Verhaltensbedingte Kündigung? Wiederholtes Lügen und weiteres Arbeitsverhältnis

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Verhaltensbedingte Kündigung? Wiederholtes Lügen und weiteres Arbeitsverhältnis

Hallo,

angenommen ein AN hat bei Vertragsschluss versichert, in keinem anderen Arbeitsverhältnis zu stehen. Es kommt raus, dass dies nicht stimmt und er zu den üblichen Zeiten noch woanders arbeitet. Er wird abgemahnt und versichert dann, das dies das einzige weitere Arbeitsverhältnis sei.

Angenommen, nun käme heraus, dass auch dies gelogen war, sondern es noch einen weiteren, dritten, Arbeitsvertrag gibt, dessen Verpflichtungen ebenfalls während der regulären Arbeitszeiten nachgekommen wird.

Dürfte diesem AN wegen des wiederholten Lügens und des Vorenthaltens der weiteren Arbeitsverhältnisse verhaltensbedingt gekündigt werden?

Viele Grüße

Morcheeba

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-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 19:31

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Ja klar! Sogar Fristlos! Blöde Frage!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Alle in der selben "regulären" Arbeitszeit wird kaum gehen.

Du kannst ihn auch nur abmahnen wenn er "arbeitet". Das er mit anderen einen Vertrag hat, den er "nicht" erfüllt ist kein Kündungsgrund.

Ohne schlüssige Geschichte würde ich nicht machen.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Es ist so, dass der AN eine 40-St-Woche hat aber KEINE festen Arbeitszeiten. Es erst nicht am Ort des AG, sondern viel unterwegs.

Die anderen beiden Verträge erfüllt er an Nachmittagen. Er war deshalb mehrfach nicht für Termine des AG (1. Vertrag) verfügbar, auch nicht erreichbar, oder er sagte wenige Minuten vor einem Termin per sms ab, er sei verhindert. Irgendwann wurde der AG misstrauisch. Dann wurde nur das eine weitere Arbeitsverhältnis eingeräumt, dann kam noch das zweite heraus. Ziel ist deshalb nun die Kündigung.

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-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 20:18

-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 20:19

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn ein AN während seiner Arbeitszeit für einen anderen Arbeitgeber tätig wird, ist das sicher ein Kündigungsgrund.

Angesichts des massiven Bruchs im Vertrauensverhältnis könnte auch eine fristlose Kündigung berechtigt sein, aber ohne Anwalt sollte so ein Verfahren nicht eingeleitet werden.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das wäre bereits bei ersten mal ein Grund für eine Fristlose.

Wobei er ja keine "feste Arbeitszeiten" hat, warum soll er erreichbar sein.....

Es kommt schon drauf an, was genau vereinbart ist.

Wenn der Callboy zwischen den Nummern noch als Metzgereifachverkäufer arbeitet ist das was anderes als. Wenn der Metzgereifachverkäufer den Laden schliesst um als Callboy zu arbeiten.

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#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht:

Der Arbeitnehmer gestaltet die Arbeitszeit zur Erfüllung seiner Tätigkeit entspr. § 3 nach eigenem, mit dem Arbeitgeber einvernehmlich abgestimmtem Ermessen und unter Berücksichtigung der für diese Tätigkeiten erforderlichen zeitlichen und materiellen Erfordernisse.


Es steht nicht drin, dass keine anderen Arbeitsverhältnisse eingegangen werden dürfen. Aber beim Vorstellungsgespräch sagte er, dass er kein anderes Arbeitsverhältnis habe.

Hier wird als Problem gesehen, dass mehrfach gelogen wurde und die Wahrheit dann auch nur scheibchenweise heraus kam (erst das eine, dann das weitere Arbeitsverhältnis). Außerdem war der AN mehrfach zu wichtigen Terminen nicht da und gar nicht erst erreichbar (auch nicht über das vom AG gestellte Handy).

Auch wenn die Arbeitszeit frei einteilbar ist, ergibt sich schon durch die Aufgaben, dass der Großteil tagsüber zu erledigen ist. Wenn er aber an mehreren Nachnittagen in der Woche woanders fest eingebunden ist, kann er dann ganze Nachmittage nicht für den AG arbeiten, der ihn 40 St. bezahlt. Meiner Meinung nach ist höchst fraglich, ob überhaupt 40 St. gearbeitet werden, da keine Kontrolle erfolgt. Aufgefallen ist es eben nur, durch die Nichterreichbarkeit.

Also gleich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?



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-- Editiert Morcheeba am 06.02.2012 21:54

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Es steht nicht drin, dass keine anderen Arbeitsverhältnisse eingegangen werden dürfen.


So eine Forderung wäre auch gar nicht zulässig.

quote:
Aber beim Vorstellungsgespräch sagte er, dass er kein anderes Arbeitsverhältnis habe.


Geschenkt.

quote:
und die Wahrheit dann auch nur scheibchenweise heraus kam


Das ist die Wolf, äh Wulf-taktik. Die hat sich bewährt.

quote:
Außerdem war der AN mehrfach zu wichtigen Terminen nicht da und gar nicht erst erreichbar (auch nicht über das vom AG gestellte Handy).


Das ist natürlich ein Problem.

quote:
Also gleich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?


Das empfehle ich auch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Auf jeden Fall nicht ohne Anwalt!

Beim Vorstellungsgespräch war ein Zeuge dabei?

Keine schriftliche Vereinbarung zu den Arbeitszeiten, keine Vereinbarung zur Erreichbarkeit, keine Vereinbarung zu Nebentätigkeiten...
Sowas würde ich nicht ohne Anwalt angehen, ein heißes Eisen.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Der wirklich dicke Hund ist, dass der AN zu wichtigen Terminen nicht da und nicht erreichbar war. Das sollte auf jeden Fall abgemahnt werden.
Ansonsten hängt die Kündigungsmöglichkeit auch an der Betriebsgröße, d.h. bei Betrieben mit mehr als 10 AN greift der K-Schutz, bei weniger AN wird es leichter.
Kündigen ist auch leichter möglich, wenn die Verfehlungen im Vertrauensbereich liegen - die Darstellung weist schon in die Richtung.

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#10
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

doppelt

-- Editiert Morcheeba am 07.02.2012 12:30

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Das KündSchG gilt nicht.

Ordnungsgemäß abgemaht wurde, erst danach kamen scheibchenweise die anderen Arbeitsverhältnisse heraus.

Im Vertrag steht, es kann mit 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Ist eine solche Klausel wirksam? Es müsste dann nun bis Mitte Feb zum 30.03. gekündigt werden. Auf eine fristlose Kündigung wird keinen Wert gelegt.

Aber das Vertrauensverhältnis ist aufgrund der dreisten Lügen so beschädigt, dass es keine Basis mehr gibt.

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