Verein Übungsleiter = Arbeitsvertrag

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Verein Übungsleiter = Arbeitsvertrag

Hallo, ich habe auch im Vereinsrecht das Problem geschildert (das Forum ist aber soweit "unten" dass nicht jeder dort hineinschaut). Vereine (Sport) haben ja einige Sondermöglichkeiten - z.B. steuerfreie Zahlung von Übungsleiterpauschalen. In diesem Rahmen haben wir einen Vertrag abgeschlossen und jetzt die Zahlung reduziert (im Vertrag steht Kündigungsfrist 4 Wochen, die haben wir für die Reduzierung des Geldes eingehalten). Die Frage ist: "Übungsleitervertrag" kann der Trainer mit dieser Sache vor das Arbeitsgericht ziehen?

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"sika0304"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Klar, man kann immer vor Gericht ziehen.

Aber warum sollte der ÜL da Geld rauswerfen, wenn die Kündigungsfrist passt ?

Arbeitsverhältnisse können auch mündlich geschlossen werden. Sie müssen nur schriftlich gekündigt werden und sollen wischendurch dokumentiert werden.

Eine willkürliche Reduktion von Gehältern / Vergütungen auch zum Ende eines Arbeitsverhältnisses hin ist unzulässig.
Innerhalb der KF muss ein AN voll bezahlt werden, auch wenn er vorher freigestellt wurde.
Dann zahlt mal lieber bis zum Ende der Zeit.
Würde sich auch schnell rumsprechen,wenn der Verein Verträge bricht.




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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die vorrangige Frage wäre in meinen Augen, ob hier überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Dazu:

http://www.lsb-brandenburg.de/service/ue_leiter/uel-a-expertise.pdf


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" Don`t feed trolls"

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Vielen Dank für den Link.
Hier geht es um einen Trainer, der zuerst ein niedrigklassigere Mannschaft trainierte, dann (höhere stieg ab, Spieler gingen, es reichte im Verein nur noch für eine Mannschaft), eine höherklassigere Mannschaft übernahm und dann - nach Wechsel vieler neuer Spieler zu unserem Verein (und in der Vorbereitung schlechte Ergebnisse der "alten" Mannschaft) doch wieder die niedrigklassigere Mannschaft übernahm. Dadurch ergab sich erst niedrige Übungsleiterpauschale, dann eine höhere, dann wieder die niedrigere.
Der Vertrag hat eine 4-wöchige Kündigungsfrist und die haben wir auch eingehalten. Bezogen auf die Zahlung der Geldes (die Zahlung liegt jeweils unterhalb der steuerfreien ÜL-Pauschale von € 2.100,- im Jahr).
Das im Vertrag der Ort und die Uhrzeit genannt werden, ist nachvollziehbar, schließlich geht es um Trainingszeiten. Diese machen 4 Stunden aus, dazu kommt natürlich die Spielbegleitung.
Für uns ist halt die Frage - sollen wir uns noch einmal bei einem Anwalt rückversichern oder einfach der Dinge harren, die da kommen (also ein Schreiben von einem gegnerischen Anwalt, Klage)?

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"sika0304"

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Noch eine Idee:
Der zuständige Landessportbund hat normalerweise auch juristisch gebildete Leute im Haus,die gerne ihre Mitglieder beraten.
In NRW nennt sich das das VIBSS-Programm.

Ansonsten kann auch sicherlich der regionale Fussballverband weiterhelfen.



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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo, wir, also der Vorstand, hat jetzt entschieden: Unser Standpunkt ist, es handelt sich um eine Vereinbarung über eine Vergütung im Rahmen der ÜL-Tätigkeit, diese Vereinbarung wurde gekündigt. Im Normalfall haben die ÜLs gar keine Verträge (hier handeltes es sich um so eine Art "alte Tradition").
Wir haben gestern auch gleich die 2 anderen Trainer umgestellt, d.h. die haben jetzt eine ÜL-Vereinbarung, in der weder Tätigkeitsbereich noch Vergütung erwähnt werden.
Ob der Trainer nun klagt oder nicht, bleibt abzuwarten (und verhindern könnten wir das sowieso nicht).
Anwaltsbriefe werden von uns nicht beachtet - bei Antworten könnten wir nur Fehler machen.
Und wenn etwas kommt, dann frage ich euch hier, wie wir reagieren könnten.
Ich berichte auf jeden Fall weiter.
Übrigens, wir sind ein kleiner Verein und arbeiten rein ehrenamtlich, dass uns ggf. ein Richter wie einen großen Bundesliga-Verein betrachtet, ist nahezu ausgeschlossen, wenn man in der untersten Liga spielt, die es gibt;)

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"sika0304"

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
soweit ich das richtig verfolgt habe,genießen Sportvereine in NRW über die Zwangsmitgliedschaft in der Sporthilfe/LSB Arbeitsrechts-Rechtsschutz bis zu 50K Euro
Ich halte es für wahrscheinlich,dass es in den anderen Bundesländern ähnliche Gruppenverträge gibt.

http://www.tenniskreis-neuss.de/Service/Kurzmerkblatt%20Sporthilfe3.pdf
Absatz V.

Sollte für so einen Fall reichen.


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#7
 Von 
Tom_Bossmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich zu der oben gestellten Frage eine neue Frage beginne. Das Thema passt dazu.

Wenn ein gemeinnütziger Verein Mitarbeitende beschäftigt, die als Teamtrainer*innen tätig sind. Können die freien Teamtrainer*innen dann einfach eine Rechnung an den Verein stellen und diese Einnahmen dann in der Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung angeben?

Müssen die Teamer*innen hierfür ein Kleingewerbe anmelden oder reicht die Nennung der UST-Freiheit auf der Rechnung?

Vielen Dank und viele Grüße

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