Vergleich vor Gericht

10. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Leie89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich vor Gericht

Hallo ihr,
ich wollte mal fragen wie lange man wartet bis die Abfindung eingeht? nach einer güteverhandlung, in der man sich geeinigt hat mit dem RA des Beklagten. allerdings beantragte der eine wiederrufsfrist von 2 Wochen.
Eine Zahlungsfrist wurde nicht festgelegt. (Wir waren ohne RA)
Kündingsfrist des AV ist vorbei.

Vielen Dank im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Gerichtstermin ( z. B. 1.1.)
Plus Widerspruchsfrist (dann 15.01.)
Plus 10 Tage ….

Bei Gehaltszahlungen kann der AG aber auf den nächsten Zahlungslauf verweisen …. Das ist rechtlich zwar nicht 100%ig aber man darf nicht vergessen was für ein Aufwand ein separater Zahlungslauf ist.

Ich würde nach Ablauf der Widerspruchfrist den ehemaligen AG Kontakten und fragen.

Hans

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leie89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Es ist keine Gehaltszahlung sondern rein die abfindung.
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126906 Beiträge, 40725x hilfreich)

Zitat (von Leie89):
allerdings beantragte der eine wiederrufsfrist von 2 Wochen.

Wenn diese abgelaufen ist und nicht beansprucht wurde, hat das Geld am nächsten Tag auf Deinem Konto zu sein.



Zitat (von H.Bothur):
aber man darf nicht vergessen was für ein Aufwand ein separater Zahlungslauf ist.

Ja, überaus anstrengende 3-4 Mausklickis ...
Entsprechend lassen Gerichte das auch nicht wirklich durchgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja … einen Zahlungslauf - auch für eine Abfindung - anstoßen sind mehr als 3-4 Mausklicks. Und ich kenne genügend Arbeitsgerichte die einem Arbeitgeber diese Zeit auch einräumen.

Hans

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