kann ich rechtliche schritte einleiten, wenn mein ehemaliger arbeitgeber mir mein zeugnis nicht aushändigt, meine noch offenen überstunden nicht bezahlt, und er noch nicht alle vermögenswirksame leistungen gezahlt hat??
Bitte um schnelle antwort
VWL nciht gezahlt, kein Zeugnis, noch unbezahlte überstunden
5. Mai 2005
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Frage vom 5. Mai 2005 | 08:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 6x hilfreich)
VWL nciht gezahlt, kein Zeugnis, noch unbezahlte überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2005 | 13:26
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 8x hilfreich)
klar kannst du das aber geh ihm doch erstmal auf den Zeiger das du ihn nervst bis zum umfallen, hat bei mir auch geholfen :-)
Wenn es nicht hilft dann geh zum Anwalt und er wird dir Helfen
#2
Antwort vom 5. Mai 2005 | 23:27
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder falls ein Tarifvertrag etwas über "Ausschlußfristen" steht, dann sollten Sie auf jeden Fall aufpassen, dass eine Klage innerhalb dieser Frist vom Anwalt eingereicht wird.
Nach Ablauf dieser Frist, sind alle gegenseitigen Ansprüche von Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern erloschen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, die sind wesentlich länger.
Und jetzt?
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