Ich habe einen alten Arbeitsvertrag von 1994. In diesem steht ein Punkt: "Verlängerungen der gesetzlichen Kündigungsfristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gelten auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer."
Das wären bei der Beschäftigungsdauer glaube 6 Monate. Laut Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist aber 4 Wochen zum Monatsende. Gilt in diesem Fall die Aussage mit der verlängerten Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer? Ich wollte ab 1.12. eine neue Arbeit annehmen. Wie komme ich dann aus diesem Beschäftigungsverhältnis raus?
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Verlängerte Kündigungsfrist auch für Arbeitnehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

quote:<hr size=1 noshade>Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag längere Kündigungsfristen für Beschäftigte festgelegt sind, müssen diese bei einer Eigenkündigung beachtet werden. Voraussetzung ist, dass auch der Arbeitgeber die längere Frist einhalten muss. Lange Kündigungsfristen können auch nicht ohne Weiteres durch eine fristlose Eigenkündigung verkürzt werden, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschied (Urteil vom 16. März 2009, AZ: 2 Sa 1167/08 ). <hr size=1 noshade>
Ansonsten ggf. mit dem Arbeitgeber sprechen, einen Aufhebungsvertrag zum Ende November anbieten bei Verzicht auf Abfindung.
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-- Editiert mepeisen am 08.10.2012 13:41
Was soll denn der Verzicht auf eine Abfindung für ein Argument sein, bei Eigenkündigung des AN? Ansonsten stimme ich zu, die längere Frist scheint wirksam vereinbart zu sein. Daher kommt man nur über einen Aufhebungsvertrag sauber aus dem Arbeitsverhältnis raus.
Vielleicht gibt es Mehrarbeitsstunden oder noch reichlich Urlaubsansprüche für dieses Jahr als Verhandlungsmasse?
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Den Verzicht auf Abfindung meinte ich eher hinsichtlich einer Entschädigung, die evtl. der Arbeitgeber zustünde
Als Arbeitgeber würde ich mir zweimal überlegen, einen abwanderungswilligen AN viele Steine in den Weg legen zu wollen.
Aber rein rechtlich gilt das Erfüllen der Verträge für beide Seiten.
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