Verhalten nach Kündigung?

24. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Neuer_Ratsuchender
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten nach Kündigung?

Hallo,
heute habe ich meine Kündigung von meinem Arbeitgeber im Briefkasten vorgefunden.
Was mir sofort aufgefallen ist, das diese Kündigung in einem Blankobriefumschlag(keine
Postsendung, Einschreiben oder dergleichen).
Ich bin auch irritiert über die Schreibweise der Kündigung und weiß im Augenblick nicht so Recht
wie ich mich Verhalten soll.
Kurze Vorgeschichte:
Am 01.11.2008 wurde ich als kaufm. Angestellter bei meinem Arbeitgeber eingestellt(unbefristeter
Vertrag mit 6monatiger Probezeit). Am Montag wurde mir durch unserem Betriebsleiter mitgeteilt,
dass ich wahrscheinlich am Donnerstag bzw. Freitag meine Kündigung erhalten werde. Ich wurde
dann vom Betriebsleiter am Montagmittag sofort freigestellt.(Kündigungsfrist 2 Wo. in der Probezeit)
Soweit die Kurzform.
Wie soll ich mich jetzt Verhalten?
Das Schreiben, sag ich jetzt mal als Laie, steckt voller Fehler bzw. Unklarheiten.
Es fängt damit an, dass es keinen Nachweis dafür gibt, das ich die Kündigung überhaupt erhalten habe. Mein Nachname verkehrt geschrieben ist. Zu wann bin ich denn gekündigt? 31.05.2009 oder nächst zulässiger Termin? Muss ich jetzt sofort zum Arbeitsamt? usw. usw. usw.

Hoffe, dass ich hier ein paar gute Tips/ Ratschläge erhalte, um entsprechend reagieren zu können. Hab die Kündigung geschwärzt unter folgendem Link hochgeladen:
Kündigungsschreiben
Vielen Dank


-- Editiert am 24.04.2009 00:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Es fängt damit an, dass es keinen Nachweis dafür gibt, das ich die Kündigung überhaupt erhalten habe.


Zustellung durch einen Zeugen reicht aus

quote:
Mein Nachname verkehrt geschrieben ist.


Na ein Schreibfehler macht die kündigung nicht unwirksam

quote:
Zu wann bin ich denn gekündigt? 31.05.2009 oder nächst zulässiger Termin?


Zum 31.5., falls aber ein Gesetz das verbietet eben auch zu nächsten gültigen Termin. Ist normal

quote:
Muss ich jetzt sofort zum Arbeitsamt? usw. usw. usw.


Ja,

Na da wirst du kaum was machen können, sieht völlig normal aus.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

per einschreiben oder post muß keine kündigung in schriftform übergeben werden.
es langt zu wenn sie per " handschlag" oder durch zeugen an deine postadresse zu gesand wurde. sagst ja selbst das du sie erhalten hast und per link hochgeladen hast (also alles o.k.).
das du dich auf dem aa melden mußt steht ja im kündigungsschreiben drin ( macht nicht jeder chef !).
also grübel nicht lange herum, tue etwas...
geh auf´s aa und nutze den urlaub um dich wo anders zu bewerben.
viel glück und erfolg.


0x Hilfreiche Antwort

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