Vergütung Bereitschaft

8. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
DanielSNRW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütung Bereitschaft

Hallo zusammen,

ich bin seit November 2019 Führungskraft in einem großen deutschen Verkehrsunternehmen. Ich bin Tarifangestellter.

Wir machen im wöchentlichen Wechsel zu zweit eine Bereitschaft. Wir müssen dann ständig erreichbar sein und im Zweifel auch ins Büro fahren oder an die Fahrzeuge.

Bei den Gesprächen zur Einstellung wurde gesagt, dass es keine extra Vergütung gibt, die Jahresprämie hierfür aber genutzt werden kann.

Nun wurde uns gesagt, dass es für 2020 corona-bedingt keine Prämie und ich stehe da.

Nun habe ich erfahren, dass es eine Betriebsvereinbarung gibt - diese gilt aber nur für Werkstatt-MA und ITler. Meine Position (Neugeschäft ab 2019, BV wurde vorher abgeschlossen) wurde dabei nicht bedacht, weil die anderen Kollegen im Bundesland diese Bereitschaft nicht machen.

Wie kann ich nun am besten vorgehen? Gibts überhaupt eine Möglichkeit? Es geht ca. um 600-700€ brutto zusätzlich jeden Monat, die es laut der Betriebsvereinbarung geben würde.

Über eine Rückmeldung freue ich mich. Weitere Fragen kann ich natürlich auch gerne beantworten.

Grüße,
Daniel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Was steht denn in deinem AV zur RB?
RB kann m.W. ohne ein Entgelt für die reine RB - Einsätze sind dann wieder was anderes - nicht vereinbart werden. Möglicherweise bist du gar nicht zur RB verpflichtet.
M.E. ist es auch ein Unding, ggf. fällige Prämien für die RB herzunehmen - der Nachteilsausgleich für die RB gehört 'on top', wie man heute so sagt.

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#2
 Von 
DanielSNRW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was steht denn in deinem AV zur RB?
RB kann m.W. ohne ein Entgelt für die reine RB - Einsätze sind dann wieder was anderes - nicht vereinbart werden. Möglicherweise bist du gar nicht zur RB verpflichtet.
M.E. ist es auch ein Unding, ggf. fällige Prämien für die RB herzunehmen - der Nachteilsausgleich für die RB gehört 'on top', wie man heute so sagt.


Zumal die anderen Kollegen die Prämie ebenfalls bekämen - ohne RB.

In meinem AV steht nichts, lediglich in der Stellenbeschreibung meine ich...

Ich habe auch grundsätzlich kein Problem damit, RB zu machen, allerdings möchte ich die Zeit entsprechend vergütet bekommen, da man ja doch eingeschränkt ist.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... dann hast du doch eine prima Verhandlungsbasis.
Und auf die Prämie solltest du auch nicht verzichten, die Verrechnung beider ist weder sachlich begründet, noch anständig und rechtlich auch wohl kaum zu begründen. Wobei da auch die Frage ist, ob es hinsichtlich der Prämeie einen Freiwilligkeitsvorbehalt gibt und ob der immer durchgehalten worden ist.

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#4
 Von 
DanielSNRW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... dann hast du doch eine prima Verhandlungsbasis.
Und auf die Prämie solltest du auch nicht verzichten, die Verrechnung beider ist weder sachlich begründet, noch anständig und rechtlich auch wohl kaum zu begründen. Wobei da auch die Frage ist, ob es hinsichtlich der Prämeie einen Freiwilligkeitsvorbehalt gibt und ob der immer durchgehalten worden ist.


Danke für die Rückmeldung: ich habe jetzt nochmal in der Stellenbeschreibung geschaut: hier ist nirgendwo die Rede von Bereitschaft. Die ist uns von meinem Vorgesetzten also nur mündlich aufgetragen.

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#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wenn es ein großes Verkehrsunternehmen ist und ihr Betriebsvereinbarungen habt, dann gibt es doch sicherlich einen Betriebsrat. Mit dem schon mal gesprochen?
Wäre denn einfach keine RB zu machen eine Option. Wenn der Geschäftsbetrieb dadurch gestört oder nicht mehr möglich ist, werden die sich schon etwas einfallen lassen müssen.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Stellenbeschreibung interessiert herzlich wenig - sie ist nicht mehr wert als der Fahrplan der DB.
Mündlich aufgetragen reicht auch nicht, mangels arbeitsvertraglicher Grundlage.
Du musst handeln.

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