Vergleich - Handy zurückbringen, Geld bekommen?

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Vergleich - Handy zurückbringen, Geld bekommen?

Hallo,

es wurde vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen.

AN bekomme nun eine Geldzahlung gegen Rückgabe eines Handys an AG.

Nun will AN aber nicht mehr zu AG gehen und das Handy zurückgeben. Wäre es möglich, dass AN das Handy zu Anwalt des AG bringt und wie kann sichergestellt werden dass AN sein Geld bekommt?

Oder wie könnte man es sonst regeln?

Danke.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Das treibt die Kosten in die Höhe, wenn im Vergleich steht, der AN muß das Handy zurückbringen, dann muß er es zurückbringen.
Warum so feige?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

im Vergleich heißt es die Beklagte (AN) verpflichtet sich an die Klägerin (AN) zur Abgeltung der Klageforderung € XX Zug um Zug gegen Rückgabe eines Mobiltelefones XXX zu zahlen.

Heißt dass, dass AG zuerst zu zahlen hat oder AN das Telefon zuerst zurückbringen muß?


AN will nicht mehr mit AG in Kontakt treten, da vieles vorgefallen ist, das einen Kontakt unmöglich macht.

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#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Schick doch einen vertrauensvollen Bekannten oder Freund als Boten vorbei. Wenn du das Handy per Post schickst, kann es vielleicht noch Ärger wegen evtl. Beschädigungen geben.

Gruß
Marion

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