Vergütung Arbeitsvertrag

5. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stephan82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 20x hilfreich)
Vergütung Arbeitsvertrag

Hallo,

habe von meinem eventuellen zukünftigen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag bekommen, der mir etwas spanisch vorkommt. Hier einmal die betreffenden Passagen:

3. Vergütung
Für seine Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages erhält der Mitarbeiter ein Variables-Brutto-Monatsgehalt startend mit 2500€ (siehe Gehaltsberechnung). Der Betrag von 2200,00€ gilt als Minimales-Brutto-Monatsgehalt. Da der Mitarbeiter nach Leistung bezahlt wird, sind Überstunden mit der monatlichen Vergütung abgegolten. Die Vergütung wird monatlich nachträglich gezahlt. Die Firma weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche gezahlten Gratifikationen stets freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gewährt werden. Auch aus wiederhol-ten Zahlungen können keine Ansprü-che für die Zukunft abgeleitet werden.

5. Gehaltsberechnung
Jeweils im Juli wird aus dem Zeitraum Januar bis Juni und im Januar aus dem Zeitraum Juli bis Dezember die Gehaltsveränderung berechnet.
Für den Zeitraum wird die Differenz zu dem dreifachen des Bruttogehaltes des Mitarbeiters an Umsatz überprüft. Um 3% dieser Differenz kann sich das Brutto Monats Gehalt ab diesen Zeitpunkt ändern. Der Mitarbeiter hat die Wahlmöglichkeit wie unter 6. Urlaub beschrieben Gehaltserhöhungen oder Gehaltsminderungen gegen Urlaubsänderungen zu tauschen. Das neue Gehalt wird kaufmännisch auf ganze 50 Euro gerundet und gilt dann auch als Basiswert für den nächsten Halbjahreszeitraum.
Wir planen, allerdings immer freiwillig, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen. Dies wird mit dem nächsten Mai bzw. November Gehalt ausgezahlt und entspricht dem halben Bruttomonatsgehalt zuzüglich 15% der Mehrerwirtschafteten Summe welche die Datenbank anzeigt, plus nochmal 15% der Mehrerwirtschafteten Summe welche die Datenbank anzeigt wenn die Firma Ihren Halb-jahres bzw. Vorjahres Umsatz um mindestens 5% erhöht hat.
Als Beispiel, wenn der Mitarbeiter 2.000€ verdient und im Halbjahr einen Mehrumsatz von 4.000€ macht, sprich 40 abzurechnende 100€ Stun-den im Halbjahr mehr als sein soll, dann bekommt er ein Weihnachts-geld von 1.600€ bzw. 2.200€. Sowie eine Gehaltserhöhung von 100€ pro Monat. Sprich man bekommt nicht nur ein 13. Monatsgehalt (zweimal halbes Brutto), und automatisch eine Gehalterhöhung, sondern man ver-dient für jede 100€ Stunde die man zusätzlich einbringt für sich selber 15€ bzw. 30€ / Stunde als Prämie.

Ich finde das ganze sehr verwirrend. Ist außerdem die Klausel "Mit der monatlichen Vergütung sind Überstunden abgegolten" mittlerweile noch erlaubt?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.
(BAG, Urteil vom 1. 9. 2010 - 5 AZR 517/09 )

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist außerdem die Klausel "Mit der monatlichen Vergütung sind Überstunden abgegolten" mittlerweile noch erlaubt? <hr size=1 noshade>

Nicht pauschal ...

Pauschalabgeltungen von Überstunden sind nicht immer unwirksam, aber häufig (BAG 5 AZR 517/09 , 5 AZR 765/10 , 5 AZR 406/10 ).



Bei Besserverdienern sehen die Gerichte regelmäßig keinen Anspruch auf Überstundenvergütung, bei Geringerverdienern liegt die Grenze bei ca. 10 Überstunden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
zeitarbeiter213
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

wirklich sehr verwirrend.
Was ist denn nun der Monatslohn:

"...Variables-Brutto-Monatsgehalt startend mit 2500€ ..."

oder

"2200,00€ gilt als Minimales-Brutto-Monatsgehalt"

oder

"Beispiel, wenn der Mitarbeiter 2.000€ verdient"

..., von den möglichen Überstunden ganz zu schweigen. Da würde mir schwindlig werden.

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""

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

quote:

Bei Besserverdienern sehen die Gerichte regelmäßig keinen Anspruch auf Überstundenvergütung, bei Geringerverdienern liegt die Grenze bei ca. 10 Überstunden.



Die Definition von Besserverdienenden hat wohl mal das Bundesarbeitsgericht getätigt. Da kommen Normalsterbliche selten dran.

http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/urteil-bundesarbeitsgericht-legt-verguetung-von-ueberstunden-fest/6950818.html

Derzeit sind das Brutto 5800 Euro/Monat im Westen und 4900 Euro/Monat im Osten.



-- Editiert maestro1000 am 06.07.2013 17:10

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