Urteil

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil

Hallo

Ich wurde von meinen Arbeitgeber fristlos gekündigt(hatte ich schon in Forum gepostet).

Es wurde ein Vergleich von meinen Rechtsanwalt geschlossen,wogegen ich noch Einspruch erheben kann.
Mein Problem ist das einige Bedingungen nicht erfüllt sind.

Erstens meine Überstunden (160h ,davon 20h unterschreiben vom Arbeitgeber) werden nicht bezahlt.
Und zweitens, mein Arbeitgeber bezahlt nur bis Ende Oktober, und ich bin der Meinung er musste bis zwei Wochen (Kündigungsfrist) nach dem Vergleich bezahlen.

Habe ich überhaupt eine Chance eine der beiden Bedingungen erfüllt zu bekommen oder sollte ich auf den Vergleich eingehen?

MfG
Klaus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wie sieht denn der Vergleich aus?

Deine Chancen kann ich leider ohne nähere Informationen nicht beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, verstehe ich nicht ganz, ein Vergleich wird meines Wissens zur Beilegung des Rechtsstreites geschlossen, d.h. beide Parteien vergleichen sich eben/ einigen sich. In der Regel geht dabei jeder " einen Schritt zurück". Wenn also Dein von Dir beauftragter RA bereits einen Vergleich geschlossen hat ist m.E. die Sache erledigt. Bist Du Dir sicher, dass Du jetzt noch ein Einspruchsrecht hast?
Gruß Verona

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ich war bei der Verhandlung nicht dabei.

Was ich beim erstenmal überlesen habe ist folgendes.

"Die Güteverhandlung blieb erfolglos-hatte folgendes Ergebnis"

Ich bekomme eine Abfindung.

Und das ich ab den 31.10 .2004 fristgemäß gekündigt bin.

Da sämtliche Ansprüche aus den Rechtsstreit ausgeglichen sind.
Und das ich ein Wiederrufsrecht bis zum 29.11.2004 habe.


MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Ich bekomme eine Abfindung.

Und das ich ab den 31.10 .2004 fristgemäß gekündigt bin.

Da sämtliche Ansprüche aus den Rechtsstreit ausgeglichen sind."

-> zum 31.10.04. gekündigt und eine Abfindung erhalten.

MEHR GIBTS NICHT. ;)

Das hätte Ihr Anwalt Ihnen aber auch sagen können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Wie jetzt? "Die Güteverhandlung blieb erfolglos - hatte folgendes Ergebnis" ? Entweder erfolglos oder mit Ergebnis - beides geht m.E. nicht?!



-----------------
"Julchen"

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