Verbssserungsvorschlag - keine Rechtsmittel möglich?

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Verbssserungsvorschlag - keine Rechtsmittel möglich?

Eine Mitarbeiterin einer Stadtverwaltung reicht einen Verbesserungsvorschlag ein. Der Vorschlag ist unbestritten gut, wird der Stadt mehrere hundert tausend Euro einbringen, pro Jahr.

In den "Bedingungen" steht drin, dass "...mit der Vorlage des Verbesserungsvorschlages erkennt die EInreicherin die Bestimmungen mit Ausschluss des Rechtsweges an....".

Es kommt nun zu einem Disput. Die Stadtverwaltung, unter Führung des Bürgermeisters, verweist auf einen weiteren Punkt in den Bestimmungen in dem steht, dass..."Verwaltungsangehörige mit solchen VV, die das unmittelbare Ergebnis der pflichtgemäßen Arbeit im Rahmen der zugewiesenen dienstlichen Obliegenheiten sind und ausschließlich das eigenen Aufgabengebiet betreffen...sind von der Teilnahme ausgeschlosssen".

Der Verbesserungsvorschlag betrift das Aufgabengebiet allgemein ("Verkehrsberuhigung"), aber es handelt sich nicht um die Aufgabe laut Stellenbeschreibung, sondern fiel im Rahmen der Ausführung der pflichtgemäßen Arbeit als "Nebenprodukt" auf. Aber, da sich dieses Nebenprodukt, was seit 20 Jahren nicht auffiel, im Aufgabengebiet befindet, soll die Mitarbeiterin keine Prämie erhalten. Mitarbeitern, die seit 20 Jahren dort tätig sind, fiel das nicht auf.

Die Stadtverwaltung aber will den Vorschlag umsetzen und jährlich mehrere hundert tausend Euros einsparen.

Ist der Rechstweg für die Mitarbeiterin definitiv ausgeschlossen?



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ganz ehrlich - Versuch macht klug. Das Arbeitsgericht wird sich damit befassen, ob der Ausschluss zulässig ist. Braucht man nichtmal einen Anwalt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Der Rechtsweg ist in Deutschland eigentlich nie ausgeschlossen.

Ob er dann aber überhaupt Sinn macht, steht auf einem ganz anderen Blatt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

//// .... Ergebnis der pflichtgemäßen Arbeit im Rahmen der zugewiesenen dienstlichen Obliegenheiten sind und ausschließlich das eigenen Aufgabengebiet betreffen...sind von der Teilnahme ausgeschlossen

Das ist gängige Praxis und im Grunde auch einleuchtend.
Das Spezielle an dieser Fallgeschichte liegt ja wohl darin, dass es 'zwanzig Jahre' niemandem aufgefallen ist, dass diese Tätigkeit auch zum Aufgabengebiet gehört. So könnte eine Klage klären, ob das ein Umstand ist, der vielleicht doch in Ansatz zu bringen ist - oder die Klageerhebung selbst führt evtl. schon dazu, das der AG seine rigide Haltung überdenkt und einen Kompromiss vorschlägt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/ So könnte eine Klage klären, ob das ein Umstand ist, der vielleicht doch in Ansatz zu bringen ist - oder die Klageerhebung selbst führt evtl. schon dazu, das der AG seine rigide Haltung überdenkt und einen Kompromiss vorschlägt.


Das wäre auch die Hoffnung der Mitarbeiterin. Zumal die Stadtverwaltung die höchstmögliche Prämie auf € 8.000,-- limitiert hat, d.h. unabhängig von den möglichen Einsparungen.
Laut REchtssprechung kann man sich aber bei plus/ minus 20 % der Einsparung/ Zusatzeinnahme im 1. Jahr orientieren.

Im Übrigen hat die Leiterin des Amtes schriftlich bestätigt, dass es sich um eine neue Idee handelt, die es bis dato nicht gab.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

So, der aktuelle Sachstand:

Die Mitarbeiterin hat sich an den Bürgermeister und den Stadtdirektor persönlich gewandt (per E-Mail) und beide gebeten, in dem Fall zu intervenieren.
Nun, drei Monate später, liegt noch immer keine Eingangsbestätigung oder gar Antwort von beiden vor!

Die Mitarbeiterin hat sich dann nochmals an die zuständige Stelle des Vorschlagswesens gewandt und um Mitteilung des Sachstands gebeten. Auch hier, nach vier Wochen, reagiert man nicht.

Der Vorschlag wurde vor knapp 2 Jahren!! eingereicht.

Sie möchte sich nun an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Wäre das, aus Eurer Sicht, nun sinnvoll und angemessen?

P.S.: Der Fall könnte so ja auch publik werden. so dass es auch sehr unangenehm für Obürgermeister und Stadtdirektor sein könnte. Immerhin bringt der Vorschlag (real!!) mehrere hundertausend Euros im Jahr ein. Zudem wird die Mitarbeiterin seitdem von einigen Mitarbeitern gemobbt (man hat ihren Namen einfach verbreitet). Und auch in dem Fall, nachdem sich die Mitarbeiterin an Bürgermeister und Stadtdirektor gewandt hat, erfolgt keine Reaktion.

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