Hallo,
angenommen ein AN hat bei Vertragsschluss versichert, in keinem anderen Arbeitsverhältnis zu stehen. Es kommt raus, dass dies nicht stimmt und er zu den üblichen Zeiten noch woanders arbeitet. Er wird abgemahnt und versichert dann, das dies das einzige weitere Arbeitsverhältnis sei.
Angenommen, nun käme heraus, dass auch dies gelogen war, sondern es noch einen weiteren, dritten, Arbeitsvertrag
gibt, dessen Verpflichtungen ebenfalls während der regulären Arbeitszeiten nachgekommen wird.
Dürfte diesem AN wegen des wiederholten Lügens und des Vorenthaltens der weiteren Arbeitsverhältnisse verhaltensbedingt gekündigt werden?
Viele Grüße
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 19:31
Verhaltensbedingte Kündigung? Wiederholtes Lügen und weiteres Arbeitsverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja klar! Sogar Fristlos! Blöde Frage!
Alle in der selben "regulären" Arbeitszeit wird kaum gehen.
Du kannst ihn auch nur abmahnen wenn er "arbeitet". Das er mit anderen einen Vertrag hat, den er "nicht" erfüllt ist kein Kündungsgrund.
Ohne schlüssige Geschichte würde ich nicht machen.
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Es ist so, dass der AN eine 40-St-Woche hat aber KEINE festen Arbeitszeiten. Es erst nicht am Ort des AG, sondern viel unterwegs.
Die anderen beiden Verträge erfüllt er an Nachmittagen. Er war deshalb mehrfach nicht für Termine des AG (1. Vertrag) verfügbar, auch nicht erreichbar, oder er sagte wenige Minuten vor einem Termin per sms ab, er sei verhindert. Irgendwann wurde der AG misstrauisch. Dann wurde nur das eine weitere Arbeitsverhältnis eingeräumt, dann kam noch das zweite heraus. Ziel ist deshalb nun die Kündigung.
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-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 20:18
-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 20:19
Wenn ein AN während seiner Arbeitszeit für einen anderen Arbeitgeber tätig wird, ist das sicher ein Kündigungsgrund.
Angesichts des massiven Bruchs im Vertrauensverhältnis könnte auch eine fristlose Kündigung berechtigt sein, aber ohne Anwalt sollte so ein Verfahren nicht eingeleitet werden.
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Das wäre bereits bei ersten mal ein Grund für eine Fristlose.
Wobei er ja keine "feste Arbeitszeiten" hat, warum soll er erreichbar sein.....
Es kommt schon drauf an, was genau vereinbart ist.
Wenn der Callboy zwischen den Nummern noch als Metzgereifachverkäufer arbeitet ist das was anderes als. Wenn der Metzgereifachverkäufer den Laden schliesst um als Callboy zu arbeiten.
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Im Arbeitsvertrag steht:
Der Arbeitnehmer gestaltet die Arbeitszeit zur Erfüllung seiner Tätigkeit entspr. § 3 nach eigenem, mit dem Arbeitgeber einvernehmlich abgestimmtem Ermessen und unter Berücksichtigung der für diese Tätigkeiten erforderlichen zeitlichen und materiellen Erfordernisse.
Es steht nicht drin, dass keine anderen Arbeitsverhältnisse eingegangen werden dürfen. Aber beim Vorstellungsgespräch sagte er, dass er kein anderes Arbeitsverhältnis habe.
Hier wird als Problem gesehen, dass mehrfach gelogen wurde und die Wahrheit dann auch nur scheibchenweise heraus kam (erst das eine, dann das weitere Arbeitsverhältnis). Außerdem war der AN mehrfach zu wichtigen Terminen nicht da und gar nicht erst erreichbar (auch nicht über das vom AG gestellte Handy).
Auch wenn die Arbeitszeit frei einteilbar ist, ergibt sich schon durch die Aufgaben, dass der Großteil tagsüber zu erledigen ist. Wenn er aber an mehreren Nachnittagen in der Woche woanders fest eingebunden ist, kann er dann ganze Nachmittage nicht für den AG arbeiten, der ihn 40 St. bezahlt. Meiner Meinung nach ist höchst fraglich, ob überhaupt 40 St. gearbeitet werden, da keine Kontrolle erfolgt. Aufgefallen ist es eben nur, durch die Nichterreichbarkeit.
Also gleich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?
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-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 21:54
quote:
Es steht nicht drin, dass keine anderen Arbeitsverhältnisse eingegangen werden dürfen.
So eine Forderung wäre auch gar nicht zulässig.
quote:
Aber beim Vorstellungsgespräch sagte er, dass er kein anderes Arbeitsverhältnis habe.
Geschenkt.
quote:
und die Wahrheit dann auch nur scheibchenweise heraus kam
Das ist die Wolf, äh Wulf-taktik. Die hat sich bewährt.
quote:
Außerdem war der AN mehrfach zu wichtigen Terminen nicht da und gar nicht erst erreichbar (auch nicht über das vom AG gestellte Handy).
Das ist natürlich ein Problem.
quote:
Also gleich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Das empfehle ich auch.
Auf jeden Fall nicht ohne Anwalt!
Beim Vorstellungsgespräch war ein Zeuge dabei?
Keine schriftliche Vereinbarung zu den Arbeitszeiten, keine Vereinbarung zur Erreichbarkeit, keine Vereinbarung zu Nebentätigkeiten...
Sowas würde ich nicht ohne Anwalt angehen, ein heißes Eisen.
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Der wirklich dicke Hund ist, dass der AN zu wichtigen Terminen nicht da und nicht erreichbar war. Das sollte auf jeden Fall abgemahnt werden.
Ansonsten hängt die Kündigungsmöglichkeit auch an der Betriebsgröße, d.h. bei Betrieben mit mehr als 10 AN greift der K-Schutz, bei weniger AN wird es leichter.
Kündigen ist auch leichter möglich, wenn die Verfehlungen im Vertrauensbereich liegen - die Darstellung weist schon in die Richtung.
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doppelt
-- Editiert Morcheeba am 07.02.2012 12:30
Das KündSchG gilt nicht.
Ordnungsgemäß abgemaht wurde, erst danach kamen scheibchenweise die anderen Arbeitsverhältnisse heraus.
Im Vertrag steht, es kann mit 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Ist eine solche Klausel wirksam? Es müsste dann nun bis Mitte Feb zum 30.03. gekündigt werden. Auf eine fristlose Kündigung wird keinen Wert gelegt.
Aber das Vertrauensverhältnis ist aufgrund der dreisten Lügen so beschädigt, dass es keine Basis mehr gibt.
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