beantragen.
Und bei Ablehnung, klagt man vor Gericht und schaut was dabei herauskommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
wonach ich genau suche...aber finde es schon raus ;-)

wie wäre es ganz schlicht mit 'Arbeitnehmerrechte Urlaub', 'Regeln für die Verweigerung von Urlaub'.
(Lieber Himmel, muss man im 21. JH noch erklären, wie man googelt?)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Vielleicht muss auch das ausdrücklich gesagt werden:
In einer derart ein- wenn nicht gar verfahrenen Situation wie bei euch, bedarf es am Ende auch wohl eines starken Impulses, um etwas zu ändern und auf die Dauer Änderung herbeizuführen.
Im Klartext:
Wenn dir wirklich daran liegen zwischen den Jahren Urlaub zu bekommen, darfst du dir was einfallen lassen, was dein Chef nicht so leicht ignorieren kann:
- das große Familientreffen anlässlich Omas 90. Geb. // Klassentreffen ... // Pilgerfahrt auf den Spuren des Hl. Martin ....
- du willst deinen Traum erfüllen: Silvester auf den Lofoten mit Hurtigruten // Mit dem Luxusschiff den Nil befahren (was nur im Winter sinnvoll zu machen ist) ....
... irgend etwas, was eben nur zu dieser Zeit möglich ist oder angeboten wird. (Die Beispiel sind aus dem Bauch heraus kreiert - ich habe nicht geprüft, ob es sowas tatsächlich gibt.

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#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3777 Beiträge, 607x hilfreich)

Zitat (von Gunter50):
eine Kollegin hat zwei Kinder und einen Mann, die andere Kollegin ist kinderlos(der Grund sei dahingestellt).

Da können sich an Brückentagen die Eltern doch abwechseln, mal passt an Kita freien Tagen, der Vater und mal die Mutter auf die Kinder auf.
Somit kann die kinderlose Kollegin, ebenfalls im Wechsel an Brückentagen freihaben.

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