So kurze frage habe gegen meinen alten arbeitgeber geklagt und es kam zum vergleich nun ist trotz 2 monatigem warten und zusenden sämtlicher unterlagen meinerseits via whatsapp und per einschreiben mein lohn immer noch nicht überwiesen.
Nun wollt Ich einen titel erwirken dies geht ja schnell. Aber vorher wollt Ich noch wissen ob ich denn titel auf dem vergleichsbetrag stellen muss oder auf denn tatsächlichen. dies ist wie folgt
vergleichsbetrag 1000€ Brutto
tatsächlicher betrag 1312,66€ Brutto
oder müsste Ich dies neu einklagen???
Problem ist bei diesem der Arbeitgeber ist recht unzuverläslich was termine angeht bei Gericht obwohl es vor seiner tür ist und ich muss immer 1std mit dem wagen fahren
Vergleich nicht beglichen neu klagen
21. September 2020
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Frage vom 21. September 2020 | 14:45
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich nicht beglichen neu klagen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. September 2020 | 15:00
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ok dann mach ich es jetzt danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#4
Antwort vom 21. September 2020 | 15:26
Von
Status: Gelehrter (10650 Beiträge, 4201x hilfreich)
War im Vergleich eine Zahlungsfrist vereinbart und wurde der Vergleich überhaupt von der Gegenseite angenommen?
-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2020 15:27
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