Vergleichsangebot fristlose Kündigung - ALG1?

16. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)
Vergleichsangebot fristlose Kündigung - ALG1?

Hallo,

nach langen aufreibenden Wochen liegt nun ein Vergleichsangebot vor vom AG, der eine Summe X als Schmerzensgeld zahlen möchte. Das Datum des Aufhebungsvertrages kann Ende Oktober oder Jahresende sein, das darf ich wählen.

Folgende Situation:

Fristgerechte Kündigung zum 31.12.15
Fristlose Kündigung zum 07.10.15
Krankengeldbezug von 02.10.15 bis 10.11.15
ALG1 Bezug ab 11.11.15 bis 31.12.15
Ab 01.01. neue Stelle

Bekomme ich irgendwie Probleme mit dem Arbeitslosengeld wenn ich den 31.12.15 als Austrittsdatum wähle?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Bekomme ich irgendwie Probleme mit dem Arbeitslosengeld wenn ich den 31.12.15 als Austrittsdatum wähle? Natürlich - Sie können ja nun nicht Lohn und Alg kassieren. Also müssen Sie es zurückzahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bekomme ich irgendwie Probleme mit dem Arbeitslosengeld wenn ich den 31.12.15 als Austrittsdatum wähle? Natürlich - Sie können ja nun nicht Lohn und Alg kassieren. Also müssen Sie es zurückzahlen.


Ich bekomme ja keinen Lohn, sondern nur eine Schadenersatzzahlung. Lohn, Urlaub, etc. ist damit alles abgegolten.

-- Editiert von SarahWagner am 16.11.2015 14:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wenn Sie einen AV bis zum 31.12. haben, kriegen Sie LOHN, auch wenn Sie freigestellt sind.

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#4
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wenn Sie einen AV bis zum 31.12. haben, kriegen Sie LOHN, auch wenn Sie freigestellt sind.


Okay das heisst also ich sollte zum 31.10.15 beenden und erhalte dann noch Arbeitslosengeld bis Jahresende?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Okay das heisst also ich sollte zum 31.10.15 beenden und erhalte dann noch Arbeitslosengeld bis Jahresende? Nö. Ihr Lohn ist logischerweise höher als das Arbeitslosengeld. Außerdem können Sie als freigestellte Arbeitnehmerin auch mal wegfahren - als Arbeitslose nicht (jedenfalls nicht legal). Insofern ist die Beendigung zum 31.12. doch eindeutig vorteilhafter.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hier scheint ja ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag im Raum zu stehen. Da ist dann so die Frage, ob darin überhaupt eine Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung geregelt sein wird. Von daher finde ich es verfehlt, hier zu behaupten, dass in jedem Fall der Lohn bis Ende des Jahres fortgezahlt wird.

Was günstiger ist, kann man gar nicht beurteilen. Da müsste man schon alle Einzelheiten des angebotenen Vertrages kennen. Das wäre aber nichts für ein Forum sondern für einen Fachmann, sprich RA oder Gewerkschaft.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Bei einer fristlosen Kündigung wird sich die Argentur für Arbeit aber weigern, ALG1 zu zahlen. Und am ALG1 hängen ja auch Krankenversicherung und Rentenversicherung.
Bei einer Beendigung zum 31.12 entstehen keine Lücken in der krankenversicherung und der Rentenversicherung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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