Hallo Forum,
kurze Frage, die die Profis hier vermutlich im Schlaf beantworten können, ich aber nicht im Schlaf habe finden können.
Falls ich kündige: ein Teil meiner Vergütung ist erfolgsabhängig. Habe ich anteiligen Anspruch darauf? Wenn ja, wäre die Berechnungsgrundlage z.b. die Hälfte des Ziels bei Kündigung Ende Juni, wenn das Ziel bis dahin erreicht wurde (z.b. Umsatzziel), oder würde ich bis zum Jahresende warten müssen, obschon ich auf den weiteren Verlauf keinen Einfluss mehr habe?
Vielen Dank!
Sivon
Variabler Gehaltsanteil bei Kündigung
1. Mai 2015
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Frage vom 1. Mai 2015 | 17:33
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 12x hilfreich)
Variabler Gehaltsanteil bei Kündigung
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#1
Antwort vom 1. Mai 2015 | 19:03
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 71x hilfreich)
kommt auf den Arbeitsvertrag drauf an, ob eine anteilige Gewährung ausgeschlossen ist. Wenn nichts dazu drinn steht oder etwas über eine Rückzahlung bei Kündigung, solltest Du solltest Du zumindestens Anspruch auf die anteilige Gewährung haben.
#2
Antwort vom 28. Mai 2015 | 21:44
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 121x hilfreich)
Hi,
bezüglich der erfolgsabhängigen Vergütung würde ich dir folgenden URL empfehlen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/eine-erfolgsverguetung-darf-ein-arbeitnehmer-nicht-durch-eine-kuendigung-verlieren_024294.html
Und jetzt?
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