Aufgrund von Kommunikationsmissverständnissen (Arbeitgeber verschuldet) wurde Urlaub für einen Tag beantragt und auch genehmigt, aber dann doch nicht vom AN angetreten, weil er aufgrund einer anderen Schicht nicht benötigt wurde.
In der Entgeltabrechnung wurde für den betreffenden Monat auch kein genommener Urlaub ausgewiesen und der Resturlaubsanspruch hat sich nicht verändert. Nur beim vorsorglichen Jahresresturlaub nehmen, damit er nicht verfällt, wurde von einem Personalmitarbeiter gesagt, dass angeblich keiner mehr bestünde.
Verfällt Urlaubsanspruch, wenn dieser beantragt wurde und auch genehmigt, aber nicht angetreten?
16. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 16. Dezember 2022 | 13:00
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 19x hilfreich)
Verfällt Urlaubsanspruch, wenn dieser beantragt wurde und auch genehmigt, aber nicht angetreten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 13:09
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
ZitatAufgrund von Kommunikationsmissverständnissen (Arbeitgeber verschuldet) wurde Urlaub für einen Tag beantragt und auch genehmigt, aber dann doch nicht vom AN angetreten, weil er aufgrund einer anderen Schicht nicht benötigt wurde. :
Ich glaube zu verstehen: Wegen der Änderung bei der Schicht wäre der U-Antrag und der U selbst gar nicht erforderlich gewesen, was aber bei Antragstellung offenbar noch nicht klar war. AN hat an dem Tag dann wohl frei gehabt aufgrund der Schichtplanung, oder?
Im Ergebnis, scheint mir, hat AN nun einen Urlaubstag für einen Tag beantragt gehabt, an dem er gar nicht arbeitspflichtig war/wurde. Dann sollte dieser Antrag unschädlich sein und bleiben für den Resturlaub.
#2
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 14:01
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 19x hilfreich)
ZitatIch glaube zu verstehen: Wegen der Änderung bei der Schicht wäre der U-Antrag und der U selbst gar nicht erforderlich gewesen, was aber bei Antragstellung offenbar noch nicht klar war. :
Korrekt
Zitat:
AN hat an dem Tag dann wohl frei gehabt aufgrund der Schichtplanung, oder?
Nein. AN ist arbeiten gegangen.
Zitat:
Im Ergebnis, scheint mir, hat AN nun einen Urlaubstag für einen Tag beantragt gehabt, an dem er gar nicht arbeitspflichtig war/wurde. Dann sollte dieser Antrag unschädlich sein und bleiben für den Resturlaub.
Nein, er war an dem Tag arbeitspflichtig, und ist auch zu seiner Schicht erschien.
Um es noch etwas auszuführen und zu verkomplizieren:
Eine neues Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerüberlassung: Schichtrhythmus beim Entleiher ist Früh-Nacht-Spät.
AN hat die ersten zwei Wochen außerhalb des regulären Rhythmus Früh-Spät gearbeitet.
In der dritten Woche Frühschicht wurde dann ein Tag Urlaub für ein Ereignis am Nachmittag in der nächsten Woche beantragt (Abgesprochen mit Entleiher und Beantragt bei AN) in der Erwartung wieder Spätschicht zu haben, was aber nicht der Fall war.
Hat sich dann am ersten Tag der neuen Woche aufgelöst.
Die Nachtschicht beginnt Sonntag Nacht und von Freitag auf Sonntag findet keine weitere statt. Da AN also erst am Montag Nachmittag zur ersten Schicht erschienen ist, kommt er trotzdem auf nur 4 Tage Arbeit die Woche.
Der fehlende Tag am Freitag wurde dann vom AG als entschuldigtes Fehlen in der Lohnabrechnung ausgewiesen, nicht als bezahlter Urlaub.
-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 14:04
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 14:28
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Kannst Du das auch mal so darstellen, dass es verständlich ist?
Wieso plötzlich Nachtschicht? Und Freitag auf Sonntag? Da ist bei mir noch der Samstag dazwischen.ZitatDie Nachtschicht beginnt Sonntag Nacht und von Freitag auf Sonntag findet keine weitere statt. :
Wieso jetzt Montag nachmittag?ZitatDa AN also erst am Montag Nachmittag zur ersten Schicht erschienen ist, kommt er trotzdem auf nur 4 Tage Arbeit die Woche. :
Und jetzt plötzlich Freitag?ZitatDer fehlende Tag am Freitag wurde dann vom AG als entschuldigtes Fehlen in der Lohnabrechnung ausgewiesen, nicht als bezahlter Urlaub. :
#4
Antwort vom 16. Dezember 2022 | 17:04
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
Abgesehen davon, dass die Darstellung der Abläufe wirklich nicht zur Klarheit hilft, scheint doch sicher, dass AN keinen Urlaub hatte, denn er hat gearbeitet. Also sollte der U-Antrag für den Tag doch diskussionslos in die Tonne zu expedieren sein, zumal, wenn der AG nicht sauber kommuniziert hat.
Und jetzt?
Schon
266.466
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten