Verjährung Urlaub Urlaubsentgelt bei Kündigung

29. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kastanie123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Urlaub Urlaubsentgelt bei Kündigung

Hallo,

seit 2008 habe ich jmnd. im Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale gemeldet (ohne Arbeitsvertrag), weil sie mir 2 h/die Woche im Haushalt hilft. Da es mir und auch ihr bislang nicht bekannt war, dass sie Ansprüche auf Urlaub geltend machen kann, wurde nie Urlaub "beantragt" und somit auch nie von mir abgelehnt. Wenn sie da war, bekam sie Geld (auf ihrem Wunsch hin bar) und wenn sie frei haben wollte, kam sie einfach nicht und bekam dann auch kein Geld. Da ich ihr wg. Unstimmigkeiten ordentlich gekündigt habe, stellt sie nun Forderungen bezüglich ihres Urlaubsentgeltes für die vergangenen Jahre 2008 - 2012. Ist das rechtens oder verjähren solche Ansprüchen, wenn sie nie vorher geltend gemacht wurden? 2013 ist unstrittig, freie Tage hatte sie schon mehr als die 4 zustehenden und das Urlaubsentgelt werde ich zahlen.

Vielen Dank vorab fürs Lesen!


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4 Antworten
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#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

der Urlaubsanspruch geht mit Ende des Urlaubsjahres, spätestens jedoch mit Ende eines möglichen Übertragungszeitraumes (Ende März des Folgejahres) unter, falls er nicht rechtzeitig beantragt wurde

es bliebe dann tatsächlich nur noch der Anspruch für 2013 übrig

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Vielen Dank, Jennerwein - dann ist das doch ok, was die Firma macht ( schade eigentlich, die haben am hiesigen Arbeitsgericht eh schon einen eigenen Raum, dann hätte man sie dafür gleich auch noch vor den Kadi ziehen können :D )

Ich grüße herzlich und nochmals vielen Dank und sorry für den Exkurs.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Kastanie123

quote:
Da es mir und auch ihr bislang nicht bekannt war, dass sie Ansprüche auf Urlaub geltend machen kann, wurde nie Urlaub "beantragt" und somit auch nie von mir abgelehnt. Wenn sie da war, bekam sie Geld (auf ihrem Wunsch hin bar) und wenn sie frei haben wollte, kam sie einfach nicht und bekam dann auch kein Geld.


Vielleicht hat die AN ja von Ihren Rechten gewusst, die aber aus Angst nicht geltend gemacht, weil das Arbeitsverhältnis dann bereits im ersten Jahr gekündigt worden wäre?

Ich vermute, wir sprechen hier von einer Summer in der Größenordnung von 400 bis 600 euro als Urlaubsentgelt für die Jahre 2008 bis 2012. Der Anspruch darauf bestand zweifelsohne - was hindert einen, dass Geld nachzuzahlen, zumal es dabei nicht um mehrere 1000 Euro geht?

quote:
und wenn sie frei haben wollte, kam sie einfach nicht und bekam dann auch kein Geld.


"Kam sie einfach" nicht oder war das Frei mit Ihnen abgesprochen? Ich nehme stark an, letzteres.

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
der Urlaubsanspruch geht mit Ende des Urlaubsjahres, spätestens jedoch mit Ende eines möglichen Übertragungszeitraumes (Ende März des Folgejahres) unter, falls er nicht rechtzeitig beantragt wurde


Das gilt für den Urlaub als solchen aber nicht für das entsprechende Gehalt. Die AN hat aus Ihrer Sicht den Urlaub genommen - das entnehme ich jedenfalls Ihrer Darstellung, somit steht ihm auch für die Zeit des Urlaubes das entsprechende Entgelt zu. Dieses Entgelt unterliegt der 3-Jahres-Verjährung. D.h. für die Jahre 2010-2012 kann die AN das entsprechend nachfordern. Die Jahre 2008 und 2009 dürften verjährt sein.

Trotzdem gibt es diesen Anspruch für 2008-2009 nach wie vor, er kann nur nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Bzgl. der moralischen Frage gebe ich daher auch diesbzgl. 1000kleinesachen Recht.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 30.09.2013 07:20

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