Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
ich habe von meinem Arbeitgeber -der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt- zwei Monate (September, Oktober)kein Gehalt bekommen. mein arbeitsvertrag ist schwer konfus mit langen kündigungsfristen, etc. mein chef ist schwer cholerisch und ich habe mir nichts mehr gewünscht, als das zusammenarbeiten friedvoll zu beenden.
Aus diesem Grund habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen.
Darin steht,
1.) dass mein Angestelltenverhältnis einvernehmlich zum 01.11.2006 beendet ist.
2.) dass ich keinerlei Ansprüche mehr an die Gesellschaft habe, ebenso umgekehrt.
Mein Ex-Chef interpretiert nun so: Keinerlei Ansprüche = Verzicht auf Bruttolöhne (Sozialversicherungsabgaben, pp.)und will dies durchsetzen bzw. dies ohne mein Einverständnis vom Steuerbüro ans Finanzamt übermitteln lassen.
Ich habe stets so kommuniziert: Verzicht auf zwei Nettolöhne, dafür frei vom Choleriker. (Vergleich: Ende des Angestelltenverhältnisses zum 01.11.2006)
Wie schätzt ihr die Lage ein. Wer hat Recht. Der Ex-Chef oder ich?
Sabine
Vergleich mit dem Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wann wurde denn der Vergleich geschlossen? Wir bewegen uns hier im Bereich der Auslegung. Vom Wortlaut her, sieht es nämlich tatsächlich so aus, also ob Du auf Deine Lohnansprüche verzichtest. Üblicherweise wird, wenn noch Lohn aussteht, in einem Vergleich nämlich dann aufgenommen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungzeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet wird.
- Sorry, Doppelpost -
-- Editiert von eidechse am 04.12.2006 10:37:53
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Wann wurde denn der Vergleich geschlossen? Wir bewegen uns hier im Bereich der Auslegung. Vom Wortlaut her, sieht es nämlich tatsächlich so aus, also ob Du auf Deine Lohnansprüche verzichtest. Üblicherweise wird, wenn noch Lohn aussteht, in einem Vergleich nämlich dann aufgenommen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungzeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet wird.
Der Vergleich wurde zu einem Zeitpunkt geschlossen nachdem ich bereits die Lohnsteuerkarte mit allen, an die Finanzverwaltung übermittelten Daten erhalten hatte.
Kann der Vergleich aufgrund der Uneinigkeit aufgekündigt werden?
-- Editiert von Sabine Schwarz am 06.12.2006 13:54:54
Was sagt denn dein Anwalt dazu?
Tja, was sagt mein Anwalt... Der sagt. Der Vergleich hätte NICHT ausgesagt, dass ich auf Bruttolöhne verzichtet hätte... Aber was soll er sagen, er hat den Vergleich auch in meinem Namen formuliert.
Möchte halt sehr gerne hier im Forum in Erfahrung bringen, wie ihr den Sachverhalt auslegt und interpretiert. Wie würdet ihr den Vergleich verstehen??
quote:
Darin steht,
1.) dass mein Angestelltenverhältnis einvernehmlich zum 01.11.2006 beendet ist.
2.) dass ich keinerlei Ansprüche mehr an die Gesellschaft habe, ebenso umgekehrt.
Das ist ganz sicher nicht der Wortlaut. Wie lautet der?
Genauer Wortlaut:
Das Angestelltenverhältnis wird einvernehmlich zum 01.11.2006 beendet.
Mit der Erfüllung dieses Vertrages sind sämtliche wechselseitige Ansprüche ausgeglichen.
Ich denke das dieser § rechtswidrig ist, da man nicht vorhinein definieren kann, das keine Ansprüche mehr bestehen.
Würde ja heißen. Der AG zögert die Gehaltszahlung heraus, bis die Kündigung wirksam ist und sagt dann, Sie haben keine Ansprüche mehr.
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