Verdachtskündigung ohne Anhörung

18. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
berliner01
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Verdachtskündigung ohne Anhörung

Hallo zusammen!

Wie siehst aus bei Verdachtskündigung, wenn der AG es versäumt den AN anzuhören? Wird die Kündigung vor dem Arbeitsgericht ohne weiteres für null und nichtig erklärt?

Danke + Gruß




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

normalerweise ja, aber nicht stets.

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#2
 Von 
berliner01
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke.

Dass der Vorwurf erfunden ist, brauche ich nicht zu sagen.

Kann ich den AG auch anzeigen und zwar wegen Verleumdung bzw. Diffamierung?

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Kann ich den AG auch anzeigen und zwar wegen Verleumdung bzw. Diffamierung?

würde ich nicht schafft eigenrén kündigungsgrund.

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#4
 Von 
berliner01
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

bin aber schon raus aus dem Beschäftigungsverhältnis. Ausserdem fühle ich mich in meiner Ehre schwer verletzt, mal abgesehen von der psychologischen Belastung.

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#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

verläumndung wird eh auf privatklageweg verwiesen, bringt nix. Ich denke sie machen kündigungsschutzklage, da kann man eher mit kohle dem ag eins reinwürgen. zieht auch mehr weils teuer wird.

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#6
 Von 
berliner01
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

schon gemacht, Verhandlung bald.
Erstmal ordentlich gekündigt, 5 Tage später fristlos (Verdachtkündigung)weil ich dem AG gesagt: ich will mein Gehalt aber diesmal pünktlich auf dem Konto... Eine Sauerei wie sich einige AG verhalten.


-- Editiert von berliner01 am 18.02.2008 18:09:16

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#7
 Von 
berliner01
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

habe den Prozess gewonnen, fristlose Kündigung wurde zurückgenommen!

Der AG hat geblufft, er hat nix in der Hand...

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