Verhindert vorzeitige Kündigung des Arbeitnehmers Kurzarbeit?

20. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
Verhindert vorzeitige Kündigung des Arbeitnehmers Kurzarbeit?

Hallo,
wie verhält sich das bei folgendem Fall: ein Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber ordnet nun Kurzarbeit an. Der Arbeitnehmer kündigt daraufhin den Arbeitsvertrag zu einem 6 Monate in der Zukunft liegenden Datum. Muss der Arbeitgeber bis dahin dann das volle Gehalt zahlen (also kann die Kurzarbeit für diesen Arbeitnehmer nicht anordnen)?

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26 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39788x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Muss der Arbeitgeber bis dahin dann das volle Gehalt zahlen

Nö, Kündigung ist nämlich keine Einbahnstraße - er kann ebenfalls kündigen und das zu einem früheren Datum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Seleta):
Muss der Arbeitgeber bis dahin dann das volle Gehalt zahlen

Nö, Kündigung ist nämlich keine Einbahnstraße - er kann ebenfalls kündigen und das zu einem früheren Datum.


Wie sieht das aus wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16962 Beiträge, 5890x hilfreich)

Da der Arbeitnehmer selbst die Kündigung möchte: Eher schlecht.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

/// ... wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt?
Dann ist wohl die reguläre Gegenkündigung ausgeschlossen oder erschwert. Wohingegen die Kündigung der AN gilt. Nicht auszuschließen ist die verhaltensbedingte Kündigung, nicht vollends auszuschließen auch die betriebsbedingte Kündigung. Im Falle einer Schwangerschaft müsste der AG die Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde einholen.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/01/#:~:text=Grundsätzlich%20ist%20eine%20Kündigung%20während,vor%20einer%20arbeitgeberseitigen%20Kündigung%20geschützt.

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#5
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Also die Situation ist so, dass in der Firma derzeit sehr viele freie Mitarbeiter eingestellt werden und bei einigen Mitarbeitern das Gehalt erhöht wird. Bei anderen soll dagegen Kurzarbeit eingeführt werden. Die Frage ist, wie man sich dagegen wehren kann.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16962 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dann ist wohl die reguläre Gegenkündigung ausgeschlossen oder erschwert.
Warum? Ich denke eher, dass die Stellen, die der Kündigung zustimmen müssen, dann eher geneigt sind diese zu erteilen, denn der AN möchte ja auch weg von dieser Firma.

Zitat (von Seleta):
Die Frage ist, wie man sich dagegen wehren kann.
Gar nicht. Hier ist der AG frei in seiner Entscheidung.

Signatur:

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Wie sieht das aus wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt?
Welche Art von Kündigungsschutz meinst Du?

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Gar nicht.


Gar nicht hört sich für mich zu endgültig an.

Zitat (von -Laie-):
Hier ist der AG frei in seiner Entscheidung.


Nicht wirklich.
Kurzarbeit ist nicht dafür gedacht, eigenes "teures" Personal durch billigere "freie Mitarbeiter" (temporär) zu ersetzen.

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#9
 Von 
guest-12304.01.2022 19:03:11
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich würde sagen, dass das möglich ist. Maßgeblich ist § 98 I Nr.2 SGB III. Eine Kündigung im Sinne von Abs. 1 Nr. 2 ist sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen hat, weil in beiden Fällen der Bestand des Arbeitsverhältnisses durch die Kurzarbeit nicht mehr gesichert werden kann. Unerheblich ist auch, welche Kündigungsfrist im Einzelfall gilt. Das muss auch dann gelten, wenn der AN mit einer längeren Frist als unbedingt erforderlich kündigt, denn auch dann wäre der Bestand des AV nicht durch Kurzarbeit zu sichern. In diesem Fall würde es für den Mitarbeiter also aus meiner Sicht kein KuG geben. Da die meisten Vereinbarungen zur Kurzarbeit vom Erhalt von Kurzarbeitsgeld abhängig sind, kann der Arbeitgeber für diesen Mitarbeiter keine Kurzarbeit anordnen.


-- Editiert von Holperik am 21.01.2021 11:29

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#10
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Seleta):
Wie sieht das aus wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt?
Welche Art von Kündigungsschutz meinst Du?


Ich meine den ganz normalen, also den, der für einen Arbeitnehmer nach der Probezeit gilt. Es gibt keine Schwangerschaft o.ä.

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#11
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

zur Antwort 9: dh der Arbeitnehmer müsste schauen, ob in seiner Vereinbarung zur Kurzarbeit ein Passus steht, dass Kurzarbeit nur vereinbart werden kann wenn Kurzarbeitergeld gezahlt wird und wenn das da nicht steht, dann hat er auch keinen Anspruch auf den vollen Lohn in der Zeit in der die Kündigung wirksam ist?

-- Editiert von Seleta am 21.01.2021 11:43

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Bei anderen soll dagegen Kurzarbeit eingeführt werden. Die Frage ist, wie man sich dagegen wehren kann.
Ich würde mich jedenfalls nicht durch Eigenkündigung wehren. Ich würde mich in Kurzarbeit mit KUG setzen lassen.

Die Fragen sind:
1. Was steht in der KA-Vereinbarung.
2. Hat er seine Kündigung bereits abgegeben?

Wenn er schon selbst gekündigt hat, dann erfüllt er die Voraussetzungen für KUG nach § 98 SGB III nicht.
Dann hat der AG Lohn/Gehalt zu zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist, dass das Gehalt über der Bemessungsgrenze liegt weswegen der Arbeitnehmer überhaupt kein KUG erhalten wird. Sondern er die volle Gehaltsreduktion tragen muss.

-- Editiert von Seleta am 21.01.2021 16:53

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Das Problem ist, dass das Gehalt über der Bemessungsgrenze liegt weswegen der Arbeitnehmer überhaupt kein KUG erhalten wird.
Bitte, was ist denn nun deine eigentliche Frage?

Die Regelung zu KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__105.html
Gekündigte erhalten kein KUG.
Mit Eigenkündigung zu Ende 07/2021 erhält der AN sein bisheriges Gehalt. Vom Arbeitgeber.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Frage ist, was denn nun stimmt, da es ja über die Frage unterschiedliche Meinungen gibt. Das Gesetz besagt ja nur, dass jemand der gekündigt hat oder dem gekündigt wird kein KUG erhält. Es sagt nicht. dass derjenige der gekündigt ist/hat auch Anspruch auf den vollen Lohn hat.

Und weitere Fragen:
- macht es einen Unterschied ob nur mit der 3-Monatsfrist gekündigt wird oder einem längerem Zeitraum? (so wie in meinem Beispiel, also Kündigung heute, aber zu einem 6 Monate in der Zukunft liegendem Datum, nicht 3 Monate) (in Beitrag Nr. 9 steht, es macht keinen Unterschied, aber dann könnte man ja prinzipiell auch 2 Jahre im Voraus Kündigen um Kurzarbeit zu vermeiden)
- macht es einen Unterschied ob der AN VOR Anordnung der Kurzarbeit kündigt oder erst danach?

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Es sagt nicht. dass derjenige der gekündigt ist/hat auch Anspruch auf den vollen Lohn hat.
Stimmt. Das sagt aber der Arbeitsvertrag ganz bestimmt. Und andere Gesetze sicher auch.
Was sollte ein AN, der selbst gekündigt hat oder gekündigt wurde... anders erhalten als bisher? Bis zum letzten Tag seiner Beschäftigung erhält er grundsätzlich Lohn/Gehalt
Zitat (von Seleta):
macht es einen Unterschied
Nein.
Zitat (von Seleta):
macht es einen Unterschied ob der AN VOR Anordnung der Kurzarbeit kündigt
Ja. Deshalb fragte ich in #12, was in der Vereinbarung zur KA steht.

Kurzarbeit und KUG sind zweierlei. Es ist Zeit und Geld.

Ein Arbeitgeber kann in Kurzarbeit schicken und selbst Lohn/Gehalt zahlen. Entsprechend weniger. Das machen viele AG.
Ein AG kann KUG bei der Arbeitsagentur beantragen für seine Mitarbeiter, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Beide--- die betrieblichen und die persönlichen.

Aber der gekündigte AN hat keinen Anspruch auf KUG. Der erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaube da gab es ein Missverständnis. Ich suche nach einer Lösung, mit der der AN seinen Lohn bis zum Austritt aus der Firma auf 100% halten kann. So wie du es beschreibst kann der AG einfach Kurzarbeit anordnen und dann das entsprechend gekürzte Gehalt bis zum Austritt überweisen. Bzw. bringt die Kündigung dem AN auch nichts. Er kann entweder dableiben mit gekürztem Gehalt oder kündigen und das gekürzte Gehalt eben nur noch bis zum Austritt "ertragen". Ich dachte, die Kündigung würde es verhindern, dass für den AN Kurzarbeit angeordnet werden kann.

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#18
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Kurzarbeit ist nur über den Arbeitsvertrag geregelt. Da steht drin, dass der AN zustimmt, das wenn Kurzarbeit eingeführt wird, seine Arbeitszeit verkürzt und das Gehalt entsprechend reduziert wird..

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Ich glaube da gab es ein Missverständnis.
Ja. Denke ich auch.
Zitat (von Seleta):
Ich suche nach einer Lösung, mit der der AN seinen Lohn bis zum Austritt aus der Firma auf 100% halten kann.
Das ist deutlich geworden. Das klappt nicht in Zeiten von Corona und Kurzarbeit.

Zitat (von Seleta):
kann der AG einfach Kurzarbeit anordnen
Nö. Das habe ich nicht geschrieben. Über Kurzarbeit muss es eine Vereinbarung geben. Ich habe 2x gefragt, ob und was du vereinbart hast.

Einfach anordnen kann er nicht. Selbstverständlich kann der AG auch mit dir noch Kurzarbeit vereinbaren. Aber er muss dich selbst bezahlen. KUG bekommt er nicht.
Zitat (von Seleta):
Ich dachte, die Kündigung würde es verhindern, dass für den AN Kurzarbeit angeordnet werden kann.
Ohh. Nein.
Das würde ja bedeuten, dass der AG dich noch voll beschäftigen und auch voll selbst bezahlen müsste.
Richtig, die Kündigung bringt nichts.

Und der AG hat hier offenbar einen anderen Weg gefunden, der hoffentlich legal ist und der Firma über schwere Zeiten hilft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein das ist ja der Punkt. Es gibt keine schweren Zeiten. Das Unternehmen hat genug Geld zB um an anderer Stelle Gehaltserhöhungen zu bewilligen. Möchte aber bestimmte MA nicht in voller Höhe bezahlen.

Zur Vereinbarung über die Kurzarbeit siehe Nr. 18.

-- Editiert von Seleta am 22.01.2021 09:49

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Nein das ist ja der Punkt. Es gibt keine schweren Zeiten.
Noch ein Punkt? :)
Oben in #1 schreibst du: Der AG ordnet Kurzarbeit an. Daraufhin kündigt der AN.

Ist egal, ob schwere Zeiten herrschen oder Geld zu Hauf da ist. Es gelten hier die arbeitsrechtlichen Mechanismen wie bisher beschrieben.

Der AG hat einseitig Kurzarbeit angeordnet, der AN hat dann selbst gekündigt.

Welche Kurzarbeit hat der AG für diesen AN angeordnet? Es gibt ja diverse...

p.s.
Manchmal kommt man schneller zum Ergebnis, wenn man alle Unbekannten sofort in die erste Gleichung packt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, ob Kurzarbeit angeordnet werden kann oder nicht, werde ich in einen anderen Beitrag packen, sonst wird es wahrscheinlich zu unübersichtlich.
Die Frage, ob Kündigung des AN während Kurzarbeit dazu führt, dass der AG das Gehalt wieder auf 100% anheben muss, wurde mir allerdings von meinem Anwalt genau anders beantwortet, nämlich mit "ja".
Jetzt bin ich natürlich verunsichert. Hat der keine Ahnung?

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#23
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)
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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39788x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Hat der keine Ahnung?

Der hat sich vermutlich einfach mal die ganzen (uns unbekannten) vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich angeschaut?



Zitat (von Seleta):
ob Kurzarbeit angeordnet werden kann oder nicht,

Es scheint ja eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu geben, das der das kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Die Frage, ob Kündigung des AN während Kurzarbeit dazu führt, dass der AG das Gehalt wieder auf 100% anheben muss, wurde mir allerdings von meinem Anwalt genau anders beantwortet, nämlich mit "ja".
Ich habe das in #16 auch so beantwortet. Ja, der AG muss zahlen, nicht die Arbeitsagentur.
ABER: Ob der AN Kurzarbeit lt. Arbeitsvertrag zu machen hat--- ist hier wohl noch nicht vom Anwalt beantwortet?

Du hattest in #1 geschrieben:
Zitat (von Seleta):
Der Arbeitgeber ordnet nun Kurzarbeit an. Der Arbeitnehmer kündigt daraufhin den Arbeitsvertrag zu einem 6 Monate in der Zukunft liegenden Datum. Muss der Arbeitgeber bis dahin dann das volle Gehalt zahlen (also kann die Kurzarbeit für diesen Arbeitnehmer nicht anordnen)?
Vermutlich schrumpft es nun darauf zusammen, ob der AN bis Ende der Beschäftigung volles Gehalt für volle Arbeitszeit erhalten muss.

Ich vermute, der AG ordnet für den AN auch KA an und zahlt selbst entsprechend.

Ich will nicht alles nachlesen: Arbeitet der AN denn nun in Kurzarbeit, wie vom AG angeordnet?

Zitat (von Seleta):
ob Kurzarbeit angeordnet werden kann oder nicht,
Das kann. Sagt der Arbeitsvertrag. Was dann für den AN folgt, ist doch das spannende.

Möglichst bitte nicht mit Extra-Beitrag weitermachen. Da müsste man uU immer hüpfen... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#26
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Warum will man überhaupt mit Fristsetzung 6 Monate kündigen? Man könnte doch auch der Kurzarbeit erst einmal widersprechen und abwarten wie der AG reagiert.

Wenn man unbedingt will kann man später doch immer noch mit ordentlichen Frist kündigen.

-- Editiert von Alter Sack am 09.02.2021 19:49

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