Hallo,
ich weiß, viele sind dieses Thema schon leid:-) Es ist ja nun hinlänglich bekannt, dass es keine einheitliche, gesetzliche Regelung zur Vergütung von Praktika gibt.
Ich habe aber neulich mal im Berufsbildungsgesetz nachgelesen. Laut § 26 sind die §§ 10 bis 23 und 25 auch auf freiwillige Praktika anwendbar. Darunter fällt auch die Vergütungspflicht der Unternehmen! Freiwillge Praktika müssen also demnach von Firmen vergütet werden.
Liege ich da richtig? Wenn ja, machen sich die Firmen nicht strafbar, wenn sie ein freiwilliges Praktikum nicht vergüten?
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Vergütung von freiwilligen Praktika
5. März 2012
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Frage vom 5. März 2012 | 10:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütung von freiwilligen Praktika
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#1
Antwort vom 5. März 2012 | 11:10
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
Das siehst du wohl richtig.
/// ... machen sich die Firmen nicht strafbar, ...
Strafbewehrt sind die Vorschriften wohl nicht - aber der Praktikant kann Geld einfordern.
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#2
Antwort vom 6. März 2012 | 00:36
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
"Liege ich da richtig? Wenn ja, machen sich die Firmen nicht strafbar, wenn sie ein freiwilliges Praktikum nicht vergüten?"
Es gibt einfach unbezahlte Praktika. Ein paar mehr Details, wie z.B. nach einer Ausbildung oder davor wären sicher hilfreich. Oder ob das Jobcenter das finanziert.
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