Verhalten im Falle eines PIP und angedrohte Konsequenzen

7. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Erling
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten im Falle eines PIP und angedrohte Konsequenzen

Guten Tag liebes Forum,

ich schildere euch kurz meine Situation. Ich arbeite im Vertrieb und bin unbefristet angestellt.
Jetzt habe ich nach meinem Urlaub eine PIP (Performance Improvement Plan) erhalten.
Darin sind bestimmte Anfordeungen aufgelistet, welche ich in einem bestimmten Zeitraum erfüllen soll. Diese Anforderungen sind verhältnismäßig hoch angesetzt.
Bei Nichterfüllung drohen Konsequenzen (möglicherweise Kündigung oder Abmahnung).
Zudem werde ich darauf gedrängt, dieses zu unterschreiben. Auch wenn ich nicht unterschreibe soll es gültig sein.

Meine Frage ist jetzt: Ist diese ganze Situation rechtmäßig? Muss ich das Schreiben unterschreiben?

Ich denke, dass versucht wird mich auf diesem Wege zu kündigen ohne eine Abfindung zahlen zu müssen.
Kann ich bei nicht 100% Erfüllung bereits abgemahnt werden oder sogar gekündigt werden?
Steht mir in diesem Falle eine Abfindung überhaupt zu?

Ich werde trotzdem guten Gewissens versuchen die Ziele zu erreichen.

Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße
I

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17648 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von Erling):
Muss ich das Schreiben unterschreiben?
Nein

Zitat (von Erling):
Kann ich bei nicht 100% Erfüllung bereits abgemahnt werden oder sogar gekündigt werden?
Können: ja (Warum wird eigentlich immer nach dem "können" gefragt?)
Allerdings wäre weder eine Abmahnung noch eine Kündigung haltbar. DU schuldest Leistung mittlerer Güte. Nicht mehr und nicht weniger.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36014 Beiträge, 6106x hilfreich)

Zitat (von Erling):
Ich denke, dass versucht wird mich auf diesem Wege zu kündigen ohne eine Abfindung zahlen zu müssen.
Auf eine Abfindung hast du keinen Anspruch, d.h. die steht dir nie zu, falls sich im Vertrag nicht doch was findet.
Zitat (von Erling):
Bei Nichterfüllung drohen Konsequenzen (möglicherweise Kündigung oder Abmahnung).
Was genau steht denn dazu in dem PIP? Die Konsequenzen solltest du mindestens ebenso kennen wie die zu erreichenden Ziele.

Hast nur du solch einen PIP erhalten?
Seit wann bist du dort beschäftigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Erling
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
s genau steht denn dazu in dem PIP? Die Konsequenzen solltest du mindestens ebenso kennen wie die zu erreichenden Ziele.

Hast nur du solch einen PIP erhalten?
Seit wann bist du dort beschäftigt?


Sinngemäß steht drinnen, dass ich die Anforderungen oder Ziele erreichen muss, um den Job zu behalten.

Was mich interessiert ist, ob ein Nicht Erreichen bereits ein Kündigungsgrund ist und ob dies auch durchsetzbar ist.

Mehrere Mitarbeiter haben eine PIP erhalten, auch schon Wochen vorher. Das ist mittlerweile die übliche Vorgehensweise.
Ich bin seit knapp 3 Jahren in der Firma beschäftigt.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18535 Beiträge, 6781x hilfreich)

Zitat (von Erling):
Was mich interessiert ist, ob ein Nicht Erreichen bereits ein Kündigungsgrund ist und ob dies auch durchsetzbar ist.

Und wie immer die Fragen aller Fragen: was steht in deinem AV?
Wenn der AG sich jetzt 'aus heiterem Himmel' irgendwelche und womöglich unerreichbare Ziele einfallen lässt, wird er sich hart tun mit einer Kündigung. Wie @laie schon gesagt hat: AN schuldet dem AG eine Leistung mittlerer Güte, wie es so schön heißt.
Dein Vertrag freilich könnte auf bestimmte Merkmale abstellen oder eben auch solche pips einbringen.

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#5
 Von 
Erling
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und wie immer die Fragen aller Fragen: was steht in deinem AV?
Wenn der AG sich jetzt 'aus heiterem Himmel' irgendwelche und womöglich unerreichbare Ziele einfallen lässt, wird er sich hart tun mit einer Kündigung. Wie @laie schon gesagt hat: AN schuldet dem AG eine Leistung mittlerer Güte, wie es so schön heißt.
Dein Vertrag freilich könnte auf bestimmte Merkmale abstellen oder eben auch solche pips einbringen.


Im AV ist sowas mit keinem Wort festgelegt. Keine Ziele, keine Anforderungen.
Die vorgegebenen Ziele werden von etwa 10 Prozent der Mitarbeiter gelegentlich erreicht. Man also nicht sagen, dass es die gewöhnliche Zielerreichung darstellt

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18535 Beiträge, 6781x hilfreich)

... also gemach. Wird Nerven brauchen. Und die Entwicklung sorgsam beobachten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40298 Beiträge, 14328x hilfreich)

Der Arbeitgeber kann die Zielvorgaben schriftlich oder mündlich formulieren, das ist doch einerlei. Es wird dann spannend, wenn man die nicht erfüllen kann/will.

wirdwerden

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