Guten Tag liebe Wissende,
unser Arbeitgeber wird aus seiner Not heraus immer unangenehmer. Der neue Mindestlohn macht ihm zu schaffen.
Aufgrund der neuen Mindestlohnregelung strukturiert unser AG um, es handelt sich hierbei um eine gGmbH und wir sind als Minijobber angestellt mit regulär einem Arbeitstag/Schicht in der Woche. Die Arbeitsverträge der MiniJobber werden nicht mehr verlängert weil eine Vollzeitkraft für unsere Arbeit eingestellt werden soll.
Nun zu meine Frage:
Der AG sagt: bei der Urlaubsantragsstellung ist es zwingend erforderlich eine/einen VertreterIn zu benennen, der diese Dienste im Urlaub übernimmt. Sollte kein VertreterIn benannt werden, müssen sie den Antrag leider ablehnen. Ist das rechtens?
Ich habe schon im Internet gesucht, in der Regel lauten die Meinungen, der AG muss sich um die Vertretung kümmern. Gibt es dazu eine rechtliche Regelung, auf die ich verweisen kann?
Es wird auch von betrieblichen Belangen gesprochen, wenn keine Vertretung gefunden würde, könnte es sein, das die Schicht nicht stattfindet und der AG für den Tag schliessen muss. Eine Schicht bedeutet 2 Mitarbeiter(20-0:30Uhr/20-08:00Uhr), wenn ein Mitarbeiter keine Vetretung findet fällt die Schicht für beide aus und der AG hat keine Einnahmen für den Abend.
besten Gruß
Urlaubsvertretung selbst organisieren!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat:Sollte kein VertreterIn benannt werden, müssen sie den Antrag leider ablehnen. Ist das rechtens?
Nein, das ist nicht rechtens. Das ist allein die Aufgabe des Chefs, die Vertretung zu organisieren. Wenn der Antrag mit dieser haltlosen Begründung abgelehnt wird, dann kann man die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Es liegen hier keine irgendwie relevanten betrieblichen Belange vor, die berücksichtigt werden müssen, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, eine Vertretung zu organisieren. Das bleibt allein sein Problem. Und wenn er kein Geld verdient, weil er die Personalplanung nicht im Griff hat, dito.
-- Editiert von altona01 am 30.07.2015 17:05
Danke schon mal, aber der AG wird sich nicht umstimmen lassen wenn ich ihm sage: "altona01 hat gesagt, dass...!" ;o)
Gibt es dazu einen Gesetzestext?
Danke nochmal!
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ZitatGibt es dazu einen Gesetzestext? :
Gibt es. Den § 7 I BurlG. Demnach wäre der AG berechtigt, den Urlaubswunsch wegen dringender betrieblicher Belange zu verweigern. Die Frage lautet also, ob "Der AN hat keinen Vetreter benannt" ein solcher Belang ist. Antwort: Er ist es nicht. Als Arbeitnehmer schuldet man nämlich nur die höchstpersönliche Erbringung der Arbeitsleistung (§ 613 BGB ). Nicht aber die Herbeischaffung von Vertretern für den Urlaubs-, Krankheits-, Todes- oder sonstigen Verhinderungsfall.
Hilft Ihnen aber genauso wenig, da auch das den AG nicht umstimmen wird.
Letztendlich wird dann wohl das Arbeitsgericht die notwendige Überzeugungsarbeit leisten müssen.
Gruß
AZ
ZitatNun zu meine Frage: :
Der AG sagt: bei der Urlaubsantragsstellung ist es zwingend erforderlich eine/einen VertreterIn zu benennen, der diese Dienste im Urlaub übernimmt.
Die Vertretung darf dann irgendjemand sein, der gar nicht im Betrieb angesetllt ist? Zum Beispiel die Oma?
Nee, ich denke nicht, dass das vom AG so gemeint. Bei unserem Job braucht man auch ne Unterweisung beim Gesundheitsamt und muss vorher Hospitiert haben. Auch aus anderen Abteilungen kann nicht jeder vertreten. Man soll jemanden aus der gleichen Abteilung als Vertretung suchen.
Dies gestaltet sich aber schnell schwierig.
Es gibt einfach wenig Mitarbeiter, diese teilen sich die zu vertretenden Schichten. Manche können zu der Zeit nicht, andere haben ihre Verdienstgrenze erreicht. Da wird der Pool aus Mitarbeitern halt klein.
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