Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag?

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)
Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag?

Wie ist das eigentlich mit dem Verlängern von befristeten Arbeitsverträgen. (Jobbermäßig) Es heißt doch, daß nach 2 maligem Verlängern, also 3 Arbeitsverträgen schluß ist bzw. festes Arbeitsverhältnis folgt.
In meinem Fall hatte ich 6 Mon + 4 Mon + 2 Mon also 2 x verlängert. Nun besteht aber doch wieder Bedarf. Gibts da evt doch noch Möglichkeiten für mich? Wie ist es, wenn man eine Weile aussetzt? Kann dann nochmal ein befristeter Vertrag gegeben werden? Würde gern noch in der Firma bleiben - Festanstellung wird aber generell abgelehnt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Grundsätzlich hast du Recht,

man darf "ohne sachlichen Grund" max. 3 Befristungen haben (also Ursprungsvertrag + 2 Verlängerungen), max. aber 2 Jahre insgesamt.

In deinem Fall wäre keine weitere Befristung möglich, auch nicht nach einer Pause. Das Gesetz sieht so aus, dass du auch 30 Jahre dazwischen nicht bei der Firma gearbeitet hast, du nicht mehr befristet eingestellt werden kannst.

ES SEI DENN du wirst mit SACHGRUND befristet eingestellt. Ein Sachgrund ist z. B. "Vertretung Krankheitsfall, Elternzeit, ...). Das wäre noch eine Chance für dich, befristet weiter bei dem AG arbeiten zu können.

Bietet er dir keinen unbefristeten Vertrag an?

Gruß
Marion

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Danke für die Antwort. Im Internet steht aber überall, daß 3 Verlängerungen innerhalb 2 Jahren erlaubt sind. Heißt das nicht 1. Vertrag plus 3 x Verlängerung???

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ja, das heißt Arbeitsvertrag + 3 Mal Verlängerung. Bei Dir ist also noch eine Verlängerung möglich. MarionH hat insofern eine falsche Auskunft gegeben.

Die Begrenzung auf 2 Jahre bzw. max. 3 Verlängerungen gilt übrigens nur für kalendermäßige Befristungen ohne das Vorliegen eines sachlichen Grundes.

Befristungen des Arbeitsvertrages aus den in § 14 Abs. 1 TzBfG genannten Gründen sind unbegrenzt möglich.

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Yippieh. Habe gerade erfahren, daß die Firma nochmal um 4 Monate verlängert. Ihr dürft Euch mit mir freuen.


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