Hallo liebe Experten,
ich habe mich über die Elternzeit und die Bedingungen für die Beantragung ausführlich informiert. Allerdings konnte ich allen Informationen nicht entnehmen, ob eine Verlängerung der elternzeit während des dritten Jahres (!), wenn also innerhalb des dritten Jahres erstmalig elternzeit genommen wurde und diese dann während des dritten JAhres verlängert werden muss, der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf oder nicht.
ich bin für alle Antworten dankbar!
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Verlängerung Elternzeit im dritten Jahr
28. November 2009
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Frage vom 28. November 2009 | 17:07
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
Verlängerung Elternzeit im dritten Jahr
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#1
Antwort vom 28. November 2009 | 21:59
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Ohne Zustimmung des AG kann die Zeit nicht genommen werden.
§15 BEEG
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" Don`t feed trolls"
#2
Antwort vom 30. November 2009 | 22:31
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo, danke für den Gesetzesartikel. Da kann ich aber leider eine Aussage zu eben diesem Fall nicht finden. Es geht ja nicht um Teilzeit und auch nicht um eine Verlängerung innerhalb der ersten zwei Jahre....
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2009 | 15:02
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
Ich hoffe es hat noch jemand einen Tipp für mich oder eigene Erfahrungen?
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