Guten Abend,
nehmen wir an, dass Herr A seinen Arbeitsvertrag zum 31.10. gekündigt hat (kein Tarifvertrag).
Er hat noch 20 Tage Resturlaub übrig und will diese im Oktober nehmen.
Das Unternehmen genehmigt diesen aber nicht und schickt A sofort in den Urlaub, ohne Angabe von Gründen.
Wer ist im Recht?
Steht im Bundesurlaubsgesetz nicht, dass die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, sofern es keine betrieblichen, notwendigen Gründe gibt, die dagegen sprechen würden?
Wer entscheidet, ob Situation X Grund genug ist, um Urlaubswünsche zu verweigern?
Muss
der AG Gründe überhaupt nennen?
Macht es für Herr A Sinn, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden?
Oder kann der AG doch frei entscheiden, wann Herr A Urlaub
zu nehmen hat?
Freundliche Grüße
Urlaubswunsch verweigern
8. August 2011
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Frage vom 8. August 2011 | 21:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubswunsch verweigern
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#1
Antwort vom 8. August 2011 | 23:38
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
War der Urlaub voher schon beantragt und genehmigt?
Wenn nein, könnte ein dringender betrieblicher Grund vorliegen.
Dies dürfte auf den Einzelfall ankommen und kann daher hier nicht beantwortet werden.
Wenn für Sie beispielsweise ein Nachfolger gefunden werden muss, der erst im Oktober anfangen kann, könnte ein betrieblich notwendiger Grund vorliegen. Denn dieser kann dann naturgemäß erst im Oktober eingearbeitet werden.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
#2
Antwort vom 9. August 2011 | 05:38
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Das Unternehmen genehmigt diesen aber nicht und schickt A sofort in den Urlaub, ohne Angabe von Gründen.
Dringende betriebliche Gründe hin oder her, der AG kann nicht den Urlaib in der hier geschulderten Form anweisen. Oder wurde zu einem vorherigen Zeitpunkt für jetzt (schickt A sofort in Urlaub) bereits Urlaub beantragt und genehmigt?
quote:
Wer entscheidet, ob Situation X Grund genug ist, um Urlaubswünsche zu verweigern?
Das muss bei einem Streit in letzter Konsequenz das Arbeitsgericht entscheiden.
quote:
Oder kann der AG doch frei entscheiden, wann Herr A Urlaub zu nehmen hat?
Nein.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
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#3
Antwort vom 9. August 2011 | 08:44
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
quote:
Dringende betriebliche Gründe hin oder her, der AG kann nicht den Urlaib in der hier geschulderten Form anweisen.
Jein.
Wenn wirklich gegen den Wunsch des AN im Oktober dringende betriebliche Gründe vorliegen und der AN sonst keine Wünsche äußert, kann der AG den Urlaubszeitpunkt festlegen.
Schließlich hat die Inanspruchnahme des Urlaubs vorrang vor der Abgeltung.
Es wäre jetzt an dem AN den Urlaub zu widersprechen und einen anderen Zeitpunkt vorzuschlagen.
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