Veränderung der Arbeitszeiten

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
stachel5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veränderung der Arbeitszeiten

Darf der Arbeitgeber die Zeiterfassung der Arbeitszeit verändern, nur damit er kein Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommt?

-- Editiert von stachel5 am 08.11.2019 04:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von stachel5):
nur damit er kein Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommt?
Ich verstehe bei der Frage das "nur" nicht. Das ist doch ein sehr valider Grund...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von stachel5):
Darf der Arbeitgeber die Zeiterfassung der Arbeitszeit verändern, nur damit er kein Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommt?

Eventuell ja, eventuell nein.

Da die Sachverhaltsschilderung dünner als so manches Pariser Model ist, sollte man das eventuell mal detaillierter beschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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