Vater vertritt Tochter am Arbeitsplatz - wie sieht das rechtlich aus??

12. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)
Vater vertritt Tochter am Arbeitsplatz - wie sieht das rechtlich aus??

Folgende Situation:
Tochter ist festangestellte Verkäuferin und möchte ihre Schicht tauschen. Dem stimmt der AG zu, wobei er erklärt, dass ein Tausch nur unter den Festangestellten möglich ist.Die Festangestellten tauschen nicht und Tochter bittet ihren Vater, dr als Aushilfe in betreffendem Laden arbeitet, sie zu vertreten. Soweit bekannt will sie ihm die Arbeitszeit bezahlen.
Zu besagter Schicht erscheint der Vater, meldet sich an der Kasse mit dem Namen seiner Tochter an. Dummerweise muss er den Chef anrufen, da es im Laden Probleme gibt.
Der Chef tobt, weil der Vater vor Ort ist und verlangt, dass die Tochter SOFORT an ihrem Arbeitsplatz erscheinen möge, was sie auch tut!
Wie ist rein rechtlich? Rechtfertgt das eine fristlose Kündigung?
Was dent Ihr über diese Situation?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Kann man aus der Ferne nicht einschätzen. Es sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

Zumindest kann die Tochter nicht einfach ihren Vater dahin schicken (unabhängig davon ob der da nun zufällig auch angestellt ist oder nicht), wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen hat und das auch so nicht mit dem AG abgesprochen wurde (was ja nicht der Fall zu sein scheint).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Ich würde sowhl Vater als auch Tochter fristlos entlassen, hilfsweise fristgerecht.

Die Tochter hat vorsätzlich die Arbeit verweigert. Außerdem hat sie vorsätzlich den Arbeitgeber in die Irre geführt (der musste ja annehmen, das die Tochter ganz normal zu Arbeit erscheint, was aber nicht der Fall war).
Beides für sich genommen, würde mir schon reichen, die Person zu entlassen. Beides zusammen macht jedes vertrauensverhältnis noch mehr kaputt als ein Diebstahl, der ja auch selbigen Grund eine Ursache für eine fristlose Kündigung darstellt.

Der Vater ist auch nicht besser.
Erstmal hat auch er den AG vorsätzlich in die Irre geführt indem er sich mit dem Namen der Tochter an der Kasse angemeldet hat.
Er wusste also wohl auch, das er aktuell gar nicht arbeiten dürfte, sondern seine Tochter am Arbeitsplatz sein müsste.
Außerdem ist er nur eine Aushilfe. (wahrscheinlich 400 € Basis)
Und als solche darf man nur eine begrenzte Zeit pro Woche arbeiten.
Er hat möglicherweise vorsätzlich versucht, dieses Gesetz zu umgehen (Schwarzarbeit)
Auch damit würde ich ziemlich sicher mit der Kündigung durchkommen.

Insofern wäre ich lieber ganz ruhig, wenn wirklich nur die Tochter rausgeflogen ist.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

Es ist zu befürchten, dass sich die Tochter darauf berufen wird, dass der AG zugestimmt hat, dass sie tauschen kann (zwar nur mit anderen Festangestellten, da der Einsatz des vaters zusätzlich Lohn kostet), dass sie das falsch verstanden hat.
Daher wird man nur dem Vater "etwas" können, weil er sich falsch angemeldet hat!?!
Und die eigentliche Übeltäterin ist gut raus...:-(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

quote:
Und die eigentliche Übeltäterin ist gut raus...:-(


Nur weil sie meint einen auf 'blond' machen zu können? Die Anweisung vom AG diesbezüglich war doch wohl klar genug. <font color=blue>'wobei er erklärt, dass ein Tausch nur unter den Festangestellten möglich ist'</font>. Was gibts denn da falsch zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Auserdem vermute ich, dass an der Kasse ein Code einzugeben war, der sich nur auf die Tochter bezog und der nach allgemeinem Recht auch nicht weitergegeben werden darf.

Auch das ist ein Verstoß gegen geltende Recht.

Ein Arbeitsvertrag verpflichtet einen immer die Arbeit PERSÖNLICH zu erbringen. Dass kann nicht delegiert werden hinter dem Rücken des Arbeitgebers. Ich kenne einen ähnlichen Fall von 2 Putzfrauen, bei der die eine dann heimlich für die andere auch abstempelte und mitputzte und das waren dann auch zwei fristlose Kündigungen.

Ich vermute auch, dass die Nachweispflicht, dass der Tausch so abgesprochen war, in diesem Fall beim Arbeitnehmer liegen würde ! Schlechte Karten.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

jep.. kenne so etwas aus einer Bank. Da hat die Reinigungskraft im Freundes- und Familienkreis den Schlüssel der Bank rumgereicht und immer wen anders putzen lassen. Die ist extrem schnell und weit geflogen. Ganz interessant am Rande: Sie wurde zivilrechtlich haftbar gemacht für die Kosten des Austauschs der Schließanlage. Das ist richtig teuer!

So gravierend ist zwar der Fall im Ausgangs-thread nicht, aber insgesamt rechtfertigt er wohl eine Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

Lassen wir doch die Kirche mal im Dorf (auch wenn alle rechtlich Recht haben). Der Vater meinte es gut und die Tochter sorgte für eine Vertretung. Entschuldigen beim Arbeitgeber und versprechen, dass dies nie wieder vorkommt. Vielleicht akzeptiert er das und spricht nur eine Abmahnung aus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

naja, man kann die Sache auch verharmlosen, das möchte ich nicht bestreiten.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.908 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen