Vergütung nicht staatlich anerkannter Ausbildung

25. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nita13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütung nicht staatlich anerkannter Ausbildung

Ich absolviere zur Zeit eine Ausbildung, die noch nicht staatlich anerkannt ist. Die Anerkennung wird aber angestrebt und in den nächsten Jahren wird diese Ausbildung wohl auch anerkannt werden.
Diese Ausbildung nennt sich "Anästhesietechnische/r Assistent/in". Dies ist ein neuer eigenständiger Gesundheitsfachberuf. Da diese Ausbildung neu ist und es sie vorher in dieser Form nicht gab, gibt es auch keine rechtlichen Regelungen, sondern nur eine Art Empfehlung.
Wir Auszubildenden bekommen eine Ausbildungsvergütung. Im Vorstellungsgespräch wurde mir die Höhe der Ausbildungsvergütung genannt. Als der Vertrag kam, stand fast um die Hälfte weniger da, als im Vorstellungsgespräch gesagt wurde. Da bin ich das erste mal stutzig geworden.
Als Begründung wurde gesagt, dass alle anderen Kliniken ihren Auszubildenden auch so wenig bezahlen und das sie wöllten, dass alle die gleiche Vergütung bekommen. In unserer Berufsschulklasse sind Auszubildende aus vielen verschiedenen Kliniken. Am Anfang bekamen wir auch alle die gleiche niedrige Vergütung. Allerdings haben alle anderen Kliniken die Ausbildungsvergütung kurz nach Ausbildungsbeginn angehoben um über 200 Euro. Die Klinik in der ich arbeite ist die einzige, die die Vergütung nicht angehoben hat, d.h. ich bin die einzige in unserer Klasse, die für die gleiche Arbeit viel weniger Geld bekommt.
Ich habe mich auch schon an einen Rechtsanwalt gewandt. Die Frage ist eben, ob es sich für mich lohnt zu klagen. Alle Forderungen an die Klinik wurden natürlich sofort abgewiesen.
Und gibt es irgendwelche Regelungen, die die Höhe der Ausbildungsvergütung festsetzen, auch wenn die Ausbildung noch nicht staatlich anerkannt ist? Oder können die mir einfach so wenig bezahlen, wie die möchten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die streuung unter den vergütungen während der ausbildung ist ja wohl insgesamt ziemlich weit und groß - und wo nichts festgelegt ist ....
der einzige anhaltspunkt ist, dass man dir zuvor ganz was anderes gesagt hat.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Gibt es in deiner Klinik einen Betriebsrat ?

Wenn ja - sich an den wenden.

Gruß
Mic

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Schaust Du einfach mal in Deinen Tarifvertrag. Da dürftest Du alles finden.

wirdwerden

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#4
 Von 
Nita13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

beim betriebsrat war ich schon. die finden auch, dass die mich übers ohr hauen, aber selbst können sie nichts machen. sie haben gesagt ich muss selbst aktiv werden mit anwalt usw...
ich werde auch nicht nach tarif bezahlt...dafür gibt es wie gesagt keine regelungen und unsere klinik ist eine privatklinik.
das klinikum hat das in meinem vertrag auch "geschickt" formuliert. darin steht, dass mein vertrag keinem tarifvertrag unterliegt, und das ich keinen anspruch auf andere zahlungen habe.
ich hatte ja am anfang keine ahnung von rechtlichen dingen, deswegen habe ich das erstmal alles so hingenommen. als ich bloß anfing zu recherchieren, kam mir das alles etwas seltsam vor.


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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Berufsbildungsgesetz
§ 17 Vergütungsanspruch
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Was angemessen ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Arbeitsrichter. Aber steigen muß sie, das steht schonmal fest.

Und hier steht, dass man wie ein Krankenpflege-Azubi bezahlt wird, wenn es keine Vergleichswerte gibt, kann man wohl eine Vergütung in vergleichbarer Höhe fordern:

http://www.medizin.uni-tuebingen.de/uktmedia/Einrichtungen/Zentr_+Einrichtungen/Weiterbildungszentrum/PDF_Archiv/ATA/ATA_Website_2008_08.pdf:

"11. Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der der Auszubildenden in der Krankenpflege und liegt monatlich bei ca.
€ 775,00 im 1. Ausbildungsjahr
€ 835,00 im 2. Ausbildungsjahr
€ 930,00 im 3. Ausbildungsjahr
Sonderzuwendung (pro Jahr)
€ 682,00 im 1. Ausbildungsjahr
€ 734,00 im 2. Ausbildungsjahr
€ 818,00 im 3. Ausbildungsjahr
(Stand August 2008)"
dürfte inzwischen gestiegen sein...

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

//// br: aber selbst können sie nichts machen.

faule bande. der br ist dazu da, berechtigte anliegen der beschäftigten zu verfolgen. mindestens könnten sie dich informell unterstützen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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