Verhärtetes Arbeitsverhältnis beendet - Niemand reagiert wegen Bonus, Arbeitszeugnis etc.

7. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhärtetes Arbeitsverhältnis beendet - Niemand reagiert wegen Bonus, Arbeitszeugnis etc.

Hallo liebes Forum.

Ich habe mein Arbeitsverhältnis Ende September 2022 aus Krankheit heraus gekündigt, da mir das Umfeld dort sehr negativ zugesetzt hat und ich eine neue Stelle in Hamburg gefunden hatte. Ich bin danach auch nicht mehr zur Arbeit zurückgekehrt, weil ich nicht mehr konnte und am 01.01.2023 ausgeschieden.

Trotz vermehrter Versuche wird niemand von Seiten meines ehemaligen Arbeitgebers erreicht. Es steht mir noch ein Bonus für das Jahr 2022 zu und auch ein Arbeitszeugnis möchte ich gerne haben. Da die Fronten sehr verhärtet sind, weiß ich nicht weiter und suche nach Rat. Ich bin rechtsschutzversichert, wollte aber immer ohne auskommen und alles friedlich klären. Ich weiß aktuell keine weitere Möglichkeit.

Was denkt ihr? Welche Möglichkeiten habe ich?

VG und besten Dank!!




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Abgeben an RSV.....
Nicht das hier irgendwelche Ausschlussfristen greifen und Du den Anspruch verlierst

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130287 Beiträge, 41509x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Trotz vermehrter Versuche wird niemand von Seiten meines ehemaligen Arbeitgebers erreicht.

Wurden die Forderungen denn schon gerichtsfest gestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Abgeben an RSV.....
Nicht das hier irgendwelche Ausschlussfristen greifen und Du den Anspruch verlierst

Wird das denn durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt? Habe schon gehört, dass eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses bspw. nicht mit enthalten ist. Bei mir liegt ja erst gar keins vor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wurden die Forderungen denn schon gerichtsfest gestellt?


Wie genau meinst du das ? Mehrere Emails wurden meinerseits diesbezüglich geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130287 Beiträge, 41509x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Wird das denn durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von lu94):
Wie genau meinst du das ?

Gerichtsfest:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)



Zitat (von lu94):
Mehrere Emails wurden meinerseits diesbezüglich geschrieben.

Die sind dann wohl nicht angekommen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 61x hilfreich)

Vielleicht noch zur Klarstellung: die Mails sind bestimmt angekommen, nur vor Gericht genügt das nicht. Per Einschreiben, Boten, persönlich gegen Empfangsbekenntnis oder per Fax (am besten wenn mindestens die erste Seite auf dem Sendebericht mit ausgedruckt wird). Dann hat man einen relativ sicheren Nachweis, dass -und wann- die Aufforderung angekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 245x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Was denkt ihr? Welche Möglichkeiten habe ich?

Ihre Ansprüche erscheinen mir überschaubar, auf das Zeugnis haben Sie ohnehin einen Anspruch, die Sonderzahlung muss man sehen.

Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten:
1. Nochmal selbst versuchen, sonmischt hat ja schon ausgeführt, wie man das am besten macht.
2. Zum Anwalt gehen, den einen Brief schreiben lassen mit den Forderungen. Das wird den AG vielleicht auf Trap bringen. Wenn Sie eine RSV haben, die auch das Arbeitsverhältnis abdeckt, dann wird die RSV die Kosten übernehmen, denn ihr Vorhaben erscheint mir weder mutwillig noch offensichtlich aussichtslos.. SIe können auch zum Anwalt gehen und der holt vorab eine Übernahmeerklärung ein. Oder sie machen das selbst, geht auch, Vorlage gibts im Internet.
3. Direkt zum Gericht. Das können Sie auch selbst machen über die Rechtsantragsstelle. Das kostet nichts und bei etwas größeren Gericht sitzt da sogar jemand, mit dem sie sprechen können. Ansonsten füllt man ein Formular aus, packt seinen Arbeitsvertrag und andere Unterlagen, die nützlich sein könnten, dazu und los gehts.
Vor dem Arbeitsgericht in der 1.Instanz trägt jeder seine Kosten selbst, deswegen brauchen Sie keine Angst haben, z.B. Im Falle des Unterliegens bei der Sonderzahlung die Kosten des AG tragen zu müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Mittlerweile ist ein Zeugnis angekommen. Es ist schlecht, was ich aufgrund des Verhältnisses erwartet habe. Ich möchte auf jeden Fall eine deutlich Verbesserung durchsetzen. Wie am besten? Es sind mindestens 2 eindeutige Hinweise auf eine längere Krankheit im Zeugnis enthalten.
1. Am 04.05. kam es bis zum Ausscheiden zu einem Arbeitsunfall.
2. In der Abschlussformel: Wir wünschen für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute, vor allem Gesundheit.
Diese möchte ich auf jeden Fall rausbekommen. Es soll nirgends ein Hinweis enthalten sein. Wie am besten?

Zum Bonus etc. habe ich noch keinerlei Auskünfte erhalten. Zum Glück sind nach Austritt erst 1,5 Monate vergangen. Auch habe ich keinerlei Auskünfte zu den ausbezahlten Urlaubstagen erhalten. Evtl. steht mir dort auch noch Geld zu.

Zitat (von Harry van Sell):
Gerichtsfest:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)


Eignet sich diese Vorgehensweise auch hierfür?

Zitat (von Holperik):
Ihre Ansprüche erscheinen mir überschaubar, auf das Zeugnis haben Sie ohnehin einen Anspruch, die Sonderzahlung muss man sehen.


Monetär sind die Ansprüche überschaubar. Das stimmt völlig. Allerdings möchte ich gerne ein richtig gutes Zeugnis. Das Geld nehme ich noch so mit, das Zeugnis ist mir wichtig, vor allem weil ich auch ein gutes Zwischenzeugnis erhalten habe (als noch alles gut war)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 19x hilfreich)

Am besten das ganze Zeugnis anonymisiert hier posten.
Schlecht ist meist eine subjektive Einschätzung, die andere nicht unbedingt teilen müssen.

Es gibt Wahrheitsplicht und die Pflicht des Wohlwollens. Die können sich schon mal beißen und dann muss im Einzelfall abgewogen werden. Im Zweifel macht das ein Gericht.

Waren Krankheiten denn charakteristisch, oder einmalig? ab 50% der Betriebszugehörigkeit sieht es das BAG als gravierend an, was explizit genannt werden darf.
Am Ende der Beschäftigungszeit in schnelllebigen Brachen, wo durch Ausfall aktuelles Fachwissen verloren geht, auch.


Den AG auffordern es zu entfernen ist natürlich immer ein Versuch wert und kostet nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40620 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Es ist schlecht, was ich aufgrund des Verhältnisses erwartet habe
Der frühere AG sieht es wohl auch so und wird nichts ändern wollen. Dann bleibt die Klage beim Arbeitsgericht.
Hast du vom AG ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gefordert?
Zitat (von lu94):
Am 04.05. kam es bis zum Ausscheiden zu einem Arbeitsunfall.
SO steht das dort?
Arbeitsunfähig bis 31.12. 22 wegen des Arbeitsunfalls am 4.5. ?
Da du erst seit 10/21 dort beschäftigt warst, hat der AG nicht viel Möglichkeiten gehabt, deine Leistungen zu bewerten.
Du schreibst im anderen Thread, dass es seit Beginn katastrophal war--- trotzdem hast du ein gutes Zwischenzeugnis erhalten... und alles war gut?

Zitat (von lu94):
Zum Bonus etc. habe ich noch keinerlei Auskünfte erhalten.
Was findet sich denn zum Bonus in deinem Arbeitsvertrag? Oft gibt es Klauseln, wie Boni bei gekündigten AV zu berücksichtigen sind. Und was hast du dazu inzwischen schriftlich, nachweislich vom AG gefordert?
Meinst du Urlaubsabgeltung für Urlaubstage aus 2022, die du wegen Krankheit nicht nehmen konntest?
Zitat (von lu94):
Allerdings möchte ich gerne ein richtig gutes Zeugnis.
Ein sehr frommer Wunsch.

ICH würde mich mit dem guten Zwischenzeugnis begnügen, aber nicht auf die mir evtl. doch zustehenden Boni etc und die Urlaubsabgeltung verzichten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130287 Beiträge, 41509x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde mich mit dem guten Zwischenzeugnis begnügen,

Mal wieder Unfug³ ...

Kleiner Hinweis:
Anami ist nicht unbekannt dafür, dass sie gerne mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … antwortet.
Die Antworten geben oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist somit meist sinnvoller, die Antworten einfach zu ignorieren.



Zitat (von lu94):
Eignet sich diese Vorgehensweise auch hierfür?

Ja



Zitat (von lu94):
Es sind mindestens 2 eindeutige Hinweise auf eine längere Krankheit im Zeugnis enthalten.
1. Am 04.05. kam es bis zum Ausscheiden zu einem Arbeitsunfall.
2. In der Abschlussformel: Wir wünschen für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute, vor allem Gesundheit.

Diese wären zu entfernen.



Zitat (von lu94):
1. Am 04.05. kam es bis zum Ausscheiden zu einem Arbeitsunfall.

Der AG scheint Probleme mit der Deutschen Sprache zu haben ... man sollte das ganze Zeugnis prüfen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
Am besten das ganze Zeugnis anonymisiert hier posten.
Schlecht ist meist eine subjektive Einschätzung, die andere nicht unbedingt teilen müssen.

Ich werde es hier anonym posten.

Zitat (von throwaway_account):
Waren Krankheiten denn charakteristisch, oder einmalig? ab 50% der Betriebszugehörigkeit sieht es das BAG als gravierend an, was explizit genannt werden darf.
Es war so, dass mir das Arbeitsklima sehr negativ zugesetzt hat. Tatsächlich ab den ersten Tagen seit ich dort anfing. Ich wurde zu einem Großteil deswegen krank. Und ich habe lange gebraucht mich davon wieder zu erholen. Zum Schutz des zum Ende hin positiven Krankheitsverlaufes bin ich nicht wieder zurückgekehrt, sodass die Krankheit länger war als 50% der Betriebsangehörigkeit.

Zitat (von Anami):
Der frühere AG sieht es wohl auch so und wird nichts ändern wollen. Dann bleibt die Klage beim Arbeitsgericht.
Hast du vom AG ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gefordert?

Der Vorgesetzte hatte mir nur sehr sehr wenige Tage vor krankheitsbedingten Ausfall meinerseits ein gutes Probezeitzeugnis ausgestellt. Er war mit mir zufrieden. Es gab natürlich Verbesserungspunkte, aber für Ihn war alles zufriedenstellend. Er hat aber auch überhaupt nicht gemerkt, dass es mir nicht gut geht dort. Das qualifizierte Arbeitszeugnis habe ich angefordert.

Zitat (von Anami):
SO steht das dort?
Arbeitsunfähig bis 31.12. 22 wegen des Arbeitsunfalls am 4.5. ?

Ja ziemlich genau so. Siehe Arbeitszeugnis (Füge ich im nächsten Post ein)

Zitat (von Anami):
Was findet sich denn zum Bonus in deinem Arbeitsvertrag? Meinst du Urlaubsabgeltung für Urlaubstage aus 2022, die du wegen Krankheit nicht nehmen konntest?

Im Arbeitsvertrag wurden 3500€ Jahresbonus vereinbart. Das es weniger gibt ist unternehmensintern nur sehr schwer umsetzbar. Ich weiß aber nicht wie das bei Krankheit ist. Für das Jahr 2021 erhielt ich beispielsweise 1500€ Jahresbonus anteilig. Deutlich mehr als vertraglich anteilig vereinbart. Trotzdem kein (für mich) gutes Arbeitszeugnis. Ich finde das nicht in Ordnung und wird meiner Leistung nicht im geringsten gerecht. Ich habe mich komplett reingehängt.

Zitat (von Harry van Sell):
Diese wären zu entfernen.
Ich möchte unbedingt, dass diese Klauseln wegfallen. Und auch das Zeugnis sollte mindestens auf die Note 2 gehen. Das wäre auch definitiv gerechtfertigt. Man war von AG Seite immer zufrieden mit mir. Zeigt sich im höheren Bonus für das Jahr 2021 als vereinbart und auch im guten Probezeitzeugnis, nur wenige Tage vor krankheitsbedingtem Ausfall meinerseits.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Direkte Auszüge aus dem zugesendeten Arbeitszeugnis.

---

(Seite 1)
Unternehmensinformationen

Beschreibung der Tätigkeiten

Vom 04.05.2022 bis zu seinem Austritt kam es zu einem Arbeitsausfall.

Gestützt auf seine gute und schnelle Auffassungsgabe arbeitete sich XY in kurzer Zeit in die verschiedenen Arbeitsabläufe ein. Er verfügt über fundiertes Fachwissen, welches er jederzeit in seinem Arbeitsbereich angewendet hat.

XY identifiziert sich mit seinen Aufgaben und dem Unternehmen und bewältigte das umfangreiche Aufgabengebiet mit einem hohen Maß an Flexibilität und Selbstständigkeit.

Er zeigte bei allen Tätigkeiten eine strukturierte, durchdachte Vorgehensweise und erzielte gute Lösungen.

(Seite 2)
Die Arbeitsergebnisse und Leistungen von XY zeichneten sich durch eine gute Qualität und Quantität aus. Die ihm gestellten Aufgaben erledigte XY verantwortungsbewusst, selbstständig und termingerecht zu unserer vollen Zufriedenheit.

Die Zusammenarbeit mit XY gestaltete sich wegen seines freundlichen und natürlichen Auftretens immer angenehm. Er war ein offener, entgegenkommender sowie jederzeit hilfsbereiter Kollege und trug dadurch zu einer guten und effizienten Zusammenarbeit bei. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

XY hat das Arbeitsverhältnis aus eigenem Entschluss fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt. Wir danken XY für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute, vor allem Gesundheit.

------

Wie würdet ihr dieses Zeugnis bewerten?

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 21:02

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 245x hilfreich)

In Schulnoten 2-3, eher 3. Das größere Problem hätte ich aber mit der Erwähnung der Krankheit und der Schlussformel. Fehlzeiten wegen Krankheit haben in Zeugnissen nichts zu suchen, es sei denn die Zeit des Ausfalls ist erheblich, was ganz grob ab 50% der Fall ist. Selbst dann spricht man eher von „Unterbrechung". Kommt immer drauf an. Wie lange sind sie denn im Unternehmen gewesen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19208 Beiträge, 10339x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Selbst dann spricht man eher von „Unterbrechung". Kommt immer drauf an. Wie lange sind sie denn im Unternehmen gewesen?

Das steht schon weiter oben - seit 10/21.
Damit beträgt die Zeit des Ausfalls über 50%.

Zitat:
Im Arbeitsvertrag wurden 3500€ Jahresbonus vereinbart. Das es weniger gibt ist unternehmensintern nur sehr schwer umsetzbar. Ich weiß aber nicht wie das bei Krankheit ist.

Der Regelfall ist, dass Zeiten ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aus der Berechnung herausfallen. Wenn Sie Anfang Mai erkrankt sind, dürfte die 6-wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Ende Juni ausgelaufen sein. Für die zweite Jahreshälfte wird Ihnen wahrscheinlich kein Bonus zustehen - aber man müsste den Vertrag lesen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40620 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Der Vorgesetzte hatte mir nur sehr sehr wenige Tage vor krankheitsbedingten Ausfall meinerseits ein gutes Probezeitzeugnis ausgestellt. Er war mit mir zufrieden. Es gab natürlich Verbesserungspunkte, aber für Ihn war alles zufriedenstellend.
Danke für die Rückmeldung.
Wie es dir seit 10/21 dort ging, kann man in dem anderen Thread lesen. Dass du dich voll reingehängt hast, hat dein Vorgesetzter nach der Probezeit mit ---zufriedenstellend--- (für dich) bewertet.
Zitat (von lu94):
Er hat aber auch überhaupt nicht gemerkt, dass es mir nicht gut geht dort.
Wolltest du, dass sich das im Zwischenzeugnis irgendwie widerspiegelt?
Zitat (von lu94):
Ja ziemlich genau so.
NÖ. Zumindest ich erkenne hier einen krassen Unterschied. Es gab am 4.5. KEINEN Arbeitsunfall, sondern du warst AU ab dem 4.5.22. Demzufolge hat auch nicht der AG Probleme mit der dt.Sprache--- wie hier mal schnell und frech reingeworfen wurde.
Es gab für den AG wenig bis keine Möglichkeit, deine Leistungen in einem Zeugnis von Mai bis Dezember zu bewerten. Unglücklich ausgedrückt ist das im Zeugnis allemal.
Zitat (von lu94):
Im Arbeitsvertrag wurden 3500€ Jahresbonus vereinbart...Deutlich mehr als vertraglich anteilig vereinbart.
Und nichts bei gekündigtem AV? Auch kein Tarifvertrag, der das enthält? Und bei Krankheit? Gute Frage---wofür gibts den Jahresbonus überhaupt ? WAS ist denn vertraglich vereinbart?
Zitat (von lu94):
Ich möchte unbedingt, dass diese Klauseln wegfallen.
Ich schrieb ja bereits: Da bleibt wohl nur die Klage beim Arbeitsgericht.
Du könntest trotz der verhärteten Situation dem AG schreiben, was du forderst, bevor du das per Klage feststellen lässt.

p.s. Wenn ICH schreibe, was ICH in dieser Situation tun würde, bedeutet das weder Unkenntnis der Rechtslage noch mangelnde Vorstellungskraft noch reines Bauchgefühl.

Viel Erfolg!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
In Schulnoten 2-3, eher 3. Das größere Problem hätte ich aber mit der Erwähnung der Krankheit und der Schlussformel.

Hätte es sogar noch schlechter gesehen. Habe eigentlich nichts positives bzw. gutes herausgelesen. Ich werde alles versuchen, dass die Bemerkungen zur Krankheit entfernt werden und das Zeugnis deutlich verbessert wird.

Zitat (von drkabo):
Der Regelfall ist, dass Zeiten ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aus der Berechnung herausfallen. Wenn Sie Anfang Mai erkrankt sind, dürfte die 6-wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Ende Juni ausgelaufen sein. Für die zweite Jahreshälfte wird Ihnen wahrscheinlich kein Bonus zustehen - aber man müsste den Vertrag lesen.

Ich werde nochmals den Vertrag lesen und schauen, wie es geregelt ist. Aber ich werde auf gar keinen Fall auf den Bonus verzichten. Ich finde es sowieso erstaunlich, dass für das Jahr 2021 mehr Bonus an mich ausgezahlt wurde, mir man mit dem Zeugnis jetzt aber sagen will, dass meine Leistungen nicht gut waren. Finde ich ehrlich gesagt auch eine Frechheit. Aber der Vorgesetzte hatte es ja quasi angekündigt. Erst wollte er dafür sorgen, dass ich während der Krankheit gekündigt werde und anschließend tritt er mit dem Zeugnis nach.

Zitat (von Anami):
Dass du dich voll reingehängt hast, hat dein Vorgesetzter nach der Probezeit mit ---zufriedenstellend--- (für dich) bewertet.

Ich finde, dass das Probezeitzeugnis schon relativ gut war. Daher ist es eigentlich lächerlich, etwas anderes im Abschlusszeugnis zu schreiben.

Zitat (von Anami):
Ich schrieb ja bereits: Da bleibt wohl nur die Klage beim Arbeitsgericht.
Du könntest trotz der verhärteten Situation dem AG schreiben, was du forderst, bevor du das per Klage feststellen lässt.

Ja, ich hatte mehrfach versucht ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Erst in einer höheren Hierarchiestufe ist dann Bewegung hineingekommen. Auch war der Betriebsrat dann involviert. Gestern bin ich nochmals an den Arbeitgeber herangetreten und habe um Verbesserung des Zeugnisses gebeten, mit einer Frist von 2 Wochen. Wenn nichts passiert, werde ich einen Anwalt beauftragen. In der Zwischenzeit werde ich das aktuelle Zeugnis bei der Rechtsschutzversicherung einreichen und fragen, welche Möglichkeiten ich hier habe und was abgesichert ist.

Bei einem Anwalt hatte ich mal angefragt, aber er will es nur über eine Honorarvereinbarung machen und dazu noch 400€ netto pro Stunde....Finde ich beides etwas sehr übertrieben? Wozu eine Honorarvereinbarung? Weshalb so hohe Kosten pro Stunde?

0x Hilfreiche Antwort

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