Guten Tag,
nachdem ich einen Geschäfts-Betrug seitens des Arbeitgebers feststellte und diesen auch darauf aufmerksam machte, setzte er mich ohne Vorwarnung und Angabe von Gründen von einer Sekunde zur andern vor die Tür und drückte mir eine frostlose Kündigung in die Hand. Daraufhin reichte ich Kündigungsschutzklage ein - ohne Anwalt, da "die Anwaltskosten einen Abfindungsbetrag in meinem Falle übersteigen würden", wie der Anwalt sagte und auch Prozesskostenhilfe nicht in Frage kam (muss ebenfalls zurückgezahlt werden).
Beim Vergleichstermin wollte ich nur die Umwandlung in eine fristgemäße Kündigung. Die lehnte AG-Anwalt ab, Richter schlug Mittelweg vor: Kündigung zum Ende des Monats, in welchem die fristlose Kündigung erfolgte. Somit eine Woche später. Habe ich angenommen und AG-Anwalt auch.
Während der Verhandlung sagte ich noch, dass ich eine Woche Bedenkzeit möchte. Damit dachte ich, sei alles erledigt, doch während der Protokollaufnahme sagte der AG-Anwalt noch weitere Sachen, die ich nicht wirklich verstand, mir aber vom Richter gesagt wurde, dass das schon okay sei, so sagte ich: Ja.
Als das Protokoll kam und ich es einer geschulten Person zeigte, bemerkte ich, dass ich so zu sagen "reingelegt" wurde, da die vom AG-Anwalt noch während der Protokollaufnahme zusätzlich eingefügten Forderungen nur der Betrugsverschleierung und mir zudem zum Nachteil dienten. Sofort legte ich Widerspruch ein, noch am Tag des Eingangs des Protokolls, doch wurde mir gesagt, dass der Vergleich nicht wirksam widerrufen werden kann, da der Vergleich unwiderruflich abgeschlossen wurde.
Ja, ich bin davon ausgegangen, dass die Bitte um eine Woche Bedenkzeit als Widerspruchsfrist gilt.
1. Frage: Habe ich nun gar keine Möglichkeit zum Widerruf? Ich wollte nur den vom Gericht vorgeschlagenen Mittelweg, mehr nicht.
2. Frage: Der Arbeitgeber hat gerade Geld angewiesen (wie es auch im Protokoll steht), welches ich zurücküberwiesen habe. Auch wenn der Vergleich rechtskräftig ist, darf und möchte ich von einem Betrüger kein Geld mehr annehmen - nun droht er damit, dass er das Geld auf meine Kosten hinterlegen lassen wird. Ich kann doch nicht gezwungen werden, das Geld anzunehmen?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!