Verbot des Arbeitgeber auf Bewerbung im internen Bereich

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
TheDK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbot des Arbeitgeber auf Bewerbung im internen Bereich

Guten Tag,

Meine Mutter arbeitet bei einem großen Arbeitgeber (deutsche Bundesbehörde, aber nicht verbeamtet). Dort möchte sie gerne vorwärts kommen und daher wollte sie sich intern auf eine besser vergütete Position bewerben. Nun hat Ihre Abteilungsleiterin ein Verbot ausgesprochen, dass sie sich weder auf gleich noch auf höher vergütete Position, sondern wenn dann nur auf eine niedriger vergütete Position bewerben darf.

Nun ist die Frage ob es rechtens ist, ihr das zu verbieten.

Mit freundlichen grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von TheDK):
Nun ist die Frage ob es rechtens ist, ihr das zu verbieten.

Welche Rechtsgrundlage hat ihr denn die Abteilungsleiterin genannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

So ein Quatsch, die Abteilungsleiterin hat ne Meise. Solche eine Behörde hat doch sicher einen Betriebsrat, das ist Mobbing.
ICh würde mir erst einmal ganz frech ein Zwischenzeugniss ausstellen lassen. Und danach auf deren Stelle bewerben.

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

ein solches Verbot ist sicher nicht rechtens, hier müssten schon ganz besondere Umstände vorliegen. Inwiefenr unterschieded sich die neue Position von jetzigen?

Allerdings muss man prüfen ob man auch alle Voraussetzungen für die neue Position erfüllt.
In einer Bundesbehörde könnte auch Sicherheitsüberprüfung und ähnliches zum Thema werden und damit Faktoren die nicht sofort bedacht werden.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wir leben in einem freien Land und so ein "Verbot" kann es nicht geben. Wie die Behörde mit internen Bewerbungen dann umgeht, ist eine andere Frage. Der BR oder PR ist da wohl die richtige Anlaufstelle.

Allerdings kenne ich aus 'meinem Laden' auch Leute, die sich auf alles und jedes bewerben. Was sich mit der Zeit & Menge gegen die Leute kehrt. Sollte das eine Spur sein, wäre die Sache möglicherweise auch anders zu verorten.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

"Verbot" ist vielleicht so auszulegen, dass sie ohnehin nicht genommen werde. Da gibt es ja in vielen Behörden oder behördenähnlich strukturierten Organisationseinheiten tarifliche Regelungen/Betriebsvereinbarungen.


wirdwerden

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