Verjährung?? Feiertag / Arbeit auf Abruf

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Verjährung?? Feiertag / Arbeit auf Abruf

AN hat im Okt. 03 Arbeitsverhältnis gekündigt.

Nun hat er durch Zufall erfahren, dass die im Arbeitsvertrag ausgeschlossenen Feiertagszahlungen und nicht bezahlten Urlaube nicht rechtens sind.

Kann er diese noch nachfordern??

auch hat AN erfahren, dass bei Arbeitsvertrag mit Arbeit "auf Abruf" und keiner festgelegten Wochenarbeitszeit seitens des AG 10 Std./Woche zu vergüten sind.
AN hat immer seine Arbeitskraft angeboten, aber AG hat diese oft nur für 3 Std/Woche oder auch in manchen Wochen garnicht in Anspruch genommen.
Kann er die Differenz zu vergütetet und 10 Std./Woche noch nachfordern?

Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus_aus_der_Pfalz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

kann er!!!
Aber nur, wenn im Vertrag keine Ausschlussklausel enthalen ist, nach dem Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis binnen einer bestimmten Frist schriftlich eingefordert werden müssen.
Also nochmal Arbeitvertrag genau unter die Lupe nehmen. Sonst sieht es vor dem Arbeitsgericht schlecht für dich aus.

Gruß
Klaus

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ergänzung:
Die Ausschlußklausel kann auch im Tarifvertrag stehen, soweit dieser Gültigkeit für den Arbeitnehmer hat. Im BAT sind das 6 Monate.

Woher hat denn der Arbeitnehmer seine Informationen, steht das im Tarifvertrag oder wo sonst?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ausschlussklausel ist keine im AV.
Tarifvertrag ist für den AN nicht gültig.

AN hat mit einem Freund zufällig über Arbeitsrecht gesprochen, und der gab ihn den Hinweis auf die möglichen Nachforderungen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus_aus_der_Pfalz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh Oh,

mach dich auf etwas gefasst. Wenn er Klage einreicht sieht es für dich nicht gut aus. Verjährung greift erst nach drei Jahen. Eventurell kannst du auf Verwirkung pochen.

Viel Glück
Klaus

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