Urteil zum pauschalen Abzug von Pausen

30. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Urteil zum pauschalen Abzug von Pausen

Für alle, die Probleme haben, ihre Pause tatsächlich zu nehmen, aber doch Pausenzeiten abgezogen bekommen:
Arbeitsgericht Hamm Aktenzeichen 3 Ca 1634/11


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5 Antworten
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#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wie soll man es den Arbeitnehmern noch Recht machen?

Als Arbeitgeber muss ich darauf achten, dass die Pausen eingehalten werden. Mahne ich ab, gibt es ärger. Mahne ich nicht ab, gibt es auch ärger. Ziehe ich die Pausen ab, um gegenüber der Versicherung sauber zu sein, will der Arbeitnehmer die Pause, die er freiwillig nicht nimmt, bezahlt haben.

Manchmal fragt man sich in diesem Land echt, wie man so doof sein kann, Menschen ein zu stellen.

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@lifeguard
Warum so pessimistisch? Natürlich ist es immer eine Grenzbestimmung zwischen zwei Interessenlagern. Zustände wie in Bangladesh hatten wir vor 150 Jahren auch.

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#3
 Von 
sudelede
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

@ blaubär :rock:

Gruss Sudelede

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Hier sollte man nicht voreilige Schlüsse ziehen.

Hier handelt es sich in Wirklichkeit um eine Einzelfallentscheidung.

Der AG dürfte wohl nicht mal nachgeweisen haben, dass die MA überhaupt Pausen hätten nehmen KÖNNEN. Das war vermutlich ein typische Ausbeuter, der unter Vorwand der gesetzlichen Regelung dann noch zusätzlich unbezahlte Mehrarbeit von seinen MA verlangt hatte.

Vermutlich hat der MA auf Bezahlung der nicht genommenen Pausenzeiten geklagt.

Mehr Infos würde man natürlich die Urteilsbegründung bringen, die es wohl (noch) nicht im Netz gibt.

Es ist daher fraglich, ob bei flexiblen Arbeitszeitregelungen der pauschal Abzug wirklich nicht rechtlich zulässig sein soll.

Es handelt sich auch erst mal nur um eine Arbeitsgerichtsentscheidung, vieleicht legt der AG Berufung ein.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 01.01.2014 09:27

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es war in der Tat eine sehr spezielle Entscheidung. Kernproblem ist, dass der Arbeitgeber nicht pauschal eine Stunde für Pausen abziehen darf, ohne festzulegen, wann diese zu nehmen sind oder aber den Mitarbeitern die überhaupt die Möglichkeit einzuräumen, die Pausen (oder die eine Pause, wie auch immer) überhaupt zu nehmen, so unter dem Motto, irgendwann wird er schon mal ein paar Minuten nicht arbeiten und diese Minuten summieren sich dann vermutlich zu einer Stunde. Das geht natürlich gar nicht.

Ich kann den Arbeitgebern nur empfehlen, feste Pausenzeiten einzuführen. Zumindest ein genau eingegrenztes Fenster (etwa von 12.00 bis 14.00), in welchem eine Stunde Pause zu nehmen ist.

Ganz sicherlich muss der Arbeitgeber nicht überprüfen, ob jeder einzelne das dann auch tut. Das geht ja häufig gerade in großen Abteilungen gar nicht. Aber, eine klare Definition ist erforderlich.

Und dem "ich arbeite durch und gehe dafür eine Stunde eher" energisch entgegen wirken. Das darf es nicht geben!

Also, sinnvoll für beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, klare Verhältnisse zu schaffen.

wirdwerden

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