Verdienstausfall Winter?

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
go451241-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdienstausfall Winter?

Hallo! Eine Freundin von mir hat einen Job als Platzwart auf einem Campingplatz angenommen. Nun erscheint mir folgendes komisch, oder ist das nur mein Empfinden?
Der Campingplatz hat von November bis März geschlossen. Sie würde normalerweise ca 1600 EUR brutto verdienen. Das Gehalt verteilt der AG aber auf 12 Monate, also auf die Zeit, wo sie nicht arbeiten kann, weil geschlossen ist. Damit bekommt sie grad mal 500 Euro und soll noch 300 Miete zahlen und von den Fahrtkosten für einfach 40km Arbeitsweg ganz zu schweigen. Ist das rechtens? Welche Möglichkeiten hat sie, kann sie Hartz aufstocken? Also ich hätte diesen Job ja nie angenommen... Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go451241-79):
Ist das rechtens?

Es kann rechtens sein.

Ohne Kenntnis der entsprechenden Formulierungen im Arbeitsvertrag wird man drüber nicht diskutieren können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Das Gehalt verteilt der AG aber auf 12 Monate ...

Der AG gibt ihr also einen unbefristeten Vertrag und mittelt das Gehalt über das Jahr - sie kommt also auf ihr Geld; die Alternative wären Saisonverträge; es mag aber sein, dass da besondere Klippen für die Vertragsgestaltung bestehen, die der AG so umschifft.

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#3
 Von 
go451241-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es aus mit Aufstockung von Hartz? Wäre das möglich? Weil nach Abzug von Miete und Werbungskosten ist die Grundsicherung gleich Null.

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Sie könnte natürlich für die Wintermonate einen Zweitjob annehmen. Das wird das Amt auch von ihr verlangen. Ob ihr Hartz IV zusteht oder nicht, hängt von vielen Aspekten ab (Vermögen, Ehepartner,...).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Der Campingplatz hat von November bis März geschlossen. Sie würde normalerweise ca 1600 EUR brutto verdienen. Das Gehalt verteilt der AG aber auf 12 Monate, also auf die Zeit, wo sie nicht arbeiten kann, weil geschlossen ist. Damit bekommt sie grad mal 500 Euro Eine eigenartige Rechnung - 1.600 mal 7 ergeben 11.200 Euro, und durch 12 geteilt ergibt das 930 Euro. Nach Abzug der SV-Beiträge kommen 750 Euro raus und nicht 500...
Das wird das Amt auch von ihr verlangen. Das Amt kann auch schlicht verlangen, daß sie sich einen besser bezahlten Job sucht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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