Urteil Arbeitsgericht, Frage wg. Verjährung

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
powerpoint
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil Arbeitsgericht, Frage wg. Verjährung

Hallo,

ich habe ein Urteil vom Arbeitsgericht jedoch noch keinen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erstellen lassen. Wie lange hat das Urteil Gültigkeit bzw. wann verjährt der Anspruch auf mein Gehalt wenn ich nicht vollstrecken lasse.

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wenn der Ihnen zustehende Anspruch bereits mit Urteil tituliert worden ist, benötigen Sie keinen MB und/oder VB mehr.

quote:<hr size=1 noshade>Wie lange hat das Urteil Gültigkeit bzw. wann verjährt der Anspruch auf mein Gehalt wenn ich nicht vollstrecken lasse. <hr size=1 noshade>


30 Jahre, vgl. § 197 Abs. 1 Nr. 3, 6 BGB .



-- Editiert von thosim am 19.06.2006 14:57:47

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaus Ditzel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)




Betr.: Verjährungsfrage.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin seit 1.12.07 aus 16 Jähriger Berufsunfähigkeit in die Vollrente übergegangen.

Mein Arbeitgeber, eine öffentlich rechtliche Anstalt, hat bisher aus der Betriebsrente
seinen Anteil, unter Abzug der BfA Rente und
einer Zusatzversorgung, gezahlt.

Im Jahre 1997 hat die Zusatzversorgung ihre
Zahlungen eingestellt,weil man mich irrtümlicherweise in eine befristete Berufsunfähigkeit einstufte.

Mein Arbeitgeber hat von dem Zeitpunkt an auch diesen ZVK Anteil nicht weiter abgezogen.

Im Jahre 2003 hat die ZVK ihren Irrtum bemerkt und mir eine Nachzahlung der Gesamtbeträge in einer Summe ausbezahlt und die monatlichen Zahlungen bis heute weiter
fortgesetzt.

Ich hatte es nach all den Jahren, ohne diese Zahlungen,unbeabsichtigt, versäumt meinen Arbeitgeber davonnin Kenntnis davon zu setzen.

Nun nach c.a 10 Jahren, bekomme ich von
meinem Arbeitgeber ein Schreiben, mit der
Mitteils-Aufforderung über eventuelle Zahlungen der ZVK in der Zeit zwischen dem 1.1.1998 und dem 10.11.2007.

Kann mein Arbeitgeber, nach so langer Zeit
des Stillschweigens, rechtliche Forderungen erheben oder ist das Ganze eventuell verjährt?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ditzel

3x Hilfreiche Antwort

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