Hallo zusammen!
Wie siehst aus bei Verdachtskündigung, wenn der AG es versäumt den AN anzuhören? Wird die Kündigung vor dem Arbeitsgericht ohne weiteres für null und nichtig erklärt?
Danke + Gruß
Verdachtskündigung ohne Anhörung
normalerweise ja, aber nicht stets.
Danke.
Dass der Vorwurf erfunden ist, brauche ich nicht zu sagen.
Kann ich den AG auch anzeigen und zwar wegen Verleumdung bzw. Diffamierung?
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Kann ich den AG auch anzeigen und zwar wegen Verleumdung bzw. Diffamierung?
würde ich nicht schafft eigenrén kündigungsgrund.
bin aber schon raus aus dem Beschäftigungsverhältnis. Ausserdem fühle ich mich in meiner Ehre schwer verletzt, mal abgesehen von der psychologischen Belastung.
verläumndung wird eh auf privatklageweg verwiesen, bringt nix. Ich denke sie machen kündigungsschutzklage, da kann man eher mit kohle dem ag eins reinwürgen. zieht auch mehr weils teuer wird.
schon gemacht, Verhandlung bald.
Erstmal ordentlich gekündigt, 5 Tage später fristlos (Verdachtkündigung)weil ich dem AG gesagt: ich will mein Gehalt aber diesmal pünktlich auf dem Konto... Eine Sauerei wie sich einige AG verhalten.
-- Editiert von berliner01 am 18.02.2008 18:09:16
habe den Prozess gewonnen, fristlose Kündigung wurde zurückgenommen!
Der AG hat geblufft, er hat nix in der Hand...
Und jetzt?
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