Verdi Gewerkschaft Kündigen, Verschleppung der KündigungsFrist

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wieselharry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdi Gewerkschaft Kündigen, Verschleppung der KündigungsFrist


Hallo,

es geht um eine Kündigung bei Verdi Gewerkschaft...
ich habe eine Kündigung schriftlich am 12.6 2017 abgeschickt, bzw ist diese in Berlin dort eingegangen...so sagte man, der Breif hätte den Eingangsstempel.

aber ich hätte in Bezirk Niderreihn kündigen sollen..hörte ich dann als ich nachfragte.

Verdi hat dann die Kündigung von Berlin nach Niederreihn gesendet, die für mich zuständig wären,

dass dauerte über ein Monat....ich bekam am 20.7.2017 ein Brief, wo ich in Mönchengladbach anrufen sollte, Verdi hätte noch Fragen.
Ich rief an..sie fragten nach den Gründen der Kündigung. Was ich dort erzählte, dann sagte man mir dort.

Austritt 1.1.2018

3 Monate zum Quartalsende ist Kündigungsfrist

am 1.10.2017 hätte ich den Austritt, aber muss bis 1.1.2018 Beitrag nun bezahlen
ca. 30.-€ Monatlich.


Auf mein Anruf bei den zuständigen in Niederrhein erhielt ich nach Klärung ein Rückruf, dass es so bleiben wird.

Ich meine das ist eine absichtliche Verschleppung..?

Kann ich dagegen ERFOLGREICH klagen?

Oder eine unterstützendes Schreiben erhalten?

Hat jemand ähnliches Erlebt?

Ich versuche morgen nochmal den Eingangsstempel der Kündigung per Telefon bestätigt zu bekommen und auf zu nehmen.
Grüße Harald


-- Editiert von Moderator am 04.08.2017 13:08

-- Thema wurde verschoben am 04.08.2017 13:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Klar kannst Du klagen. Nur wird das teurer als die 30 € Quartalsgebühr.

Ich gehe mal davon aus, denn das musst Du in Deinen Unterlagen selbst nachsehen, dass die Aussage zur richtigen Kündigungsadresse richtig ist.

Dann hast Du den Fehler gemacht - nicht die anderen.

Steh dazu, oder greif die Entscheidung mit Fakten an.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Wieselharry):
aber muss bis 1.1.2018 Beitrag nun bezahlen ca. 30.-€ Monatlich.

:forum:



Zitat (von Wieselharry):
aber ich hätte in Bezirk Niderreihn kündigen sollen

Nun, es gibt ja einen Unterschied zwischen "sollen" und "müssen".
Man sollte also erst mal herausfinden, ob hier "sollen" oder "müssen" relevant ist.



Zitat (von Wieselharry):
Ich versuche morgen nochmal den Eingangsstempel der Kündigung per Telefon bestätigt zu bekommen und auf zu nehmen.

Nun, man sollte keine Straftaten begehen,zumal solche Beweise dann auch vom Gericht eher nicht anerkannt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Woop
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert - bitte ein EIGENES Thema aufmachen, anstatt sich an einen 1,5 Jahre alten Beitrag zu hängen)

-- Editiert von Moderator am 17.01.2019 14:11

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