Verlängerung Elternzeit im dritten Jahr

28. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Verlängerung Elternzeit im dritten Jahr

Hallo liebe Experten,

ich habe mich über die Elternzeit und die Bedingungen für die Beantragung ausführlich informiert. Allerdings konnte ich allen Informationen nicht entnehmen, ob eine Verlängerung der elternzeit während des dritten Jahres (!), wenn also innerhalb des dritten Jahres erstmalig elternzeit genommen wurde und diese dann während des dritten JAhres verlängert werden muss, der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf oder nicht.


ich bin für alle Antworten dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ohne Zustimmung des AG kann die Zeit nicht genommen werden.

§15 BEEG

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, danke für den Gesetzesartikel. Da kann ich aber leider eine Aussage zu eben diesem Fall nicht finden. Es geht ja nicht um Teilzeit und auch nicht um eine Verlängerung innerhalb der ersten zwei Jahre....

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#3
 Von 
Mopple_the_whale
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich hoffe es hat noch jemand einen Tipp für mich oder eigene Erfahrungen?

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