Aktueller Fall:
nach abgeschlossener Ausbildung und späterer Übernahme im gleichen Betrieb hat der Arbeitnehmer selber gekündigt.
Hat weder ein Ausbildungs- noch ein Arbeitszeugnis bekommen.
Ist jetzt 4 Jahre her; Arbeitnehmer hat Ex-Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten, hat zwar eins bekommen aber das Zeugnis ist sehr schlecht, und Arbeitgeber möchte das Zeugnis nicht neu (besser) schreiben und meinte, Arbeitgeber steht nach dieser langen Zeit überhaupt gar kein Zeugnis mehr zu.
Gibt´s da überhaupt Verjährungsfristen für ? Der Arbeitgeber ist doch eigentlich verpflichtet ein Zeugnis auszustellen, oder ?
Danke im voraus für Hilfe !
MFG
Alisha.en
Verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Alisha,
ja, der verjährt. Soweit ich aus eigener Erfahrung noch weiß, nach 6 Monaten.
Gruß
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
quote:
Gibt´s da überhaupt Verjährungsfristen für?
Ja die gibts.
quote:
Der Arbeitgeber ist doch eigentlich verpflichtet ein Zeugnis auszustellen, oder?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Zug dürfte abgefahren sein.
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Die Verjährungsfrist dürfte zwar nicht 6 Monate, sondern 3 Jahre zum Jahresende betragen, aber auch die sind hier schon abgelaufen.
Die 6 Monate gelten nur, wenn eine entsprechende Ausschlussfrist vertraglich vereinbart wurde.
Zitat hh:
Die Verjährungsfrist dürfte zwar nicht 6 Monate, sondern 3 Jahre zum Jahresende betragen, aber auch die sind hier schon abgelaufen.
Die 6 Monate gelten nur, wenn eine entsprechende Ausschlussfrist vertraglich vereinbart wurde.
Zitat Ende
Hallo hh,
oh mann, dann hat man mich damals gelinkt.:( Mir wurde gesagt, dass ich nach Ablauf der 6 Monate keinen Anspruch mehr auf ein qualifiziertes Zeugnis habe. Vertraglich war nichts in dieser Hinsicht festgelegt.
So ein Mist.
Trotzdem Danke für die Info, hh.
Gruß
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
... drei jahre - allgemeine verjährungsfrist - sind theoretisch wohl richtig. soweit ich aber weiß, kann der anspruch auch vorher verfallen, weil er nicht mehr zu erfüllen ist, z.b. weil niemand mehr da ist, der es ordnungsgemäß erstellen könnte.
quote:
Vertraglich war nichts in dieser Hinsicht festgelegt.
Galt auch kein Tarifvertrag?
Soviel ich mich erinnere verwirkt (und nicht verjährt) ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugniss.
Es kann auf jeden Fall dann nicht mehr verlangt werden, wenn sich der Arbeitgeber verständigerweise nicht mehr an den Arbeitnehmer und seine Qualifikationen erinnern kann.
Ich habe auch einen Verwirkungszeitraum von ab ca. sechs Monaten im Kopf (ohne Gewähr).
Der Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis besteht solange die Unterlagen über Art und Dauer der Beschäftigung im narmalen Geschäftsbetrieb aufbewahrt werden.
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wäre in Ihrem Fall verwirkt gewesen.
Der Arbeitgeber hätte also kein Zeugnis ausstellen müssen.
Man könnte nun darüber diskutieren, ob der Arbeitgeber wenn er aber trotzdem ein Arbeitszeugnis ausstellt (was er nicht hätte machen müssen) dieses nicht im Falle der Unrichtigkeit berichtigen muss.
Hallo hh,
doch - öffentlicher Dienst.
Und um Stefans Aspekt zu beantworten: es war noch möglich. Meine Chefs waren noch alle im Amt. Ich hatte ca. 9 Monate nach Verlassen der Dienststelle um ein qualifiziertes Zeugnis gebeten und bekam nur ein "unqualifiziertes", also ohne Details. Das war zwar auch nicht schlecht, aber es enthielt natürlich nicht die Einzelheiten meiner Arbeiten (wann, wie lange, wo, was gemacht wurde). Ich war 11 Jahre in dieser Behörde auf verschiedenen Ebenen tätig gewesen.
Das Ganze ist jetzt aber auch schon 15 Jahre her - also nun wirklich "Schnee von gestern".
Trotzdem Danke.
Gruß
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
-- Editiert von Don Camillo am 06.12.2006 16:57:54
Ich bin nicht hh.
Im BAT = TV für öff. Dienst (der damals noch galt) gibts eine Ausschlussfrist von 6 Monaten.
Entschuldige Venotis.
Brauche wohl eine neue Brille.
Gruß
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
Ich habe heute gerade etwas gelesen von 30 Jahren.
Jetzt weiß ich aber nciht, ob daß für die Bescheinigung (für die Arbeit) gilt oder auch für das Zeugnis.
Und jetzt?
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