Verkehrsmittel Dienstreise

9. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)
Verkehrsmittel Dienstreise

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein AN, der sein Büro in Düsseldorf hat und kein klassischer Außendienstler ist und auch sonst wenig Dienstreisen unternimmt, höchstens im Umkreis von 100 km, also Tagesreisen, bekommt von seinem AG die Anweisung, an einem Meeting in Paris teilzunehmen.

Soweit, so gut.

Der AG weist jedoch an: "nehmen Sie sich einen Mietwagen und fahren Sie damit nach Paris". Das sind laut Routenplaner min. 4 1/2 Stunden. ((Und der AN wird vom AG natürlich nicht freigestellt, die Hinreise über 2 Tage verteilt anzutreten.))

Das ist dem AN für eine Autofahrt zu lang (auch wenn die Rückreise am nächsten Tag stattfindet, also wieder 4 1/2 Stunden auf der Autobahn). Er bietet dem AG an, via Flieger nach Paris zu reisen, doch der AG lehnt aufgrund der höheren Kosten ab.

Frage: welche Strecke ist dem AN für eine Fahrt pro Tag bzw. überhaupt zuzumuten (und der AN ist kein LKW-Fernfahrer...).

Kann ja schlecht sein, dass der AG den AN im schlimmsten Fall auch von Düsseldorf nach Peking schickt - mit der Anweisung, nur den PKW zu nutzen?!

Darf sich der AN querstellen, ohne eine Abmahnung etc. zu riskieren, wenn ihm die Distanz für das Verkehrsmittel PKW subjektiv zu weit erscheint?

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-- Editiert am 09.08.2010 20:36

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

mir scheint, die anweisung hat zwei teile:
a) die teilnahme an dem treffen als hauptsache
b) die anordnung, mit dem pkw zu anzureisen. sie scheint mir allenfalls unter kostengesichtspunkten von bedeutung, kaum jedoch inhaltlich. ob du mit dem flieger kommst oder mit dem zug, bleibt dir überlassen, solange nicht der kostenrahmen gesprengt wird. m.a.w. auch das müsste möglich sein, wenn und solange du die mehrkosten selber trägtst. - es sei denn, mit der anweisung pkw-anreise würde sich noch was anderes verbinden, was sonst nicht zu leisten wäre - z.b. mitnahme von gut oder personen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Nach meiner Auffassung ist das zumutbar, sofern einschl. der Arbeitszeit vor Ort die im ArbZG festgelegten Grenzen (max 10h. pro Tag) nicht überschritten werden.

Einen Anspruch darauf, die Autofahrt von Düsseldorf nach Paris auf zwei Tage zu verteilen, kann ich nicht erkennen. Ich halte sogar die doppelte Fahrtzeit für zumutbar, sofern dann nicht am gleichen Tag auch noch gearbeitet werden muss.

Warum ist die Bahnfahrt hier keine Alternative?

Sofern der AN keine besonderen gesundheitlichen Gründe geltend machen kann, riskiert er eine Abmahnung, wenn der der Anweisung des AG nicht folgt.

Ergänzung:
Ich stimme blaubär49 dahingehend zu, dass der AG Dir die Wahl des Verkehrsmittels nicht vorschreiben kann, sofern Du die Mehrkosten selbst trägst.

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-- Editiert am 10.08.2010 10:56

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nachtrag: wenn der ag den pkw für die dienstfahrt vorschreibt, sind oder werden die lenkzeiten arbeitszeit. dann ist die 10-stunden-regel beachtlich: der ag darf nicht arbeit über zehn stunden am tag anweisen. m.a.w. der an müsste auf der rückfahrt übernachten

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