Verlängerung Elternzeit - Zustimmung Arbeitgeber?

11. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
millenniumstar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung Elternzeit - Zustimmung Arbeitgeber?

Hallo liebe Forengemeinde,

mein Kind kam am 27.8. auf die Welt und ich habe knapp 2 Jahre Elternzeit genommen (aus organisatorischen Gründen leider nicht volle 2 Jahre) bis zum 15.7.13.

Jetzt will ich verlängern. Ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich?
Wenn ja, können irgendwelche besonderen Gründe(alleinerziehend, Krankheit etc.) helfen, eine Verlängerung durchzukriegen?
Brauche dringend Antwort!!

möchte gerne verlängern, weil ich denke, dass ich das nicht packe sonst!!

Leider kommt noch erschwerend hinzu, dass ich ihm eigentlich schon vor Monaten schriftlich bestätigt habe, dass es zum 15.7. wieder losgeht :(

bitte zum hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

"Bitte um Hilfe" ist gut.
Du bestätigst deinem AG, dass du die Arbeit wieder aufnehmen willst. Das ist erst einmal eine Ansage - und auch AG haben Anspruch auf Verlässlichkeit und Planungssicherheit.
Wenn du also daran etwas ändern willst, wirst du wohl mit deinem AG reden müssen.

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#2
 Von 
millenniumstar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dadrüber bin ich mir bewusst, dass das für den AG unglücklich ist/war. Es war aber eigentlich gar keine bewusste Zusage meinerseits, aber ich hab das quasi in nem Schreiben über gewünschte Teilzeit für die nächsten Jahre, was man im Nov abgeben musste, um sich die Konditionen 'zu sichern', mehr oder weniger so reingeschrieben, weils ja so geplant war.
Nun ist die Situation eine andere.


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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)

Du musst deinen AG ansprechen. Je nach den Umständen könnte eine Verlängerung durchsetzbar sein (siehe BAG-Urteil unten).
Das ist derzeit Stand der Dinge:

Bundesarbeitsgerich (BAG) 18.10.2011 – 9 AZR 315/10

Arbeitnehmer/innen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, müssen gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen wird. Eine damit festgelegte Elternzeit kann durch den Arbeitnehmer später nur verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das trägt dem Interesse des Arbeitgebers an Planungssicherheit Rechnung.

Der Arbeitgeber muss dabei nach billigem Ermessen darüber entscheiden, ob er der Verlängerung der Elternzeit zustimmt. Er kann nicht willkürlich nach freiem Belieben die Zustimmung verweigern.

Die Frist von sieben Wochen zur Anmeldung der Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG gilt nicht für das Verlängerungsbegehren. Der zeitliche Schutz des Arbeitgebers durch eine Anmeldefrist ist für das Verlängerungsbegehren nicht erforderlich, da die Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen kann.

Eine Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann nur verlangt werden, wenn die Eltern den vorgesehenen gegenseitigen Wechsel in der Elternzeit plötzlich nicht mehr verwirklichen können und daher ein Elternteil eine längere Elternzeit zur Betreuung des Kindes in Anspruch nehmen muss.


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#4
 Von 
millenniumstar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.

Ich habe jetzt noch von jemand anderem gesagt bekommen, dass ich zum 15.7. anfangen muss (es sei denn mein Arbeitgeber stimmt eben der weiteren Elternzeit zu) und kann dann wieder zum 2. Geburtstag des Kindes in Elternzeit gehen. Für das 3. Jahr wäre dann nicht die Zustimmung des Arbeitgebers nötig. Das wäre dann nur anzumelden. Die Info findet man auch öfters auf Webseiten. Ich weiß nur nicht, wie relevant es ist, ob man die 2 Jahre genau voll genommen hat, oder nicht ganz voll, wie ich.

Ich glaube mein Arbeitgeber sieht das aber nicht so, zumindest wurde mir gesagt es ist immer die Zustimmung nötig, wenn ich nicht direkt nach der Geburt festlege. Sagte mir auch der Personalrat so und deckt sich ja dann auch mit diesem BAG-Urteil.

Was stimmt denn nun?

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-- Editiert millenniumstar am 11.04.2013 13:37

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)




´´<I>Die Info findet man auch öfters auf Webseiten.</I>´´

Das Internet ist voller unbrauchbarer Beiträge. Von dieser Möglichkeit - die Elternzeit zu splitten - habe ich noch nichts gehört!? Aber lies dir doch den Gesetzestext mal durch, vielleicht wirst du fündig - einfach Elternzeitgesetz über Wikipedia suchen.

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