Verlängerung Elternzeit

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Verlängerung Elternzeit

Hallo meine tochter hatte nach der Geburt ihres Sones Elternzeit bis zum 31.3.06 und ab 1.8.06 bis zum 2. Geburtstag beantragt.

Für die 4 Monate dazwischen, war geplant, dass ich den Jungen betreue.

Jetzt sind aber 2 Sachen aufgetreten, die dieser geplanten Regelung entgegen stehen.

Ersten: Das Baby leidet an einer angeborenen Krankheit. Deshalb möchte meine Tochter ihn nur ungerne ganztägig weggeben.

Zweitens: Mein Gesundheitszustand hat sich in den letzten Monaten verschlechtert. Und ich fürchte, dass ich aus diesem Grund nicht fähig bin, das Kind 10 Stunden täglich und 5 Tage pro woche zu betreuen.

Meine Tochter hat Mitte Februar um eine Verlängerung des Erziehungsurlaubes gebeten.
Leider hat sie bis jetzt, eigentlich müsste sie ja ab morgen wieder arbeiten, noch keine Antwort erhalten.
Bei telefonischen Nachfrageversuchen war der zuständige Herr nicht anwesend und seine Vertretung wußte (angeblich) von nichts.

Sind das jetzt Gründe, bei denen der Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen muss?

Wie soll sie sich denn nun verhalten?

Grüße

Kassandra

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo kassandra, das ist ja nun extrem knapp.

Hat sie die Verlängerung schriftlich beantragt? Hatte sie nicht die Möglichkeit mal persönlich dort vorzusprechen oder ist das (vielleicht aufgrund Entfernung zur Firma) nicht möglich?

MfG

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Klar, hat sie schriftl. beantragt.

Und hinfahren ist erstens schwierig mit dem Baby und so. Und es nutzt ja auch nichts, wenn der zuständige Herr dann nicht da ist.

Außerdem hat sie echte Angst hin zugehen. Es gab da während der SS jede Menge Probleme.
Eigentlich mehr versuchte Verstöße gegen das MuSchG, als Paragraphen drin sind.

Grüße

Kassandra

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

In dem entsprechenden § steht lediglich, dass der AG der Verlängerung zustimmen muss. Ich finde da jetzt nichts von einer Frist (für die Verlängerung).
http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__16.html

Im Zweifelsfall würd ich sagen, dass sie da erst mal morgen erscheinen muss. Ich bin aber kein Rechtsanwalt!

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