Verfällt Urlaubsanspruch, wenn dieser beantragt wurde und auch genehmigt, aber nicht angetreten?

16. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)
Verfällt Urlaubsanspruch, wenn dieser beantragt wurde und auch genehmigt, aber nicht angetreten?

Aufgrund von Kommunikationsmissverständnissen (Arbeitgeber verschuldet) wurde Urlaub für einen Tag beantragt und auch genehmigt, aber dann doch nicht vom AN angetreten, weil er aufgrund einer anderen Schicht nicht benötigt wurde.

In der Entgeltabrechnung wurde für den betreffenden Monat auch kein genommener Urlaub ausgewiesen und der Resturlaubsanspruch hat sich nicht verändert. Nur beim vorsorglichen Jahresresturlaub nehmen, damit er nicht verfällt, wurde von einem Personalmitarbeiter gesagt, dass angeblich keiner mehr bestünde.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
Aufgrund von Kommunikationsmissverständnissen (Arbeitgeber verschuldet) wurde Urlaub für einen Tag beantragt und auch genehmigt, aber dann doch nicht vom AN angetreten, weil er aufgrund einer anderen Schicht nicht benötigt wurde.

Ich glaube zu verstehen: Wegen der Änderung bei der Schicht wäre der U-Antrag und der U selbst gar nicht erforderlich gewesen, was aber bei Antragstellung offenbar noch nicht klar war. AN hat an dem Tag dann wohl frei gehabt aufgrund der Schichtplanung, oder?
Im Ergebnis, scheint mir, hat AN nun einen Urlaubstag für einen Tag beantragt gehabt, an dem er gar nicht arbeitspflichtig war/wurde. Dann sollte dieser Antrag unschädlich sein und bleiben für den Resturlaub.

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#2
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich glaube zu verstehen: Wegen der Änderung bei der Schicht wäre der U-Antrag und der U selbst gar nicht erforderlich gewesen, was aber bei Antragstellung offenbar noch nicht klar war.

Korrekt


Zitat:

AN hat an dem Tag dann wohl frei gehabt aufgrund der Schichtplanung, oder?

Nein. AN ist arbeiten gegangen.


Zitat:

Im Ergebnis, scheint mir, hat AN nun einen Urlaubstag für einen Tag beantragt gehabt, an dem er gar nicht arbeitspflichtig war/wurde. Dann sollte dieser Antrag unschädlich sein und bleiben für den Resturlaub.

Nein, er war an dem Tag arbeitspflichtig, und ist auch zu seiner Schicht erschien.


Um es noch etwas auszuführen und zu verkomplizieren:
Eine neues Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerüberlassung: Schichtrhythmus beim Entleiher ist Früh-Nacht-Spät.
AN hat die ersten zwei Wochen außerhalb des regulären Rhythmus Früh-Spät gearbeitet.
In der dritten Woche Frühschicht wurde dann ein Tag Urlaub für ein Ereignis am Nachmittag in der nächsten Woche beantragt (Abgesprochen mit Entleiher und Beantragt bei AN) in der Erwartung wieder Spätschicht zu haben, was aber nicht der Fall war.
Hat sich dann am ersten Tag der neuen Woche aufgelöst.
Die Nachtschicht beginnt Sonntag Nacht und von Freitag auf Sonntag findet keine weitere statt. Da AN also erst am Montag Nachmittag zur ersten Schicht erschienen ist, kommt er trotzdem auf nur 4 Tage Arbeit die Woche.

Der fehlende Tag am Freitag wurde dann vom AG als entschuldigtes Fehlen in der Lohnabrechnung ausgewiesen, nicht als bezahlter Urlaub.




-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 14:04

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Kannst Du das auch mal so darstellen, dass es verständlich ist?

Zitat (von throwaway_account):
Die Nachtschicht beginnt Sonntag Nacht und von Freitag auf Sonntag findet keine weitere statt.
Wieso plötzlich Nachtschicht? Und Freitag auf Sonntag? Da ist bei mir noch der Samstag dazwischen.

Zitat (von throwaway_account):
Da AN also erst am Montag Nachmittag zur ersten Schicht erschienen ist, kommt er trotzdem auf nur 4 Tage Arbeit die Woche.
Wieso jetzt Montag nachmittag?

Zitat (von throwaway_account):
Der fehlende Tag am Freitag wurde dann vom AG als entschuldigtes Fehlen in der Lohnabrechnung ausgewiesen, nicht als bezahlter Urlaub.
Und jetzt plötzlich Freitag?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Abgesehen davon, dass die Darstellung der Abläufe wirklich nicht zur Klarheit hilft, scheint doch sicher, dass AN keinen Urlaub hatte, denn er hat gearbeitet. Also sollte der U-Antrag für den Tag doch diskussionslos in die Tonne zu expedieren sein, zumal, wenn der AG nicht sauber kommuniziert hat.

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