Hallo ihr,
ich wollte mal fragen wie lange man wartet bis die Abfindung eingeht? nach einer güteverhandlung, in der man sich geeinigt hat mit dem RA des Beklagten. allerdings beantragte der eine wiederrufsfrist von 2 Wochen.
Eine Zahlungsfrist wurde nicht festgelegt. (Wir waren ohne RA)
Kündingsfrist des AV ist vorbei.
Vielen Dank im voraus
Vergleich vor Gericht
10. Januar 2025
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Frage vom 10. Januar 2025 | 22:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich vor Gericht
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#1
Antwort vom 10. Januar 2025 | 22:28
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtstermin ( z. B. 1.1.)
Plus Widerspruchsfrist (dann 15.01.)
Plus 10 Tage ….
Bei Gehaltszahlungen kann der AG aber auf den nächsten Zahlungslauf verweisen …. Das ist rechtlich zwar nicht 100%ig aber man darf nicht vergessen was für ein Aufwand ein separater Zahlungslauf ist.
Ich würde nach Ablauf der Widerspruchfrist den ehemaligen AG Kontakten und fragen.
Hans
#2
Antwort vom 10. Januar 2025 | 22:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Es ist keine Gehaltszahlung sondern rein die abfindung.
Vielen Dank
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#3
Antwort vom 11. Januar 2025 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (126906 Beiträge, 40725x hilfreich)
Zitatallerdings beantragte der eine wiederrufsfrist von 2 Wochen. :
Wenn diese abgelaufen ist und nicht beansprucht wurde, hat das Geld am nächsten Tag auf Deinem Konto zu sein.
Zitataber man darf nicht vergessen was für ein Aufwand ein separater Zahlungslauf ist. :
Ja, überaus anstrengende 3-4 Mausklickis ...
Entsprechend lassen Gerichte das auch nicht wirklich durchgehen.
#4
Antwort vom 11. Januar 2025 | 02:19
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Na ja … einen Zahlungslauf - auch für eine Abfindung - anstoßen sind mehr als 3-4 Mausklicks. Und ich kenne genügend Arbeitsgerichte die einem Arbeitgeber diese Zeit auch einräumen.
Hans
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