Darf der Arbeitgeber die Zeiterfassung der Arbeitszeit
verändern, nur damit er kein Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommt?
-- Editiert von stachel5 am 08.11.2019 04:59
Veränderung der Arbeitszeiten
8. November 2019
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Frage vom 8. November 2019 | 04:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veränderung der Arbeitszeiten
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#1
Antwort vom 8. November 2019 | 09:35
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Ich verstehe bei der Frage das "nur" nicht. Das ist doch ein sehr valider Grund...Zitat:nur damit er kein Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommt?
#2
Antwort vom 8. November 2019 | 09:40
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
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#3
Antwort vom 8. November 2019 | 14:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatDarf der Arbeitgeber die Zeiterfassung der Arbeitszeit verändern, nur damit er kein Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommt? :
Eventuell ja, eventuell nein.
Da die Sachverhaltsschilderung dünner als so manches Pariser Model ist, sollte man das eventuell mal detaillierter beschreiben.
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