Hallo allerseits. Mir ist folgendes passiert. Ich hatte am 29.04.2014 gearbeitet und dabei 2 Überstunden geleistet. Nach Feierabend hatte ich einen unverschuldeten Unfall (kein Wegeunfall) und wurde mit diversen Brüchen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Krankmeldung wurde ebenfalls auf den 29.04. ausgestellt.
Nun erzählt mir die Dame von der Personalabteilung, dass die Überstunden nicht angerechnet werden, weil eben die Krankmeldung vom 29.04 ab gilt. Für mein Rechtsempfinden habe ich die Stunden jedoch regulär geleistet und sind somit gutzuschreiben.
Wie ist da die Rechtslage? Kennt sich da wer aus?
Für Hilfe bedanke ich mich schon im Voraus
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Verfallen Überstunden bei Krankschreibung?
11. November 2014
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Frage vom 11. November 2014 | 18:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfallen Überstunden bei Krankschreibung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. November 2014 | 18:38
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Wenn die AU am selben Tag während der Arbeit ausgestellt wird, dann ist das strittig, aber in der Regel wird man zu diesem Zeitpunkt noch keine Mehrarbeit geleistet haben.
Da der Unfall jedoch erst nach Arbeitsende war, dürften die geleisteten Überstunden davon nicht betroffen sein.
Das ist für mich ebenso unlogisch.
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