Verjährungsfrist Gehaltsnachzahlung

14. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Emma Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist Gehaltsnachzahlung

Hallo,
ich habe eine Frage zu Verjährungsfristen von Gehaltsnachzahlungen.
Und zwar wurde mir im Zeitraum von 2003 bis 2007 zu wenig Tarifgehalt gezahlt (ca. 100-150 Euro pro Monat).
Dieses viel mir Angang 2008 auf da es einen neuen Manteltarif gab.
Ich bekam die Auskunft in der Firma das Gehaltsnachzahlungen nur 6 Wochen rückwirkend bezahlt werden müssten.

In meinem Vertrag finde ich aber nichts darüber.

Stimmt diese Auskunft? Wenn nicht, was müsste ich tun um zu meinem Recht zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus


Emma Schmidt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, erst mal einen Blick in den besagten Manteltarifvertrag werfen (der ja scheinbar gilt), ob da was zu einer Ausschlussfrist steht ... und was da genau steht.

MfG

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#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Emma.

Grundsätzlich verjähren Gehaltsforderungen - wie bei allen anderen Schuldverhältnissen auch - 3 Jahre nach dem Jahr der Entstehung.

ABER:
Diese Verjährungsfrist kann zwischen den Tarifpartnern verkürzt werden (Ausschlußfrist).

Es kommt also auf die entsprechenden Vereinbarungen in den Tarifverträgen an.

Ich empfehle dringend, die Angelegenheit UMGEHEND durch den zuständigen Rechtssekretär Deiner Gewerkschaft prüfen zu lassen !

Schöne Grüsse

RobertRatlos

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