Vergleich nicht beglichen neu klagen

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go540084-45
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich nicht beglichen neu klagen

So kurze frage habe gegen meinen alten arbeitgeber geklagt und es kam zum vergleich nun ist trotz 2 monatigem warten und zusenden sämtlicher unterlagen meinerseits via whatsapp und per einschreiben mein lohn immer noch nicht überwiesen.

Nun wollt Ich einen titel erwirken dies geht ja schnell. Aber vorher wollt Ich noch wissen ob ich denn titel auf dem vergleichsbetrag stellen muss oder auf denn tatsächlichen. dies ist wie folgt

vergleichsbetrag 1000€ Brutto

tatsächlicher betrag 1312,66€ Brutto

oder müsste Ich dies neu einklagen???

Problem ist bei diesem der Arbeitgeber ist recht unzuverläslich was termine angeht bei Gericht obwohl es vor seiner tür ist und ich muss immer 1std mit dem wagen fahren

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
go540084-45
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ok dann mach ich es jetzt danke

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

War im Vergleich eine Zahlungsfrist vereinbart und wurde der Vergleich überhaupt von der Gegenseite angenommen?

-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2020 15:27

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