Folgende Situation:
Tochter ist festangestellte Verkäuferin und möchte ihre Schicht tauschen. Dem stimmt der AG zu, wobei er erklärt, dass ein Tausch nur unter den Festangestellten möglich ist.Die Festangestellten tauschen nicht und Tochter bittet ihren Vater, dr als Aushilfe in betreffendem Laden arbeitet, sie zu vertreten. Soweit bekannt will sie ihm die Arbeitszeit bezahlen.
Zu besagter Schicht erscheint der Vater, meldet sich an der Kasse mit dem Namen seiner Tochter an. Dummerweise muss er den Chef anrufen, da es im Laden Probleme gibt.
Der Chef tobt, weil der Vater vor Ort ist und verlangt, dass die Tochter SOFORT an ihrem Arbeitsplatz erscheinen möge, was sie auch tut!
Wie ist rein rechtlich? Rechtfertgt das eine fristlose Kündigung?
Was dent Ihr über diese Situation?
Vater vertritt Tochter am Arbeitsplatz - wie sieht das rechtlich aus??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kann man aus der Ferne nicht einschätzen. Es sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
Zumindest kann die Tochter nicht einfach ihren Vater dahin schicken (unabhängig davon ob der da nun zufällig auch angestellt ist oder nicht), wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen hat und das auch so nicht mit dem AG abgesprochen wurde (was ja nicht der Fall zu sein scheint).
Ich würde sowhl Vater als auch Tochter fristlos entlassen, hilfsweise fristgerecht.
Die Tochter hat vorsätzlich die Arbeit verweigert. Außerdem hat sie vorsätzlich den Arbeitgeber in die Irre geführt (der musste ja annehmen, das die Tochter ganz normal zu Arbeit erscheint, was aber nicht der Fall war).
Beides für sich genommen, würde mir schon reichen, die Person zu entlassen. Beides zusammen macht jedes vertrauensverhältnis noch mehr kaputt als ein Diebstahl, der ja auch selbigen Grund eine Ursache für eine fristlose Kündigung darstellt.
Der Vater ist auch nicht besser.
Erstmal hat auch er den AG vorsätzlich in die Irre geführt indem er sich mit dem Namen der Tochter an der Kasse angemeldet hat.
Er wusste also wohl auch, das er aktuell gar nicht arbeiten dürfte, sondern seine Tochter am Arbeitsplatz sein müsste.
Außerdem ist er nur eine Aushilfe. (wahrscheinlich 400 € Basis)
Und als solche darf man nur eine begrenzte Zeit pro Woche arbeiten.
Er hat möglicherweise vorsätzlich versucht, dieses Gesetz zu umgehen (Schwarzarbeit)
Auch damit würde ich ziemlich sicher mit der Kündigung durchkommen.
Insofern wäre ich lieber ganz ruhig, wenn wirklich nur die Tochter rausgeflogen ist.
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Es ist zu befürchten, dass sich die Tochter darauf berufen wird, dass der AG zugestimmt hat, dass sie tauschen kann (zwar nur mit anderen Festangestellten, da der Einsatz des vaters zusätzlich Lohn kostet), dass sie das falsch verstanden hat.
Daher wird man nur dem Vater "etwas" können, weil er sich falsch angemeldet hat!?!
Und die eigentliche Übeltäterin ist gut raus...:-(
quote:
Und die eigentliche Übeltäterin ist gut raus...:-(
Nur weil sie meint einen auf 'blond' machen zu können? Die Anweisung vom AG diesbezüglich war doch wohl klar genug. <font color=blue>'wobei er erklärt, dass ein Tausch nur unter den Festangestellten möglich ist'</font>. Was gibts denn da falsch zu verstehen?
Auserdem vermute ich, dass an der Kasse ein Code einzugeben war, der sich nur auf die Tochter bezog und der nach allgemeinem Recht auch nicht weitergegeben werden darf.
Auch das ist ein Verstoß gegen geltende Recht.
Ein Arbeitsvertrag verpflichtet einen immer die Arbeit PERSÖNLICH zu erbringen. Dass kann nicht delegiert werden hinter dem Rücken des Arbeitgebers. Ich kenne einen ähnlichen Fall von 2 Putzfrauen, bei der die eine dann heimlich für die andere auch abstempelte und mitputzte und das waren dann auch zwei fristlose Kündigungen.
Ich vermute auch, dass die Nachweispflicht, dass der Tausch so abgesprochen war, in diesem Fall beim Arbeitnehmer liegen würde ! Schlechte Karten.
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"Chylla"
jep.. kenne so etwas aus einer Bank. Da hat die Reinigungskraft im Freundes- und Familienkreis den Schlüssel der Bank rumgereicht und immer wen anders putzen lassen. Die ist extrem schnell und weit geflogen. Ganz interessant am Rande: Sie wurde zivilrechtlich haftbar gemacht für die Kosten des Austauschs der Schließanlage. Das ist richtig teuer!
So gravierend ist zwar der Fall im Ausgangs-thread nicht, aber insgesamt rechtfertigt er wohl eine Kündigung.
Lassen wir doch die Kirche mal im Dorf (auch wenn alle rechtlich Recht haben). Der Vater meinte es gut und die Tochter sorgte für eine Vertretung. Entschuldigen beim Arbeitgeber und versprechen, dass dies nie wieder vorkommt. Vielleicht akzeptiert er das und spricht nur eine Abmahnung aus.
naja, man kann die Sache auch verharmlosen, das möchte ich nicht bestreiten.
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