Vergütung bei "fehlender" Arbeit

23. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
joerg_do
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 47x hilfreich)
Vergütung bei "fehlender" Arbeit

Hi,

meine Frau arbeitet in einem ambulanten Intensivpflegedienst. D.h. Sie betreut während einer Schicht nur einen Patienten bei ihm zu Hause.

Der AG meiner Frau hat mehrere Patienten und meine Frau ist lt. AV nicht an einem festen Patienten gebunden.

In letzter Zeit musste meine Frau nur noch zu einem einzigen Patienten. Jedoch hatte der Patient einen Krankenhausaufenthalt. Während der Zeit des Krankenhausaufenthaltes hat meine Frau dem Pflegedienst zu Verfügung gestanden, jedoch gab es keinen "Ausweichpatienten" wo die Arbeitsleitung meiner Frau erforderlich gewesen ist.

Obwohl meine Frau also auch Ihre Arbeitskraft voll zur Verfügung gestellt hatte, bekam sie nur die Stunden vergütet, die sie auch an tatsächlicher Arbeit geleistet hat. Die Vergütung lag unter der einer 50% Kraft.

Darf ein Arbeitgeber in so einer Situation wirklich weniger Geld zahlen? Oder hätte hier seitens des AG Kurzarbeit beantragt werden müssen?

Gruß

Jörg

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7 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Was steht denn genau zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?
Ist etwas zu Minusstunden oder einem Zeitkonto vereinbart?


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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#2
 Von 
joerg_do
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 47x hilfreich)

Es gibt eine vereinbarte Wochenarbeitsziet und es wird ein Arbeitszeitkonto geführt, in dem Mehr- oder Minderarbeitsstunden erfasst werden, die dann nach Absprache ausgeglichen werden.

Wie der Ausgleich aussieht ist nicht näher geregelt.

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#3
 Von 
guest-12319.03.2019 17:17:52
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Auf welcher Grundlage wird dieses Arbeitszeitkonto geführt - und seit wann?
Gibt es zu Art und Behandlung des Arbeitszeitkontos eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN? Oder gibt es eine Betriebsvereinbarung diesbezüglich? Wenn ja: Gibt es Ober- oder Untergrenzen (für Mehr- bzw. Minderstunden)?

Wenn es das nicht gibt und/ oder es keine Ober- / Untergrenzen gibt, die vertraglich (auch mündlich) vereinbart wurden, sollte man sich wirklich die Beratung eines Rechtsanwaltes antun. Denn in diesem Falle ist das ja, wie wenn ein AG einfach einem Vollzeitbeschäftigten die Stunden auf 30% herabsetzt und somit auch das Gehalt. Das kann meiner Meinung nach nicht rechtens sein, zumindest nicht dann, wenn das nicht mit dem AN abgestimmt wird und ein Plan erstellt wird, wie eventuelle Minderstunden wieder ausgeglichen werden können in einem überschaubaren Zeitraum.

Soweit meine Meinung als juristisch interessierte Laie hierzu.

Waldemar

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.03.2019 17:17:52
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Auf welcher Grundlage wird dieses Arbeitszeitkonto geführt - und seit wann?
Gibt es zu Art und Behandlung des Arbeitszeitkontos eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN? Oder gibt es eine Betriebsvereinbarung diesbezüglich? Wenn ja: Gibt es Ober- oder Untergrenzen (für Mehr- bzw. Minderstunden)?

Wenn es das nicht gibt und/ oder es keine Ober- / Untergrenzen gibt, die vertraglich (auch mündlich) vereinbart wurden, sollte man sich wirklich die Beratung eines Rechtsanwaltes antun. Denn in diesem Falle ist das ja, wie wenn ein AG einfach einem Vollzeitbeschäftigten die Stunden auf 30% herabsetzt und somit auch das Gehalt. Das kann meiner Meinung nach nicht rechtens sein, zumindest nicht dann, wenn das nicht mit dem AN abgestimmt wird und ein Plan erstellt wird, wie eventuelle Minderstunden wieder ausgeglichen werden können in einem überschaubaren Zeitraum.

Soweit meine Meinung als juristisch interessierte Laie hierzu.

Waldemar

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joerg_do
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 47x hilfreich)

Es gibt keine weiteren Regelungen über das AZ-Konto. Es ist aktuell so, wie ich oben geschrieben habe, das meiner Frau nur die Stunden vergütet wurden die auch geleistet wurden.

Einige Kollegen haben im Arbeitsvertrag Stunden die mindestens vergütet werden. Aber auch das kann aus meinem persönlichen Rechtsempfingen nicht korrekt sein, wenn diese Stunden weniger sind als die vertraglich festgelegten Stunden.

Des weiteren obliegt es doch dem Arbeitgeber die Arbeitnehmer mit entsprechender Arbeit zu versorgen und wenn entsprechende Arbeit nicht da ist weil ein Patient im Krankenhaus ist, dann hat der Arbeitgeber halt Pech und muss entweder voll zahlen oder Kurzarbeit beantragen.

Es könnte ja auch mal sein das ein Patient länger als nur ein bis zwei Wochen im KH ist und die dann aufgelaufenen Minusstunden wären im normalen Rahmen kaum auszugleichen.

Gruß

Jörg

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.03.2019 17:17:52
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Jörg,

Deine Frau MUSS doch einen Vertrag haben aus dem hervorgeht, wie viele Stunden sie regelmäßig zu arbeiten hat. Gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, so gibt es zumindest einen mündlichen, denn irgendwie muss man sich ja mal geeinigt haben. Wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde, muss nach meinem Wissen der AG innerhalb einer gewissen Frist die Bedingungen des mündlichen Vertrages schriftlich niederlegen und dem AN aushändigen. So hätte man schonmal eine Grundlage.

Zum Thema Arbeitszeitkonto. Ich bin auch Deiner Meinung, dass man wenn z.B. 160 Stunden pro Monat vereinbart sind, nicht einfach auf 80 Stunden kürzen kann. Jedoch könnte es ja eine Betriebsvereinbarung oder eine Vereinbarung geben, wonach man maximal 40 Stunden Minus oder Plus machen kann. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, sollte meines Erachtens die betriebliche Regel gelten, soweit diese die AN nicht unangemessen benachteiligt.

So kenne ich aus eigener Erfahrung Arbeitszeitkonten-Modelle, die laut einer Betriebsvereinbarung bis zu 100 Stunden Minus oder Plus (insgesamt, also NICHT pro Monat) zulassen. Wobei ab 50 Stunden ein dokumentiertes Gespräch stattfinden muss, wie die Zeit künftig wieder ausgeglichen werden kann usw. Alles wie gesagt mit BR und BV.

Es gibt keine weiteren Regelungen für das AZ-Konto hast Du geschrieben. Die Frage ist aber: Welche Regelungen gibt es überhaupt? Auf irgendwelchen Grundlagen, Gesprächen oder Vereinbarungen (auch mündlichen) muss doch das AZ-Konto basieren. Stichwort: Betriebliche Übung. Interessant wäre auch zu wissen, wie das AZ-Konto von anderen Kollegen beansprucht wurde und wie die Zeit wieder ausgeglichen wurde. Und: Man darf ja pro Tag höchsten 10 Stunden arbeiten. Also bei 100 Minusstunden könnte man bei normalerweise 8h pro Tag frühestens nach 100 Arbeitstagen mit jeweils 2 Überstunden wieder auf Null kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist.

ich würde höflich und offen das Gespräch suchen und z.B. vorschlagen, dass man nicht mehr als 20 Minusstunden aufkommen lassen möchte. Der Rest ist dann Sache ("Pech") des AG. Vielleicht ein wenig zuvorkommender formuliert ;-) Je nachdem wie man dann AG-seitig reagiert (vielleicht wäre der ja auch froh, wenn das AZ-Konto mal klar geregelt wird), kann man dann auch einmal Geld in ein anwaltliches Beratungsgespräch investieren. Aber man sollte auch vorsichtig sein. Recht haben und Recht durchsetzen/bekommen können gerade wenn es sich ggf. um einen Kleinbetrieb handelt nicht immer gleich sein.

Waldemar,
der die Meinung eines juristisch interessierten Laien ausdrückte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joerg_do
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 47x hilfreich)

Es ist leider so wie ich geschrieben habe. Meine Frau kennt keine weiteren Regelungen zum AZ-Konto. Es gibt also keine mir oder meiner Frau bekannte Regelung, wie mit Minusstunden verfahren wurde.

In der Vergangenheit war es so, wie oft in der Pflege üblich, das immer 10-20% Stundenplus waren die dann direkt als Lohn vergütet wurden.

Eine Verlängerung der Arbeitszeit pro Tag ist nicht möglich, da es ein starres Schichtsystem gibt. Hier wäre ein Ausgleich nur über Zusatzschichten zu erreichen.

So wie es bisher klingt, könnte der Arbeitgeber, falls es keine gesonderte Arbeitszeitkontoregelung gibt, meine Frau auch zu Hause "schmoren" lassen und müsste dafür nichts bezahlen. Das ist das was ich nicht verstehe. Außerdem ob der AG eine Mindeststundenzahl zu vergüten hat, weil meine Frau ja ihre Arbeitskraft voll zur Verfügung stellt. Es kann doch nicht auf den Rücken der AG ausgetragen werden, wenn das Unternehmen aus welchen Gründen auch immer kurzfristig keinen Bedarf an Arbeitskräften hat und dann wenn Arbeit da ist die Arbeitskräfte über ein normales Maß hinaus arbeiten müssen.

Gruß

Jörg


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