Vergleich mit dem Arbeitgeber

3. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Schwarz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Vergleich mit dem Arbeitgeber

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:
ich habe von meinem Arbeitgeber -der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt- zwei Monate (September, Oktober)kein Gehalt bekommen. mein arbeitsvertrag ist schwer konfus mit langen kündigungsfristen, etc. mein chef ist schwer cholerisch und ich habe mir nichts mehr gewünscht, als das zusammenarbeiten friedvoll zu beenden.

Aus diesem Grund habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen.

Darin steht,
1.) dass mein Angestelltenverhältnis einvernehmlich zum 01.11.2006 beendet ist.
2.) dass ich keinerlei Ansprüche mehr an die Gesellschaft habe, ebenso umgekehrt.

Mein Ex-Chef interpretiert nun so: Keinerlei Ansprüche = Verzicht auf Bruttolöhne (Sozialversicherungsabgaben, pp.)und will dies durchsetzen bzw. dies ohne mein Einverständnis vom Steuerbüro ans Finanzamt übermitteln lassen.

Ich habe stets so kommuniziert: Verzicht auf zwei Nettolöhne, dafür frei vom Choleriker. (Vergleich: Ende des Angestelltenverhältnisses zum 01.11.2006)

Wie schätzt ihr die Lage ein. Wer hat Recht. Der Ex-Chef oder ich?
Sabine

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wann wurde denn der Vergleich geschlossen? Wir bewegen uns hier im Bereich der Auslegung. Vom Wortlaut her, sieht es nämlich tatsächlich so aus, also ob Du auf Deine Lohnansprüche verzichtest. Üblicherweise wird, wenn noch Lohn aussteht, in einem Vergleich nämlich dann aufgenommen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungzeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

- Sorry, Doppelpost -

-- Editiert von eidechse am 04.12.2006 10:37:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wann wurde denn der Vergleich geschlossen? Wir bewegen uns hier im Bereich der Auslegung. Vom Wortlaut her, sieht es nämlich tatsächlich so aus, also ob Du auf Deine Lohnansprüche verzichtest. Üblicherweise wird, wenn noch Lohn aussteht, in einem Vergleich nämlich dann aufgenommen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungzeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sabine Schwarz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vergleich wurde zu einem Zeitpunkt geschlossen nachdem ich bereits die Lohnsteuerkarte mit allen, an die Finanzverwaltung übermittelten Daten erhalten hatte.
Kann der Vergleich aufgrund der Uneinigkeit aufgekündigt werden?



-- Editiert von Sabine Schwarz am 06.12.2006 13:54:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Was sagt denn dein Anwalt dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabine Schwarz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja, was sagt mein Anwalt... Der sagt. Der Vergleich hätte NICHT ausgesagt, dass ich auf Bruttolöhne verzichtet hätte... Aber was soll er sagen, er hat den Vergleich auch in meinem Namen formuliert.
Möchte halt sehr gerne hier im Forum in Erfahrung bringen, wie ihr den Sachverhalt auslegt und interpretiert. Wie würdet ihr den Vergleich verstehen??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Darin steht,
1.) dass mein Angestelltenverhältnis einvernehmlich zum 01.11.2006 beendet ist.
2.) dass ich keinerlei Ansprüche mehr an die Gesellschaft habe, ebenso umgekehrt.


Das ist ganz sicher nicht der Wortlaut. Wie lautet der?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sabine Schwarz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Genauer Wortlaut:

Das Angestelltenverhältnis wird einvernehmlich zum 01.11.2006 beendet.

Mit der Erfüllung dieses Vertrages sind sämtliche wechselseitige Ansprüche ausgeglichen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich denke das dieser § rechtswidrig ist, da man nicht vorhinein definieren kann, das keine Ansprüche mehr bestehen.

Würde ja heißen. Der AG zögert die Gehaltszahlung heraus, bis die Kündigung wirksam ist und sagt dann, Sie haben keine Ansprüche mehr.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen