Verdachtskündigung

11. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.10.2023 15:10:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdachtskündigung

Ich arbeite seit 9 Jahren bei der Bundeswehr als Zivilistin im Haushalt. Seit über einem Jahr werde ich von einer neuen Kollegin gemobbt, davon sind auch weitere Kolleginnen betroffen. Hilfe habe ich nirgends bekommen. Mitte September stellte ich an meinem PC ein kaputtes Glasfaserkabel fest. Durch den psychischen Druck meldete ich diese Beschädigung meiner Vorgesetzten mit dem Kommentar, dass irgendwer das Kabel zerstört hat. Es gab schon verschiedene Vorfälle an meinem Platz mit weggeworfenen Unterlagen usw. Letzte Woche musste ich nun zum Personalgespräch, dort wurde ich beschuldigt, dass ich das Kabel mit Absicht zerstört hätte, es käme niemand anderes in Frage. Ich sollte die Schuld eingestehen und eine Auflösung unterschreiben, was ich nicht tat. Nun wollen sie mir eine fristlose Verdachtskündigung aussprechen. Im Nachgang, als ich noch einmal über alles nachgedacht habe, wäre es auch möglich, dass mir das passiert ist, weil das Kabel offen auf dem Boden unter dem Schreibtisch liegt. Ich schiebe immer meine Homeofficekiste unter den Tisch, es könnte möglich sein, dass ich beim Herausziehen das Kabel zerstört habe. Der Arbeitgeber bleibt bei der Kündigung, wegen Vertrauensbruch. Ist das nicht vollkommen überzogen?

-- Editiert von User am 11. Oktober 2023 17:17




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41267 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von ]Nun wollen sie mir eine fristlose Verdachtskündigung aussprechen.[/quote):
Sie wollen...Abwarten, was kommt. Eine Kündigung muss schriftlich kommen und von dir lesbar sein.
Zitat (von ]Der Arbtgeber bleibt bei der Kündigung,[/quote):
Was also liegt dir als schriftliche Kündigung vor?
Ob dir tatsächlich selbst was passiert ist und ob du gemobbt wirst----alles egal.
WAS steht in der Kündigung? Wortlaut bitte. Danke.

Warum setzt du deine E-Mail-Adresse hier ein?
Willst du noch von anderen gemobbt werden? :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43140 Beiträge, 14826x hilfreich)

Die Verdachtskündigung erfolgte wohl nicht wegen des zerstörten Kabels, sondern wegen der Beschuldigung. Ob das übertrieben war, das wird im Zweifelsfall das Gericht feststellen, wenn Du Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen erhebst.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12312.10.2023 15:10:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Beschuldigung

Ich habe allgemein gesag, dass irgend jemand das Kabel zerstört hat, da habe ich mich nicht ausgenommen.

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#4
 Von 
guest-12312.10.2023 15:10:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WAS steht in der Kündigung

Noch habe ich sie nicht, ich bin seit 1 Woche vom Dienst suspendiert, musste Zutrittskarten für den militärischen Bereich abgeben und darf das Gelände nicht mehr betreten.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43140 Beiträge, 14826x hilfreich)

Ist doch einerlei, was in der irgendwann zugehenden Kündigung steht. Wichtig ist, dass sich innerhalb der Frist vor dem Arbeitsgericht wehrt.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12312.10.2023 15:10:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist doch einerlei, was in der irgendwann zugehenden Kündigung steht. Wichtig ist, dass sich innerhalb der Frist vor dem Arbeitsgericht wehrt.

Danke, mein größtes Bedenken ist, daß ich gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen muss.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41267 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von ]Noch habe ich sie nicht, ich bin seit 1 Woche vom Dienst suspendiert, musste Zutrittskarten für den militärischen Bereich abgeben und darf das Gelände nicht mehr betreten.[/quote):
Also bitte abwarten, bis du was lesen kannst.
DANN hier nachfragen, was zu tun ist.
Dann würdest du hoffentlich gegen deinen Arbeitgeber klagen...

Es geht um mehr als ein Kabel...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131004 Beiträge, 41627x hilfreich)

Zitat (von ]mein größtes Bedenken ist, daß ich gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen muss.[/quote):

Man klagt gegen seinen Arbeitgeber.



Zitat (von wirdwerden):
Ist doch einerlei, was in der irgendwann zugehenden Kündigung steht.

Richtig, wichtig ist wie der AG das nachher vor Gericht begründet.



Zitat (von wirdwerden):
Wichtig ist, dass sich innerhalb der Frist vor dem Arbeitsgericht wehrt.

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von ]Danke, mein größtes Bedenken ist, daß ich gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen muss.[/quote):

Sie verklagen ihren Dienstherren, wer immer das ist. Steht im Arbeitsvertrag. Davor braucht man keine Angst zu haben, die werden ständig wegen irgendetwas verklagt - und nur weil die Beklagte das Land oder der Bund ist, heißt das nicht, dass die irgendwie mächtiger sind oder sofort Recht bekommen.

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#10
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2440 Beiträge, 485x hilfreich)

1. Dass die Kündigung noch nicht schriftlich vorliegt, wird daran liegen, dass zunächst der Personalrat angehört werden muss.

2. Sollte tatsächlich nur ein Glasfaserkabel als Anschlusskabel zum PC defekt gewesen sein, hätte sich niemand darüber aufgeregt. Das Kabel wäre einfach getauscht worden.
(BTW: Wobei ich keinen PC an einem Arbeitsplatz in der ÖV oder bei der Bundeswehr kenne, der per Glasfaser angeschlossen ist.)

3. Sollte allerdings von der TE sinngemäß geäußert worden sein, dass jemand absichtlich das Kabel beschädigt hat, würden gerade bei der Bundeswehr entsprechende Sicherheitsmaßnahmen angestoßen, da ein Akt der Sabotage angenommen wird. Stellt sich dann heraus, dass die TE das Kabel tatsächlich nur selbst zerstört haben kann, wäre eine Verdachtskündigung meines Erachtens begründet.

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#11
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ):
Nun wollen sie mir eine fristlose Verdachtskündigung aussprechen.
Sie wollen...Abwarten, was kommt. Eine Kündigung muss schriftlich kommen und von dir lesbar sein.


Du musst das aber auch noch aus Deinem Zitat löschen!!!!

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43140 Beiträge, 14826x hilfreich)

Wegen der Einbeziehung des Personalrats dauern die fristlosen Kündigungen in Betrieben eben mit einer Mitarbeitervertretung etwas länger. Das ist die normale Vorgehensweise. Geht ja auch nicht anders. Da aber schon alle Zugangskarten u.s.w. abgewickelt sind, kann man davon ausgehen, dass die fristlose Kündigung kommt. Das ist das übliche Procedere.

@vacantum: es geht doch gar nicht um das Kabel. Es geht darum, dass hier jemand falsch verdächtigt wurde. Und das ganze hat ja eine Vorgeschichte. Es war wahrscheinlich der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Jemand, der eben erst eine riesen Aktion lostritt, dann mit Nachdenken anfängt, sorry, so jemand ist für das Arbeitsumfeld schwer dauerhaft zu verkraften.

Ob es für eine fristlose Kündigung reicht, das wird das Arbeitsgericht entscheiden, wenn es denn angerufen wird. Möglicherweise kommt ja eine Abfindung raus. Ich würde jedenfalls anfangen, mich nach einem neuen Job umzusehen.

wirdwerden

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