Verfallsfrist Urlaubsabgeltung

24. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
McClane85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Verfallsfrist Urlaubsabgeltung

Hallo zusammen,

kennt jemand die Fristen bis wann der Urlaubsabgeltungsanspruch geltend gemacht werden muss? Wenn ja aus welcher/m Vorschrift/Urteil geht dies hervor? Ich finde leider nichts.

Danke

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Meinst du die Ausschlussfrist? Die steht entweder im AV oder im TV. Wenn keine Ausschlussfrist vorgesehen ist, gilt die normale Verjährung nach BGB.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Ihre Frage kann so nicht beantwortet werden. In welcher Brange arbeiten Sie, bzw. haben Sie gearbeitet?

In bestimmten Brangen wird eine Sozialkasse geführt, die den Urlaubsanspruch (Entgeltzahlung) übernimt, wenn der AG innerhalb der selben oder einer angeschlossenen Brange gewechselt wird.

Trift dies nicht zu, ist es wichtig, dass Sie die Abgeltung des Urlaubs so zeitnah wie möglich schriftlich verlangen. Bedienen Sie sich für den Versandt des Schreibens eines Einschreiben/Rückscheins.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
In bestimmten Brangen wird eine Sozialkasse geführt, die den Urlaubsanspruch (Entgeltzahlung) übernimt, wenn der AG innerhalb der selben oder einer angeschlossenen Brange gewechselt wird.


????????????????????

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>?????????????? <hr size=1 noshade>

Naja, die Meinungen von Blaki haben halt eine eigene Qualität ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen